Belehrungsbogen für Personen, die im Lebensmittelbereich tätig sind (spanisch)

Stand:  20.02.2015

Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigt man eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz durch das zuständige Gesundheitsamt. Dieser Belehrungsbogen ist ein unverbindlicher Vorschlag des RKI an die Landesbehörden.