Relevante Rechts­grundlagen im Zusammen­hang mit Infektions­krank­heiten und Preparedness and Response

Stand:  01.02.2023

Relevante Rechtsgrundlagen für den Themenkomplex Preparedness and Response
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Der Themenkomplex Preparedness and Response unterliegt einem komplexen Zusammenspiel nationaler, völker- und unionsrechtlicher Vorschriften. Für den Infektionsschutz in Deutschland sind die wichtigsten bundesweiten Regelungen das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 01.01.2001 (zuletzt geändert durch das Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten vom 17.07.2017) und die allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Koordinierung des Infektionsschutzes in epidemisch bedeutsamen Fällen (Verwaltungsvorschrift-IfSG-Koordinierung – IfSG-Koordinierungs-VwV) vom 12.12.2013. Die EU-Verordnung 2022/2371 legt für die Europäische Union weiterführende Regelungen zur Verhütung und zum Management grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren fest. Die Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 (IGV) bilden das völkerrechtliche Fundament der internationalen Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Die IGV (2005) wurden durch das „Gesetz zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005)“ vom 20. Juli 2007 (BGBl. II, S. 930) und durch das „Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze“ vom 29. März 2013 in deutsches Recht implementiert.

Nationale Vorschriften

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Koordinierung des Infektionsschutzes in epidemisch bedeutsamen Fällen (IfSG-Koordinierungs-VwV, 2013)

Die IfSG-Koordinierungs-Verwaltungsvorschrift legt Verfahren zur Zusammenarbeit zwischen dem RKI, dem Bundesministerium für Gesundheit und anderen Behörden des Bundes, des öffentlichen Gesundheitsdienstes der Länder und weiteren beteiligten Behörden und Stellen in epidemisch bedeutsamen Fällen fest. Im Rahmen der Früherkennung von Infektionsgefahren führt das RKI eingehende Informationen unterschiedlicher nationaler und internationaler Quellen zusammen, wertet sie aus und bewertet diese hinsichtlich der Einschleppung bedrohlicher übertragbarer Krankheiten in die Bundesrepublik Deutschland oder ihrer Ausbreitung. Unter Umständen spricht das RKI eine Frühwarnung gegenüber Bundes- beziehungsweise Landesbehörden aus und leitet nach einer Frühwarnung oder auf Ersuchen einer obersten Landesgesundheitsbehörde ein Koordinierungsverfahren ein. Die Einleitung eines Koordinierungsverfahren hat unter anderem verstärkten Informationsaustausch, Beratung über erforderliche Ermittlungen und Maßnahmen, Erstellung von Lageberichten durch das RKI, regelmäßige Information der allgemeinen Öffentlichkeit, der Medien und der Fachöffentlichkeit sowie Bereitstellung von Informationsmaterial zufolge.

Gesetz zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005 vom 20.Juli 2007 [PDF, 755KB, Datei ist nicht barrierefrei]

Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze (IGV-DG, 2013)

Unionsrechtliche Vorschriften

EU-Verordnung 2022/2371

Die EU-Verordnung 2022/2371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU ist seit dem 6. Dezember 2022 in Kraft. Diese Rechtsvorschrift enthält Regeln über die epidemiologische Überwachung, Beobachtung, frühzeitige Meldung und Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren. Die Zusammenarbeit und die Koordinierung zwischen verschiedenen Akteuren auf Unionsebene werden klargestellt, der Gesundheitssicherheitsausschuss spielt eine wichtige Rolle bei der Koordinierung der Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung in Bezug auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren. In Artikel 12 ist der Mechanismus zur gemeinsamen Beschaffung medizinischer Gegenmaßnahmen festgelegt. Die Kommission kann nun nach Artikel 23 eine gesundheitliche Notlage auf Unionsebene feststellen, was das beschleunigte Inverkehrbringen bestimmter Arzneimittel und Medizinprodukte im Rahmen weiterer Verordnungen, aber auch die Aktivierung des Einsatzes einer sogenannten EU-Gesundheits-Taskforce ermöglichen könnte. Die EU-Verordnung leistet demnach einen wichtigen Beitrag zu einem hohen Gesundheitsschutzniveau in der Union.

Völkerrechtliche Vorschriften

Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV)