Empfehlungen der Kommission für Infektions­prävention in medizinischen Ein­richtungen und in Ein­richtungen und Unter­nehmen der Pflege und Ein­gliederungs­hilfe (KRINKO)

Gemäß § 23 Abs. 1 Infektions­schutz­gesetz (IfSG) erstellt die Kommission für Infektions­prävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unter­nehmen der Pflege und Eingliederungs­hilfe (ehemals Kommission für Kranken­haus­hygiene und Infektions­prävention) (KRINKO) Empfeh­lungen zur Prä­vention noso­komialer Infek­tionen sowie zu betrieb­lich-orga­ni­sa­torischen und baulich-funk­tionellen Maß­nahmen der Hygiene in Kranken­häusern und anderen medi­zinischen Ein­richtungen. Die Empfeh­lungen der Kommission werden unter Berück­sichtigung aktueller infektions­epidemio­logischer Aus­wertungen stetig weiter­entwickelt und vom Robert Koch-Institut veröffentlicht.