Vorscreening und Erstaufnahmeuntersuchung für Asylsuchende, Erläuterungen und Muster-Dokumentationsbogen für Ärzte
Stand: 20.11.2015
Gemäß § 62 Asylgesetz (AsylG) müssen Asylsuchende die Durchführung einer körperlichen Untersuchung auf übertragbare Krankheiten dulden, um Übertragungen in Gemeinschaftsunterkünften vorzubeugen und ggf. spezifische Behandlungen übertragbarer Erkrankungen einleiten zu können. Diese Untersuchung zielt primär auf das Erkennen von Infektionskrankheiten, die aufgrund ihres möglichen schweren Verlaufs oder ihres Ausbruchspotenzials in Gemeinschaftsunterkünften als besonders relevant erscheinen. Dazu gehören insbesondere Tuberkulose, Masern, Windpocken, Norovirus sowie Skabies und Läuse. Nach Ankunft in Deutschland kann zudem ein erstes Vorscreening der Asylsuchenden auf offensichtliche Krankheiten, Infektionen und Verletzungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt sinnvoll sein. Dies dient hauptsächlich zur Identifizierung von individuell akuter Behandlungsnotwendigkeit und erfolgt unabhängig von der Erstaufnahmeuntersuchung gemäß § 62 Asylgesetz.
Weitere Informationen enthält das folgende PDF-Dokument. Außerdem stellt das RKI hier einen Muster-Dokumentationsbogen für Ärzte als elektronisch ausfüllbare Worddatei zur Verfügung.