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Kann bei der Impfung vom Impfschema abgewichen werden?

Impfschemata sind Bestandteil der Zulassung eines Impfstoffes. Im Zulassungsverfahren werden nach standardisierten internationalen Richtlinien Prüfungen zur Wirksamkeit und Sicherheit eines Impfstoffes durchgeführt. Klinische Studien über den Wechsel zwischen Impfstoffen (z.B. zwischen unterschiedlichen Antigenkonzentrationen) oder über Abweichungen vom festgelegten Impfschema liegen in der Regel nicht vor, so dass eine Modifikation des zugelassenen Impfschemas nicht anzuraten ist.

Im Regelfall sollen die vom Hersteller im Beipackzettel empfohlenen Impfabstände nicht verändert werden. Dabei ist für den Aufbau eines langandauernden Impfschutzes im Rahmen der Grundimmunisierung besonders wichtig, dass der Mindestzeitraum zwischen vorletzter und letzter Impfung nicht unterschritten wird, da dieser den langdauernden Immunschutz sichert. Sollten besondere Umstände die Einhaltung der Abstände nicht erlauben, kann nach Abschluss der Impfreihe unter besonderen Bedingungen die Wirksamkeit kontrolliert werden. Es ist jedoch zu beachten, dass bei erheblichen Veränderungen des vom Hersteller angegebenen Impfschemas nicht sicher von einem umfassenden Schutz ausgegangen werden kann.

Stand: 25.06.2020

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