Aufklärungsbedarf bei Schutzimpfungen
Die STIKO hat auf ihrer 88. Sitzung im November 2017 beschlossen, das Dokument "Hinweise für Ärzte zum Aufklärungsbedarf über mögliche unerwünschte Wirkungen bei Schutzimpfungen“ vom 22.06.2007 offiziell zurückzuziehen. Der Inhalt ist nicht länger gültig. Die STIKO hat bezüglich der ärztlichen Aufklärungspflichten ihre Empfehlungen aktualisiert. Hinweise zu Art und Umfang der Aufklärung vor Schutzimpfungen finden Sie im Kapitel 4.1 "Aufklärungspflicht vor Schutzimpfungen" der aktuellen STIKO-Impfempfehlungen. Hinweise zur Abgrenzung üblicher Impfreaktionen von Impfkomplikationen sowie zum Verfahren der Meldung eines Verdachts einer Impfkomplikation finden Sie im Kapitel 4.10 "Impfreaktionen, Impfkomplikationen sowie Impfschäden und deren Meldung". Zur Assoziation möglicher unerwünschter Ereignisse mit einzelnen Schutzimpfungen verweist die STIKO auf die jeweilige Fachinformation.