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Kann bei Kindern auf eine 2. Impfung gegen MMR verzichtet werden und stattdessen eine serologische Überprüfung der Antikörper gegen Masern-, Mumps- und Rötelnviren (Titerkontrolle) nach der 1. MMR-Impfung durchgeführt werden?

Eine Titerkontrolle nach der 1. MMR-Impfung ist möglich, ist jedoch nach den Empfehlungen der STIKO nicht sinnvoll. Falsch positive Laborbefunde können für alle zu testenden Komponenten nicht ausgeschlossen werden. Da aktuell kein monovalenter Mumpsimpfstoff verfügbar ist, soll vorzugsweise ein MMR-Kombinationsimpfstoff verwendet werden. So müssten Titerkontrollen zu allen 3 Komponenten durchgeführt werden - was auch mit entsprechenden Kosten verbunden wäre, wenn dies routinemäßig bei allen Kindern erfolgen würde. Etwa 10 % der Kinder müssten nach einer Titerkontrolle aufgrund einer unzureichenden Immunität allein gegen Masern eine weitere Impfung erhalten. Andere Kinder müssten eine weitere MMR-Impfung erhalten, wenn keine ausreichende Immunität gegen Mumps aufgebaut werden konnte. Dies würde ca. 35 % der Kinder betreffen (s. "Wie ist es zu erklären, dass ein Patient an Mumps erkrankt, obwohl er eine 2-malige Mumps-Impfung erhalten hat?").

Zudem sollte überlegt werden, dass es sich bei der venösen Blutentnahme, die für eine Titerkontrolle notwendig ist, um einen medizinischen Eingriff handelt. Eine Blutentnahme stellt für das Kind unter Umständen eine erhebliche Belastung dar. Auch hier können unerwünschte Wirkungen auftreten (z.B. Infektionen, Blutungen). Außerdem stellt sich die Frage, inwiefern venöse Blutentnahmen, die nachfolgende Beurteilung der serologischen Befunde und die dann ggf. anfallenden Wiedervorstellungen von Kindern, die eine 2. MMR-Impfung benötigen, im Praxisalltag organisatorisch umsetzbar sind.

Stand: 15.12.2016

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