Regionale MRE-Netzwerke

Die Zunahme von multiresistenten Erregern (MRE) wird mit wachsender Besorgnis beobachtet. Insbesondere das vermehrte Auftreten von  Resistenzen bei gramnegativen Stäbchenbakterien, z.B. 4MRGN, wird als problematisch eingeschätzt. Ein erfolgreicher Umgang mit MRE ist nur durch ein regional abgestimmtes Handeln innerhalb der medizinischen Einrichtungen (Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime, Arztpraxen, Pflegedienste etc.) möglich.

Dieser Ansatz hat Eingang in nationale und länderbezogene Strategien zur Eindämmung der Weiterverbreitung von MRE gefunden, u.a. in die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) 2030.

Eine wichtige Grundlage für die Tätigkeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) im Rahmen regionaler Netzwerke ist die Kenntnis der Situation in den einzelnen Einrichtungen. Dazu wurde die gesetzliche Voraussetzung geschaffen:  § 23 Abs. 1 IfSG verpflichtet die Einrichtungen, Erreger mit besonderen Resistenzen und Mehrfachresistenzen aufzuzeichnen, zu bewerten und auf Verlangen die Daten dem Gesundheitsamt vorzulegen. Die mit dem 1. Juli 2009 eingeführte Meldepflicht für den Nachweis von MRSA aus Blut und Liquor ist ein weiteres wichtiges Instrument zur Erfassung der MRSA-Last sowie ein wichtiger Indikator für die Objektivierung von Präventionserfolgen. Die Meldepflicht für MRGN (4MRGN Enterobacteriaceae und Acinetobacter spp.) wurde bundesweit im Mai 2016 eingeführt.

In Deutschland entstanden unter Moderation des öffentlichen Gesundheitsdienstes über 100 regionale Netzwerke. Die Moderatoren treffen sich regelmäßig alle zwei bis drei Jahre zum Erfahrungsaustausch. Beim letzten Treffen in 2023 äußerten viele Akteure den Wunsch, zukünftig den Fokus von MRE auf Infektionsprävention zu erweitern.