Kompetenzzentren in Deutschland
Stand: 08.02.2024
Die Kompetenzzentren sind im STAKOB eine Organisationsstruktur des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Ihre fachliche Expertise kann neben dem Amtsarzt beziehungsweise der Amtsärztin unterschiedliche Institutionen einbeziehen, zum Beispiel Vertretung des zugeordneten Behandlungszentrums, der obersten Landesgesundheitsbehörde, die für Hygiene und Krankentransport zuständigen Behörden und ggf. die Bundeswehr.
Seuchenschutz: Die Kompetenzzentren vertreten die Belange des Seuchenschutzes in überregionalem Maßstab, je nach Verantwortungsbereich auch länderübergreifend.
Aufgaben der Kompetenzzentren
- Einholen und Weiterleiten aktueller epidemiologischer Informationen.
- Unterstützen 24/7 bei diagnostischen Fragen in Abstimmung mit Nationalen Referenzzentren und Konsiliarlaboren, z.B. hinsichtlich Probenentnahme und -transport.
- Entscheidungshilfe (auch vor Ort) hinsichtlich Absonderung und Einweisung bzw. Verlegung eines krankheitsverdächtigen Patienten in das Behandlungszentrum, inklusive logistischer Organisation des Krankentransportes.
- Seuchenrechtliche Meldungen der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde und des Robert Koch-Instituts.
- Koordinieren die Infektionsschutzmaßnahmen auf Landesebene.
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
- Koordinieren der antiepidemischen Maßnahmen, inklusive Postexpositionsprophylaxe, Anordnung und Überprüfung der Desinfektionsmaßnahmen und Abfallbeseitigung, Anordnung bzw. Organisation einer Obduktion und der Bestattung einer verstorbenen Person, Hilfe bei der Ermittlung der Kontaktpersonen.
- Vermitteln bzw. Hinzuziehen weiterer spezieller fachlicher Expertise.
- Vermittleln einer adäquaten, Risiko-adaptierten persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und Bereitstellung von beratendem Personal, wenn eine Verlegung aus einem externen Krankenhaus in das Behandlungszentrum nicht möglich erscheint.