Was genau ist ein Hochsicherheitslabor?
Krankheitserreger sind in vier Risikogruppen eingeteilt. Jeder Risikogruppe ist eine biologische Schutzstufe (auch: Sicherheitsstufe) zugeordnet. Die Schutzstufe bestimmt die Anforderungen an Räumlichkeiten, Ausrüstung und Arbeitsabläufe, die es beim Umgang mit diesen Erregern zu befolgen gilt. Mit Erregern der höchsten Risikogruppe 4 (zum Beispiel Krim-Kongo-Hämorrhagisches-Fieber-Viren, Lassa- oder Ebolaviren) darf nur in einem Labor der Schutzstufe 4 umgegangen werden. Ein S4-Labor wird häufig auch als Hochsicherheitslabor bezeichnet (in Fachkreisen gelten auch Labore der zweithöchsten Sicherheitsstufe S3 als Hochsicherheitslabor, da diese bereits hohen Sicherheitsanforderungen genügen müssen).
Ein S4-Labor ermöglicht den sicheren Umgang, die Erforschung und Diagnostik von lebensgefährlichen Krankheitserregern, ohne die Bevölkerung und das Laborpersonal zu gefährden. Dazu ist es notwendig, das Hochsicherheitslabor räumlich und organisatorisch von umgebenden Gebäuden zu trennen. Das Labor ist unabhängig hinsichtlich seiner Stromversorgung und der Lüftungsanlagen und ist besonders gesichert gegen technische Ausfälle. Das Betreten und Verlassen des Hochsicherheitslabors erfolgt über mehrere Schleusen. Alle verwendeten Materialien, insbesondere Abwässer und Laborabfälle, werden inaktiviert, das bedeutet, dass möglicherweise anhaftende oder enthaltene Viren abgetötet werden. Zu- und Abluft des Sicherheitslabors werden über ein mehrstufiges Filtersystem keimfrei gemacht (HEPA-Filter). Der Zugang zum Labor ist nur ausgewählten, besonders qualifizierten Mitarbeitern in Vollschutzanzügen mit externer Luftversorgung möglich und wird ständig überwacht. Vor dem Verlassen des Labors werden die Anzüge in einer speziellen Dusche desinfiziert. Diese Maßnahmen haben sich in vergleichbaren Hochsicherheitslaboren über Jahrzehnte als wirksam bewährt.