Definitionen
Stand: 01.03.2025
In diesem Abschnitt sind Begriffe definiert, die im speziellen Teil der Falldefinitionen wiederholt verwendet werden. Sie sind dort durch ein vorangestelltes Dreieck (►) gekennzeichnet.
akute respiratorische Symptome
definiert als mindestens eins der vier folgenden Kriterien:
- Atemnot (Dyspnoe)
- Halsschmerzen
- Husten
- Schnupfen
allgemeine Krankheitszeichen
definiert als mindestens zwei der vier folgenden Kriterien:
- Frösteln,
- Kopfschmerzen,
- Muskel-, Glieder- oder Rückenschmerzen,
- schweres Krankheitsgefühl.
deutlich erhöhter Wert
definiert als:
- hinreichende Überschreitung des nach Maßgabe von Hersteller und Labor festgelegten Grenzwertes, um nach Auffassung des durchführenden Labors eine akute Infektion anzunehmen.
deutliche Änderung zwischen zwei Proben
definiert als:
- hinreichender Anstieg (oder in Einzelfällen Abfall) des maßgeblichen Laborwerts zwischen zwei in geeignetem zeitlichen Abstand entnommenen vergleichbaren Proben, um nach Auffassung des durchführenden Labors eine akute Infektion anzunehmen (z.B. negatives Ergebnis, gefolgt von positivem Ergebnis (z.B. ELISA) oder ein deutlicher Titeranstieg (z.B. mindestens vierfacher Titeranstieg beim Antikörpernachweis)).
Durchfall
definiert als:
- ≥ 3 ungeformte Stühle in 24 Stunden. Ersatzweise kann auch die Auskunft des/der Betroffenen, der Pflegeperson oder des behandelnden Arztes, dass Durchfall vorgelegen habe, entsprechend gewertet werden.
Fieber
definiert als:
- Körpertemperatur (unabhängig vom Ort der Messung) mindestens einmal ≥ 38,5°C. Bei plausibler Beschreibung der typischen Fieberbeschwerden (z.B. Nachtschweiß) durch den Patienten können auch anamnestische Angaben entsprechend gewertet werden.
hämorrhagische Verlaufsform
definiert als Vorliegen aller drei folgenden Kriterien:
- Blutung (Hämorrhagie), definiert als mindestens eines der vier folgenden Kriterien:
- Hauteinblutungen unterschiedlichen Grades (Petechien, Ekchymosen oder Purpura),
- positiver Tourniquet-Test (gemäß WHO; Auslösung von Hauteinblutungen durch Abschnürung des Arms mit einer Blutdruckmanschette),
- Blutung aus Schleimhaut, Magen-Darm-Trakt, Injektions- oder anderen Stellen,
- Bluthusten oder Blutstuhl, auch Teerstuhl (Melaena),
- erhöhte Gefäßdurchlässigkeit, definiert als mindestens eines der drei folgenden Kriterien:
- prozentualer Anteil der zellulären Blutbestandteile am Blutvolumen (Hämatokrit) > 120% des Normwertes,
- Absinken des Hämatokrit nach Volumenersatztherapie um ≥ 20% des Ausgangswertes,
- Anzeichen für Plasmaaustritt (z.B. Pleuraerguss, Aszites, Hypoproteinämie),
- Verminderung der Blutplättchen (Thrombozytopenie) ≤150.000 Zellen/mm3.
Hepatitiszeichen
definiert als mindestens eines der drei folgenden Kriterien:
- deutlich erhöhte Serumtransaminasen,
- Gelbsucht (Ikterus),
- Oberbauchbeschwerden.
Kontakt
definiert als:
- räumliche Nähe, bei der es gemäß epidemiologischer Erfahrung zu einer Erregerübertragung kommen kann.
Was einen epidemiologisch relevanten Kontakt darstellt, hängt wesentlich von den Übertragungseigenschaften des jeweiligen Erregers und den daraus resultierenden typischen Übertragungswegen ab. Auf weitergehende Differenzierungen wie „direkter Kontakt“ oder „enger Kontakt“ wurde bewusst verzichtet.
krankheitsbedingter Tod
definiert als:
- Tod eines Meldefalls, wenn Hinweise vorliegen, dass die erfasste Krankheit zum Tod zumindest beigetragen hat.
Beim Vorliegen des krankheitsbedingten Todes und eines labordiagnostischen Nachweises zählt der Fall als klinisch-labordiagnostisch bestätigte Erkrankung, auch bei ansonsten unbekanntem oder nicht erfülltem klinischen Bild.
Lungenentzündung
definiert als mindestens eines der beiden folgenden Kriterien:
- Anzeichen einer Lungenentzündung in einer ärztlichen klinischen Untersuchung,
- radiologische Hinweise auf Lungenentzündung.
meningeale Zeichen
definiert als mindestens eines der drei folgenden Kriterien:
- Kopfschmerzen,
- Nackensteifigkeit (Meningismus),
- veränderte Bewusstseinslage.
Nierenfunktionsstörung
definiert als mindestens eines der vier folgenden Kriterien:
- blutiger Urin (Hämaturie),
- Einschränkung der Nierenfunktion, z.B. Serumkreatininerhöhung, verminderte Harnausscheidung (Oligurie, unter 500 ml/24 h),
- Eiweißausscheidung im Urin (Proteinurie),
- Nierenversagen, z.B. Harnausscheidung unter 100 ml/24 h (Anurie).
normalerweise steriles klinisches Material/Substrat
definiert als:
- Körpergewebe oder -flüssigkeit ohne Kontakt zu normalerweise von Mikroorganismen besiedelten äußeren (Haut) oder inneren (Verdauungstrakt, Atemwege) Körperoberflächen, z.B. Blut, Liquor, Urin, Fruchtwasser vor dem Blasensprung.
Nukleinsäurenachweis
definiert als:
- sequenzspezifischer Nachweis von Nukleinsäure (DNA oder RNA) eines Erregers oder einer Erregergruppe, meist durch Genamplifikation (z.B. mittels PCR), gefolgt von einer geeigneten Spezifitätskontrolle (z.B. Hybridisierung oder Sequenzierung).
septisches Krankheitsbild
definiert als mindestens eines der beiden folgenden Kriterien:
- Vorliegen eines septischen Krankheitsbildes nach Einschätzung des behandelnden Arztes,
- Vorliegen aller vier folgenden Kriterien:
- Herzrasen (Tachykardie, Herzfrequenz > 90/min),
- Unphysiologische beschleunigte oder vertiefte Atmung (Hyperventilation, Atemfrequenz > 20/min),
- Unphysiologische Überwärmung (Hyperthermie, > 38°C) oder Unterkühlung (Hypothermie,< 36°C),
- Zahl der weißen Blutkörperchen erhöht (Leukozytose, > 12.000/ml), oder erniedrigt (Leukopenie, < 4.000/ml) oder > 10% stabkernige Granulozyten im Differnetialblutbild.
Badegewässer und Wasser aus Bädern
Epidemiologischer Zusammenhang, definiert als:
- Kontakt mit demselben potentiell kontaminierten Gewässer oder mit Wasser aus Schwimm- oder Badebecken.
Lebensmittel
Epidemiologischer Zusammenhang, definiert als mindestens eine der beiden folgenden Expositionen:
- Aufnahme (Trinken, Verschlucken) potentiell kontaminierter Flüssigkeit (einschließlich Trinkwasser) derselben Herkunft,
- Verzehr potentiell kontaminierter Lebensmittel derselben Herkunft.
Tierkontakt
Epidemiologischer Zusammenhang, definiert als mindestens eine der drei folgenden Expositionen:
- Kontakt mit den potentiell kontaminierten Ausscheidungen oder Produkten derselben Tiere,
- Kontakt mit denselben potentiell kolonisierten oder infizierten Tieren,
- Verzehr der potentiell kontaminierten Produkte derselben Tiere.
Lebendgeburt, Totgeburt und Fehlgeburt
definiert gemäß § 31 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV, Ausfertigungsdatum 22.11.2008, zuletzt geändert am 19.10.2022):
- (1) Eine Lebendgeburt, liegt vor, wenn bei einem Kind nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat.
- (2) Hat sich keines der in Absatz 1 genannten Merkmale des Lebens gezeigt, gilt die Leibesfrucht als ein tot geborenes Kind im Sinne des § 21 Absatz 2 des Gesetzes, wenn
- 1. das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm beträgt oder
- 2. das Gewicht des Kindes unter 500 Gramm beträgt, aber die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde,
im Übrigen als Fehlgeburt. Eine Fehlgeburt wird nicht im Personenstandsregister beurkundet. Sie kann von einer Person, der bei Lebendgeburt die Personensorge zugestanden hätte, dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, angezeigt werden. In diesem Fall erteilt das Standesamt dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung mit einem Formular nach dem Muster der Anlage 11.
- (3) Eine Fehlgeburt ist abweichend von Absatz 2 Satz 2 als ein tot geborenes Kind zu beurkunden, wenn sie Teil einer Mehrlingsgeburt ist, bei der mindestens ein Kind nach Absatz 1 oder 2 zu beurkunden ist; § 21 Abs. 2 des Gesetzes gilt entsprechend.
Frühgeburt
definiert nach medizinischem Sprachgebrauch und Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.03.1997 (5 AZR 329/96):
- Von einer Frühgeburt (Partus prämaturus) spricht man bei einem Geburtsgewicht von 500 Gramm bis unter 2.500 Gramm oder bei einer Geburt vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche.