STIKO zur Änderung der Fachinformation von Shingrix
Stand: 13.11.2020
Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat eine Zulassungsänderung des Alters für die Impfung mit Shingrix vorgenommen, die mit dem Vorliegen der deutschen Fachinformation auch für Deutschland gilt. Diese erlaubt die Nutzung von Shingrix bei Personen mit einem erhöhten Risiko für einen Herpes zoster bereits ab einem Alter von 18 Jahren.
Die Empfehlung der STIKO, Personen ab 50 Jahre, die aufgrund einer Grundkrankheit ein erhöhtes Risiko haben an Herpes zoster zu erkranken, mit dem Totimpfstoff zu impfen, bleibt vorerst bestehen. Vor einer möglichen Änderung der STIKO-Impfempfehlung für diese Indikationsgruppe muss die aktuelle Datenlage geprüft werden. Es müssen Daten zur Dauer des Impfschutzes und zum bestmöglichen Impfzeitpunkt ausgewertet werden. Außerdem muss bei einer Verschiebung in das jüngere Alter geklärt werden, ob eine Primärinfektion vorher durch Laboruntersuchung gesichert werden muss. Shingrix ist nach wie vor nicht zur Verhinderung der Varizellen zugelassen.
Die STIKO weist gleichzeitig darauf hin, dass bei Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz oder Immunsuppression das Risiko für einen Herpes zoster bzw. einen schweren Verlauf dieser Erkrankung besonders hoch ist. Allerdings ist die Wirksamkeit der Impfung in dieser Personengruppe von vielen individuellen Faktoren abhängig. Beim Vorliegen einer Immundefizienz oder Immunsuppression sollte die Impfung darum immer nur nach individueller Risiko-Nutzen- Abwägung erfolgen (siehe auch Anwendungshinweise der STIKO zur Impfung bei Immundefizienz).