Vorscreening und Erstaufnahmeuntersuchung für Asylsuchende
Stand: 20.11.2015
Nach Ankunft in Deutschland kann ein erstes Vorscreening der Asylsuchenden auf offensichtliche Krankheiten, Infektionen und Verletzungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt sinnvoll sein. Dies dient hauptsächlich zur Identifizierung von individuell akuter Behandlungsnotwendigkeit und erfolgt unabhängig von der Erstaufnahmeuntersuchung gemäß § 62 Asylgesetz. Dieses Vorscreening sollte von medizinisch geschultem Personal durchgeführt werden und eine Inaugenscheinnahme und eine Temperaturmessung beinhalten. Offensichtliche akute Erkrankungen, inklusive Infektionskrankheiten könnten so frühzeitig erkannt und eine medizinische Behandlung veranlasst werden.