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Zielgruppe, Impfempfehlung, Impfschema

Stand: 4.11.2021

Wem wird die Impfung gegen Masern von der STIKO empfohlen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Masern-Impfung als MMR-Kombinationsimpfung mit insgesamt zwei Impfstoffdosen für alle Kinder. Babys und Kleinkinder sollen die erste MMR-Impfung im Alter von 11-14 Monaten erhalten. Die zweite Impfung sollte frühestens 4 Wochen nach der ersten Impfung, im Alter von 15-23 Monaten durchgeführt werden. Eine Impfung <11 Monaten ist unter bestimmten Bedingungen möglich.

Auch Erwachsenen wird seit 2010 eine einmalige MMR-Impfung als Standardimpfung empfohlen, wenn sie nach 1970 geboren sind und ihr Impfstatus unklar ist oder sie in der Kindheit keine oder nur eine Impfung erhalten haben. Lebendimpfstoffe gegen Masern werden in Deutschland seit den 1970er Jahren empfohlen. Personen, die davor geboren wurden, haben mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern durchgemacht und benötigen keine Impfung.

Seit Januar 2020 ist eine zweimalige Masern-Impfung darüber hinaus von der STIKO auch für nach 1970 geborene Personen in besonderen beruflichen Tätigkeitsbereichen empfohlen. Hierzu zählt das Personal in medizinischen Einrichtungen, Einrichtungen der Pflege, Gemeinschaftseinrichtungen sowie in Fach-, Berufs- und Hochschulen (siehe Epid Bull 2/2020).

Stand: 04.06.2020

Wann sollen die Impfungen gegen Masern bei Kindern durchgeführt werden?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die erste MMR-Impfung in der Regel im Alter von 11 Monaten. Die zweite MMR-Impfung soll im Alter von 15 Monaten verabreicht werden. Sie kann frühestens 4 Wochen nach der ersten MMR-Impfung erfolgen.

Bei bevorstehender Aufnahme bzw. bei Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Kita) kann die Impfung jedoch bereits ab einem Alter von 9 Monaten gegeben werden. Im Rahmen eines Ausbruchs kann eine individuelle Risiko-Nutzen-Abwägung die Impfung von erst 6 - 8 Monate alten Säuglingen ausnahmsweise begründen (Off-Label-Gebrauch). Es fehlen bisher jedoch umfassende Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit für eine MMR-Impfung von Säuglingen unter 9 Monaten, so dass diese Säuglinge in einem Ausbruchsgeschehen in erster Linie durch Impfungen der Kontaktpersonen in der Umgebung zu schützen sind. Mütterliche Antikörper, die sich in der Regel in den ersten Lebensmonaten noch im Blut des Säuglings befinden, können die Immunantwort auf die MMR-Impfung einschränken. Daher sollte bei Erstimpfung im Alter von 9 - 10 Monaten die zweite MMR-Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres gegeben werden. Säuglinge, die im Alter von 6 - 8 Monaten geimpft wurden, sollen deswegen 2 weitere MMR-Impfstoffdosen mit 11 und 15 Monaten erhalten.

Kinder und Jugendliche, die in der Kindheit keine oder nur eine MMR-Impfung erhalten haben, sollten so schnell wie möglich die fehlenden MMR-Impfungen nachholen.

Stand: 04.11.2021

Sind bei der MMR-Impfung Impfabstände zu anderen Impfungen einzuhalten?

Die MMR-Impfung wird mit einem Lebendimpfstoff durchgeführt, der abgeschwächte Viren enthält. Unterschiedliche Lebendimpfstoffe (z.B. MMR- und Varizellen-Impfstoffe) können zeitgleich verabreicht werden. Bei einer zeitgleichen Gabe sollten Impfungen in unterschiedliche Gliedmaßen gegeben werden. Werden die Impfungen mit Lebendimpfstoffen nicht zeitgleich verabreicht, sollte ein Mindestabstand von 4 Wochen zwischen den Impfungen eingehalten werden. Andernfalls kann der Aufbau des Impfschutzes gestört werden.

Die Einhaltung von Mindestabständen zu Impfungen mit Totimpfstoffen, die z.B. inaktivierte Krankheitserreger, deren Antigenbestandteile oder Toxoide beinhalten, ist nicht erforderlich. Totimpfstoffe können zeitgleich mit dem Lebendimpfstoff oder auch zu jedem anderen Zeitpunkt gegeben werden. Impfreaktionen vorausgegangener Impfungen sollten vor erneuter Impfung vollständig abgeklungen sein.

Die Angaben zu Zeitabständen und zur Koadministration in der Fachinformation der jeweiligen Impfstoffe sind stets zu beachten.

Stand: 28.02.2020

Warum soll grundsätzlich zweimal gegen Masern geimpft werden?

Nicht alle Personen entwickeln nach einer Masernimpfung einen ausreichenden Schutz. Etwa 8% der Geimpften sind nach der ersten Impfung nicht immun gegen Masern.

Warum manche Personen auf die erste Impfung nicht reagieren, kann verschiedene Gründe haben. So können sowohl Faktoren auf der Seite des Geimpften die Immunantwort beeinflussen (Impfalter, Vorliegen von mütterlichen Antikörpern bei Säuglingen, Mangelernährung, begleitende Infektionen, genetische Faktoren etc.), als auch auf Seiten des Impfenden oder des Impfstoffes (z.B. Unterbrechung der Kühlkette, nicht eingehaltene Impfabstände.

Die Impfeffektivität einer zweiten MMR-Impfung liegt in Deutschland in der Regel bei 98-99%. Das heißt, dass nach einer zweiten Impfung fast alle Geimpften gegen Masern geschützt sind. Die zweite Impfung ist keine Boosterimpfung, sondern verhilft den Personen, die nach der ersten Impfung noch nicht immun waren, zu einem Schutz vor der Erkrankung.

Die Elimination der Masern kann erst erreicht werden, wenn etwa 95% der Bevölkerung immun gegen Masern sind. Dieses Ziel kann mit einer einmaligen Masernimpfung nicht erreicht werden. Aus diesem Grund wird weltweit eine zweifache Impfung von der WHO empfohlen und in vielen Ländern bereits auch umgesetzt.

Die Effektivität der anderen Komponenten des MMR-Impfstoffes sollte ebenso bedacht werden. Die Wirksamkeit, eine Mumpserkrankung zu verhindern, liegt für die einmalige Mumpsimpfung der in Deutschland verwendeten Impfstoffe bei Kindern und Jugendlichen bei 64-66%. Nach zweimaliger Impfung sind 83-88% der Geimpften wirksam geschützt. Nach einer Impfung gegen Röteln weisen 95% der im Alter von ≥ 12 Monaten geimpften Kinder schützende Antikörper auf; nach zweimaliger Impfung sind es 99%.

Für alle Altersgruppen gilt: Die zweite Impfung kann im Mindestabstand von 4 Wochen nach der ersten MMR-Impfung gegeben werden.

Stand: 04.11.2021

Warum soll die zweite Masern-Impfung so früh wie möglich erfolgen?

Etwa 8% der geimpften Personen reagieren nicht auf die erste Masern-Impfung. Fast immer führt dann die zweite Impfung gegen Masern zu der gewünschten Immunität. Bei der 2. MMR-Impfung handelt es sich nicht um eine Booster- oder Auffrischungsimpfung; vielmehr dient sie der Schließung von Immunitätslücken nach der ersten Impfung und erhöht weiter den Anteil der gegen Masern Geschützten in der Bevölkerung. Sie sorgt neben dem individuellen Schutz auch für den Aufbau eines Gemeinschaftsschutzes gegen Masern in der Bevölkerung.

Die zweite Impfung kann im Mindestabstand von 4 Wochen nach der ersten MMR-Impfung gegeben werden. Im Alter von 24 Monaten sollten alle Kinder zweimal gegen Masern geimpft worden sein.

Je später die zweite Impfung verabreicht wird, desto länger ist der Zeitraum, in dem die nur einmal geimpften Personen mit fehlendem Schutz nach der ersten Impfung an Masern erkranken können.

Näheres zu den optimalen Impfzeitpunkten siehe auch:
FAQ Wann sollen die Impfungen gegen Masern bei Kindern durchgeführt werden?

FAQ Warum soll grundsätzlich zweimal gegen Masern geimpft werden?

Stand: 07.04.2020

Muss man erneut impfen, auch wenn die Masern bereits durchgemacht wurden?

Nach einer sicher durchgemachten Masernerkrankung sind weitere Impfungen gegen Masern nicht erforderlich. Die Erkrankung führt zu einem dauerhaften Schutz. Anamnestische Angaben (Krankengeschichte nach Angabe des Patienten) über eine durchgemachte Erkrankung sind allerdings nicht beweisend für eine Immunität gegen Masern. Wenn anamnestisch eine Masernerkrankung vermutet wird, sollte eine Blutuntersuchung auf masernspezifische Antikörper im Labor erfolgen.

Falls eine weitere Impfung gegen Masern aufgrund einer bereits durchgemachten Masernerkrankung nicht mehr erforderlich ist, jedoch für Mumps und / oder Röteln noch eine Impfindikation besteht, spricht nichts gegen weitere Impfdosen mit dem MMR-Impfstoff.

Stand: 07.04.2020

Wann ist ein vollständiger Impfschutz vorhanden?

Bei Kindern und Jugendlichen liegt ein vollständiger Impfschutz gegen Masern vor, wenn sie insgesamt zwei Impfungen gegen Masern in einem Mindestabstand von 4 Wochen erhalten haben.

Personen, die nach 1970 geboren wurden, sollen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) eine einmalige Masern-Impfung erhalten, wenn

a) sie in der Kindheit keine Masern-Impfung erhalten haben
b) sie in der Kindheit nur eine Masern-Impfung erhalten haben
c) ihr Impfstatus unklar ist.

Personen, die ein erhöhtes berufliches Risiko für einen Kontakt zu Masernviren haben, sollten zwei Masern-Impfungen erhalten haben. Das gilt für Personen (einschließlich Auszubildende, PraktikantInnen, Studierende, ehrenamtlich Tätige) in folgenden Tätigkeitsbereichen:

  • in medizinischen Einrichtungen, inklusive Einrichtungen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe arbeiten
  • Tätigkeiten mit Kontakt zu potentiell infektiösem Material
  • Einrichtungen der Pflege
  • Gemeinschaftseinrichtungen
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Fach-, Berufs- und Hochschulen

siehe auch:
Warum soll medizinisches und Personal Gemeinschaftseinrichtungen zwei Impfungen erhalten?

Warum besteht die Empfehlung der STIKO, nach 1970 geborene Erwachsene nur einmal gegen Masern zu impfen?

Wem wird die Impfung gegen Masern von der STIKO empfohlen?

Stand: 28.02.2020

Ist die Impfung gegen Masern auch für Erwachsene empfohlen?

Generell wird von der STIKO eine einmalige Impfung gegen Masern für alle Erwachsenen empfohlen, die nach 1970 geboren wurden und bei denen keine oder nur eine einmalige Impfung in der Kindheit gegen Masern dokumentiert wurde oder deren Impfstatus unklar ist. Es sollte vorzugsweise MMR-Impfstoff verwendet werden.

Allen nach 1970 geborenen Personen, die beruflich einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, empfiehlt die STIKO eine zweimalige Impfung gegen Masern. Die zweite Impfung kann im Mindestabstand von 4 Wochen nach der ersten MMR-Impfung gegeben werden.

Die berufliche Indikation betrifft folgende Tätigkeitsbereiche:

  • Medizinische Einrichtungen (gemäß § 23 (3) Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) inklusive Einrichtungen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
  • Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material
  • Einrichtungen der Pflege (gemäß § 71 SGB XI)
  • Gemeinschaftseinrichtungen (gemäß § 33 IfSG)
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Fach-, Berufs- und Hochschulen

Damit werden nicht nur die Beschäftigten selbst, sondern auch Dritte geschützt, wie zum Beispiel besonders gefährdete Patienten oder die in den Gemeinschaftseinrichtungen Betreuten.

Medizinische Einrichtungen sind nach § 23 (3) IfSG Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Arztpraxen, Zahnarztpraxen und weitere (http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html).

Gemeinschaftseinrichtungen sind nach § 33 IfSG Einrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden, insbesondere Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime und Ferienlager.

Die ausführliche wissenschaftliche Begründung für die Angleichung der beruflich indizierten Masern-Mumps-Röteln-(MMR-)Impfung kann im Epidemiologischen Bulletin nachgelesen werden: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/02_20.pdf

Informationen zum Masernschutzgesetz, das seit dem 01. März 2020 gilt, finden sich unter: https://www.masernschutz.de

Stand: 04.11.2021

Warum ist es wichtig gegen Masern geimpft zu sein?

Impfungen gegen Masern schützen vor einer hochansteckenden Viruserkrankung, die mit zum Teil schweren Komplikationen einhergehen kann. Eine Infektion mit Masern schwächt das Immunsystem und macht es über Monate bis möglicherweise Jahre anfällig für weitere Infektionen.

In Deutschland wird seit über 40 Jahren gegen Masern geimpft. Seitdem sind Masernerkrankungen deutlich zurückgegangen. In manchen Jahren gibt es jedoch immer noch hohe Fallzahlen und es werden schwere Komplikationen und auch Todesfälle infolge von Masernerkrankungen beobachtet. Ferner werden von Deutschland aus Masernviren in andere Länder exportiert und können dort zu Ausbrüchen führen.

Hohe Impfquoten sorgen für eine Unterbrechung der Viruszirkulation. Bei einer Immunität in der Bevölkerung von etwa 95% werden auch Personen geschützt, die (noch) nicht geimpft werden können - dazu zählen beispielsweise Säuglinge, Personen mit einer Immunschwäche oder ungeschützte schwangere Frauen. Mit der Impfung schützt der Geimpfte also nicht nur sich selbst, sondern trägt auch zu einem Gemeinschaftsschutz bei.

Mit hohen Impfquoten in Deutschland wird auch einer internationalen Verpflichtung Rechnung getragen, nicht Auslöser für Masernausbrüche in Ländern mit noch niedrigeren Impfquoten oder weniger gut funktionierenden Gesundheitssystemen zu sein.

Das große Ziel ist letztendlich nach einer weltweiten Elimination der Masern die komplette weltweite Eradikation (=Ausrottung) (siehe dazu auch FAQ Was bedeutet eigentlich Elimination der Masern und Röteln?).

Stand: 07.04.2020

Warum sollen bestimmte Berufsgruppen zwei Masern-Impfungen erhalten?

Bestimmte Berufsgruppen, wie Personal in medizinischen Einrichtungen oder Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen, haben ein erhöhtes Risiko, mit Masern in Kontakt zu kommen, selber zu erkranken, und die Erkrankung daraufhin an ungeschützte Personen zu übertragen. Daher sollten diese Personen bestmöglich, das heißt durch eine zweimalige Impfung, vor einer Maserinfektion geschützt sein.

Im Gesundheitsbereich ist das Risiko mit Masernviren in Kontakt zu kommen und/oder diese auf besonders vulnerable Patienten mit erhöhtem Komplikationsrisiko zu übertragen besonders hoch. Durch die zweimalige Impfung wird der Schutz vor der Erkrankung verbessert, da Geimpfte, die nach der ersten Impfung noch keinen Schutz entwickelt haben, diesen durch die 2. Impfung erhalten. Ausbrüche in Krankenhäusern oder Kindergärten können so gar nicht mehr auftreten bzw. sich nicht weiter ausbreiten.

Die STIKO hat die Begründung zu dieser Empfehlung im Epidemiologischen Bulletin 2/2020 veröffentlicht.

Stand: 07.04.2020

Wer ist für die Umsetzung des Masernschutzgesetzes zuständig?

Die konkrete Umsetzung von Gesetzen im Gesundheitsbereich liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Fragen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes sollten entweder an die zuständige Landes-Gesundheitsbehörde oder an das lokale Gesundheitsamt adressiert werden, die die Situation vor Ort am besten einschätzen können.

Das Robert Koch-Institut ist als obere Bundesbehörde für die fachliche Beratung der Landes-Gesundheitsbehörden und des öffentlichen Gesundheitsdienstes zuständig, kann und darf jedoch keine rechtsverbindlichen Auskünfte zur Umsetzung von Gesetzen geben.

Weitere Informationen aus den Bundesländern zum Masernschutzgesetz sind auf der Internetseite der Nationalen Lenkungsgruppe Impfen (NaLI) zu finden: siehe https://www.nali-impfen.de/impfen-in-deutschland/masernschutzgesetz

Allgemeine Informationen sowie hilfreiche Merkblätter zum Download finden sich auf: https://www.masernschutz.de

Stand: 07.04.2020

Kann es sinnvoll sein, auch erwachsene Personen mit einem MMR-Impfstoff zu impfen, die nicht unter die STIKO-Empfehlung fallen?

Seroprävalenzdaten des RKI aus den Jahren 2008 bis 2011 hatten gezeigt, dass in der Altersgruppe, der bis 1969 Geborenen bei über 95% eine Immunität gegen Masern angenommen werden kann. Das bedeutet, dass Personen dieser Jahrgänge eine Masernerkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit durchgemacht haben. Dieser Anteil der gegen Masern Immunen reicht nach Ansicht der STIKO aus, um Infektionsketten der Masern rechtzeitig unterbrechen zu können. Diese Altersgruppe ist daher nicht Zielgruppe der aktuellen bevölkerungsbezogenen STIKO-Empfehlung zur Impfung Erwachsener gegen Masern.

Neben den von der STIKO empfohlenen Impfungen sind auf Basis der existierenden Impfstoff-Zulassungen natürlich weitere individuelle Impfindikationen möglich, die für einzelne Personen, ihrer individuellen (gesundheitlichen) Situation entsprechend, sinnvoll sein können. Es liegt in der ärztlichen Verantwortung, PatientInnen auf diese weiteren Schutzmöglichkeiten hinzuweisen. Eine andere oder fehlende STIKO-Empfehlung bedeutet kein Hindernis für eine individuell begründete Impfung.

Die Kostenübernahme ist allerdings damit nicht sicher gegeben und sollte mit der entsprechenden Krankenkasse abgesprochen werden.

Stand: 04.06.2020

Warum besteht die Empfehlung der STIKO, nach 1970 geborene Erwachsene standardmäßig nur einmal gegen Masern zu impfen?

Die STIKO empfiehlt als Standardimpfung (ohne eine besondere berufliche Indikation), dass Erwachsene ab 18 Jahren, die nach 1970 geboren sind und die in der Kindheit keine oder nur eine einmalige Impfung erhalten hatten oder deren Impfstatus unklar ist, einmal gegen MMR geimpft werden.

Diese Empfehlung soll dazu beitragen, fehlende Impfungen nachzuholen und die Immunität gegen Masern in der Bevölkerung auf mindestens 95% zu erhöhen. Bei einem Schutz von 95% in der Bevölkerung werden nach statistischen Berechnungen Infektionsketten schnell unterbrochen und ein Gemeinschaftsschutz aufgebaut. Damit ist es möglich, die Elimination der Masern zu erreichen. Das war das Ziel dieser Empfehlung.

Surveys aus den Jahren 1995/96 und 1998, die die Höhe von Antikörpern gegen Masern in der Bevölkerung untersuchten, zeigten, dass in den Jahrgängen, die bis 1970 geboren wurden, mehr als 95% der Personen gegen Masern geschützt sind. Diese Jahrgänge haben ihre Immunität durch eine durchgemachte Erkrankung erworben.

Die STIKO ging davon aus, dass durch diese bereits bestehende Immunität und die hohe Effektivität der Impfungen bei Erwachsenen und den weiterhin sinkenden Infektionsdruck durch die Masern in Deutschland, die Empfehlung einer (zusätzlichen) einmaligen Impfung im Erwachsenenalter ausreicht, um einen Gemeinschaftsschutz aufzubauen und damit Transmissionsketten wirksam zu unterbrechen.

Dies gilt nicht für bestimmte Berufsgruppen, die ein im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung individuell höheres Risiko haben, mit Masernviren in Kontakt zu kommen, wie medizinisches Personal oder in Gemeinschaftseinrichtungen Tätige. Diese Personen sollten zweimal gegen Masern geimpft sein.

Siehe auch:

Stand: 04.06.2020

Besteht ein Unterschied zwischen den Regelungen des Masernschutzgesetzes und den bestehenden Empfehlungen der STIKO?

Das Masernschutzgesetz regelt die Nachweispflicht von Masern-Impfungen für Personengruppen, für die auch eine STIKO-Empfehlung zur Masern-Impfung besteht.

Bei einer Personengruppe geht das Masernschutzgesetz über die aktuellen STIKO-Empfehlungen hinaus: Bei allen nach dem 31.12.1970 geborenen Personen, die in Asylbewerberheimen untergebracht sind, fordert das Masernschutzgesetz generell den Nachweis von 2 Masern-Impfungen.

Die STIKO hingegen empfiehlt nach 1970 geborenen erwachsenen Asylsuchenden und MigrantInnen eine einmalige Impfung.

Siehe auch: Aktuelle STIKO-Empfehlungen

Stand: 04.06.2020

Können Kinder, die jünger als 11 Monate sind, auch schon eine MMR-Impfung erhalten?

Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) kann die MMR-Impfung auch schon früher als im Alter von 11 Monaten erfolgen (s. FAQ Wann sollen die Impfungen gegen Masern bei Kindern durchgeführt werden?).
Wenn das Kind in eine Gemeinschaftseinrichtung aufgenommen werden soll oder nach Kontakt zu einer an Masern erkrankten Person, kann die Impfung ab einem Alter von 9 Monaten verabreicht werden. Sofern die Erstimpfung im Alter von 9 – 10 Monaten erfolgte, muss die 2. MMR-Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres gegeben werden.

Die Impfung kann ausnahmsweise auch bereits ab einem Alter von 6 Monaten als Postexpositionsprophylaxe unter Abwägung des individuellen Nutzens und Risikos begründet sein.

Die Wirksamkeit des Impfstoffs kann bei einer Impfung unter 9 Monaten verringert sein, da ein unreifes kindliches Immunsystem und eventuell vorhandene mütterliche Antikörper den Aufbau eines Impfschutzes mindern können. Wenn eine Impfung im Alter von 6-8 Monaten durchgeführt wird, sollten noch zwei weitere MMR-Impfungen im Alter von 11-14 und 15-23 Monaten erfolgen.

Stand: 04.06.2020

Seit wann sind Masernimpfungen empfohlen?

In der DDR wurde die Masernimpfung ab 1970 als Pflichtimpfung für Kinder im 9. Lebensmonat eingeführt. In der Bundesrepublik wurde 1974 die erste Impfempfehlung zur generellen Masernimpfung von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Kinder ab dem 2. Lebensjahr ausgesprochen. Zunächst war in beiden Landesteilen eine einmalige Impfung vorgesehen, ab 1986 wurde in der DDR generell zweimal gegen Masern geimpft.

Seit 1991 gelten einheitliche Impfempfehlungen der STIKO für das gesamte Land. Seitdem wird für Kinder die zweimalige Impfung mit einem MMR-Kombinationsimpfstoff empfohlen. Der Impfstoff schützt zugleich gegen Masern, Mumps und Röteln.

Die STIKO empfiehlt aktuell, allen Kindern die erste MMR-Impfung in der Regel im Alter von 11 Monaten und die zweite MMR-Impfung im Alter von 15 Monaten zu geben.

Seit 2010 wird die MMR-Impfung auch Erwachsenen empfohlen, die nach 1970 geboren wurden und die bisher nur eine Impfung in der Kindheit erhalten hatten, ungeimpft sind oder bei denen der Impfstatus unbekannt ist.

Für alle Altersgruppen gilt: Die zweite Impfung kann im Mindestabstand von 4 Wochen nach der ersten MMR-Impfung gegeben werden.

Zuletzt wurden die Empfehlungen für berufliche Indikationsgruppen, wie z.B. Personal in medizinischen Einrichtungen oder Gemeinschaftseinrichtungen, aktualisiert und angeglichen (siehe Epidemiologisches Bulletin 2/2020).

Stand: 04.11.2021

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