Malaria-Erfassungsbogen
Stand: 19.12.2023
Plasmodiennachweise sind seit Juli 2023 gemäß §7 Abs. 1 IfSG namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Die Labormeldung erfolgt über DEMIS. Die darüber hinausgehenden Angaben wie z.B. Krankheitssymptome, Infektionsland, usw. werden durch die Mitarbeitenden des Gesundheitsamts ermittelt. Um die Dokumentation und die Übermittlung der entsprechenden Angaben an das Gesundheitsamt zu erleichtern, kann der o.g. Erfassungsbogen verwendet werden, sofern das Gesundheitsamt keine abweichende Vorgabe macht.