Meldebögen gemäß § 7 Abs. 1 IfSG - Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern
Stand: 08.08.2023
Für die Meldungen meldepflichtiger Krankheitserreger an die Gesundheitsämter durch den Arzt im Labor gemäß § 7 Abs. 1 IfSG werden von den Landesstellen einiger Bundesländer Meldebögen zur Verfügung gestellt.
Sie haben die Möglichkeit, die von den jeweiligen Bundesländern erstellten Meldebögen von den entsprechenden Homepages herunterzuladen.