Quarantäne- und Isolierungsdauern bei SARS-CoV-2-Expositionen und -Infektionen entsprechend dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. und 24. Januar 2022, außer Kraft seit 02.05.2022
(gültig für alle gegenwärtig in Deutschland zirkulierenden Virusvarianten einschließlich der Omikron-Virusvariante); mit Wirkung vom 24.01.2022
Stand: 21.03.2022
Bitte beachten: Die Quarantäne- und Isolierungsdauern bei SARS-CoV-2-Expositionen und -Infektionen entsprechend dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. und 24. Januar 2022 sind am 02.05.2022 außer Kraft getreten. Die derzeit geltenden Empfehlungen des Bundes zu Isolations- und Quarantäneregelungen sind unter Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektion und -Exposition abrufbar.
Personengruppe | Isolierungsdauer* (von Infizierten, Zeitraum beginnt am Datum des Auftretens der Symptome; bei asymptomatisch Infizierten am Datum der Abnahme eines positiven Tests) | Quarantänedauer (von Kontaktpersonen (z.B. Haushaltsangehörigen), Zeitraum beginnt unverzüglich, gezählt wird ab dem 1. Tag nach dem Datum des letzten Kontaktes mit einem Infizierten) |
Allgemeine Bevölkerung (inkl. Beschäftigte Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflege-einrichtungen, und Einrichtungen der Eingliederungshilfe) | 10 Tage ohne abschließenden Test 7 Tage, wenn zuvor 48 Stunden Symptom-freiheit, mit frühestens am Tag 7 abgenom-menem negativen zertifizierten Antigentest** oder ggf. PCR-Test (oder Point-of-Care-NAT-Tests, LAMP, andere Nukleinsäurenachweise) *** Nachweis durch Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 TestV erforderlich | 10 Tage ohne abschließenden Test 7 Tage mit frühestens am Tag 7 abgenommenem negativen zertifizierten Antigentest** oder ggf. PCR-Test (oder Point-of-Care-NAT-Tests, LAMP, andere Nukleinsäurenachweise)**** Nachweis durch Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 TestV erforderlich |
Schülerinnen/ Schüler, Kinder in Schule, Kita, Hort | Wie in Allgemeinbevölkerung | 5 Tage mit frühestens am Tag 5 abgenommenem negativen zertifizierten Antigentest** oder ggf. PCR-Test (oder Point-of-Care NAT-Tests)****, sofern regelmäßige (serielle) Testung in der Einrichtung erfolgt***** |
Das Testergebnis des Abschlusstestes muss vor der Beendigung der Isolierung oder Quarantäne vorliegen. In allen Bereichen werden im Anschluss an die Beendigung der Isolierung und Quarantäne bis zum Tag 14 nach Symptombeginn (Entisolierte), letztem Kontakt mit dem infektiösen Fall (Kontaktpersonen) bzw. Symptombeginn des Primärfalles im Haushalt (Haushalts-kontaktpersonen) eine Kontaktreduktion und das kontinuierliche Tragen einer medizinischen Maske im Kontakt mit anderen Personen empfohlen. Kontaktpersonen sollen sich selbst monitoren; sollten innerhalb dieser 14 Tage Symptome auftreten, die mit einer COVID-19-Erkranklung vereinbar sind, ist sofort eine Selbst-Isolierung und mindestens ein zertifizierter Antigentest durchzuführen; bei positivem Resultat beginnt die Isolierungszeit ab dem Datum eines positiven Tests. |
*Zur Isolationsdauer von Patientinnen/Patienten im stationären Bereich und von Bewohnerinnen/Bewohnern von Pflegeheimen siehe bitte hier: www.rki.de/covid-19-entisolierung-stationaer
**Entsprechend überprüfte Antigentests sind hier veröffentlicht, siehe „Tabelle 1: Ergebnisse der SARS-CoV-2 Antigenschnelltests, die das Sensitivitätskriterium erfüllen“: www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/evaluierung-sensitivitaet-sars-cov-2-antigentests.pdf
***Zur Beendigung der Isolierung sind auch ein negatives PCR-Resultat oder ein positives Testresultat mit einem CT Wert >30 zulässig. D. h. es liegt ein negatives PCR-Ergebnis oder ein PCR-Ergebnis vor, das gemäß Laborbericht für eine Viruslast unterhalb eines definierten Schwellenwertes spricht, der eine Aussage über die Anzuchtwahrscheinlichkeit erlaubt (etwa unter Bezug auf eine quantitative Bezugsprobe; Ziel: < 1.000.000 (10^6) Kopien/ml). Dieser Wert geht oft aber nicht immer mit einem CT-Wert von > 30 einher. Details siehe unter "Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2" www.rki.de/covid-19-diagnostik/
****Zur Beendigung der Quarantäne muss das PCR-Resultat negativ sein.
*****Ausnahmen (z.B. „Test-to-Stay-Ansatz“) möglich, wenn die oben genannten Voraussetzungen, d.h. eine systematische, serielle Testung inkl. Maskenpflicht (in Schulen) in der Einrichtung etabliert sind.
Ausnahmen von der Quarantäne – außer Kraft:
Die zuletzt geltende Fassung mit Stand vom 3.2.2022 ist im Archiv abrufbar.