Allgemeiner Aufgabenkatalog für Konsiliarlabore (KL)

Stand:  26.08.2024

  1. Einhaltung der Vorgaben aus dem Zuwendungsbescheid; Muster abrufbar unter: Muster Zuwendungsbescheid NRZ und KL [PDF, 179KB, Datei ist nicht barrierefrei]
  2. Sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung schon eine Annahme von Drittmitteln Privater (insbesondere Sponsoring) im Sinne von Ziff. 3.1.2.13 des Zuwendungsbescheids während der Berufungsperiode geplant bzw. absehbar sein, so ist dies dem Robert Koch-Institut bereits mit der Bewerbung schriftlich mitzuteilen. Sollte eine solche Annahme nach erfolgter Bewerbung, aber vor einer etwaigen Berufung geplant bzw. absehbar sein, ist dies dem Robert Koch-Institut ebenfalls umgehend schriftlich mitzuteilen.
  3. Überregionales Angebot spezifischer Laborleistungen, insbesondere in Ausbruchssituationen, und umgehende Mitteilung der Ergebnisse aus Ausbruchsuntersuchungen in anonymisierter Form an das RKI
  4. Arbeiten im Rahmen der Qualitätssicherung: Teilnahme an Studien und Ringversuchen, z. B. in Zusammenarbeit mit INSTAND e. V. (Gesellschaft zur Förderung der Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien e. V.), WHO, Europäischer Union und Fachgesellschaften, sowie Teilnahme an Weiterbildungen
  5. Entwicklung bzw. Verbesserung diagnostischer Verfahren
  6. Unterstützung des RKI bei der Bewertung der epidemiologischen Situation
  7. Beratungstätigkeit, insbesondere des ÖGD sowie von Laboratorien, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Kliniken und Forschungsinstituten
  8. Beratung des RKI und Mitwirkung bei der Erarbeitung wissenschaftlicher Materialien (z. B. Falldefinitionen, RKI-Ratgeber).