Invasive Meningokokken-Erkrankungen werden in den allermeisten Fällen durch Erreger der Serogruppen A, B, C, W, X und Y verursacht, in Deutschland derzeit fast ausschließlich durch B,C,W und Y.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit Januar 2024 allen Säuglingen ab dem Alter von zwei Monaten eine Standardimpfung gegen Meningokokken der Serogruppe B (MenB) mit dem Protein-basierten Vierkomponenten-Impfstoff 4CMenB (Bexsero). Die Impfung soll bei Kleinkindern bis zum 5. Geburtstag nachgeholt werden.
Darüber hinaus wird allen Kindern zu Beginn des 2. Lebensjahres eine einmalige Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe C (MenC) mit einem Meningokokken-C-Konjugatimpfstoff empfohlen. Die MenC-Impfung soll bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden.
Im Rahmen einer Indikationsimpfempfehlung der STIKO sollten Personen bei Vorliegen eines erhöhten Risikos für Meningokokken-Erkrankungen (s.u.) mit einem Meningokokken ACWY-Konjugatimpfstoff sowie, wenn im Säuglings- bzw. Kleinkindalter noch nicht erfolgt, mit einem Meningokokken-B-Impfstoff geimpft werden. Zu diesen besonderen Risiken gehören z.B. angeborene oder erworbene Immundefekte mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion (z.B. Komplement-/Properdindefekte, Eculizumab-Therapie, Hypogammaglobulinämie, Asplenie).
Für gefährdetes Laborpersonal empfiehlt die STIKO eine Impfung mit dem Meningokokken ACWY-Konjugatimpfstoff sowie eine Impfung gegen MenB. Pilgerreisende oder Reisende in endemische/hyperendemische Länder mit engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sollten gegen Meningokokken ACWY geimpft werden. Katastrophenhelfer:innen und je nach Exposition auch Entwicklungshelfer:innen und medizinisches Personal sollten zusätzlich mit dem Meningokokken-B-Impfstoff geimpft werden. Vor Langzeit-Aufenthalten sollten Kinder und Jugendliche sowie Personen in Studium und Ausbildung eine Impfung gegen Meningokokken ACWY und/oder gegen MenB entsprechend der Empfehlung der Zielländer erhalten.
Für Personal im Gesundheitswesen ist die Meningokokken-Impfung nicht routinemäßig empfohlen, da bei ihnen lediglich ein leicht erhöhtes Risiko gegenüber der Allgemeinbevölkerung beobachtet wurde. Bei einer Exposition mit respiratorischen Sekreten betroffener Patienten – insbesondere durch Mund-zu-Mund-Beatmung oder wenn ohne Atemschutz intubiert oder tracheal abgesaugt wurde – sollte medizinisches Personal unabhängig von einer stattgehabten Impfung eine Chemoprophylaxe erhalten (siehe RKI-Ratgeber zu Meningokokken-Erkrankungen und siehe Stellungnahme der STIKO zu Impfungen von Personal in medizinischen Einrichtungen in Deutschland).
Stand: 18.01.2024