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Impfungen bei Betroffenen und Helfenden der Flutkatastrophe: Häufig gestellte Fragen und Antworten

Stand: 30.7.2021

Warum sollten Helfer:innen und Betroffene in den Flutkatastrophengebieten jetzt ihren Impfschutz gegen Tetanus und Hepatitis A überprüfen?

Personen, die aktuell vor Ort in der Flutkatastrophe unterstützen bzw. direkt von der Flutkatastrophe betroffen sind, sollten prüfen, ob ihr Impfschutz gegen Tetanus und Hepatitis A aktuell ist.

Im Rahmen der Aufräumarbeiten ist von einer erhöhten Verletzungsgefahr auszugehen, dadurch steigt das Risiko für eine mögliche Tetanus-Infektion. Tetanus wird durch Clostridium (C.) tetani verursacht. Die im Erdreich ubiquitär vorkommenden Sporen sind widerstandsfähig gegen Hitze und Desinfektionsmittel. Diese Sporen können bei einer Verletzung zusammen mit Fremdkörpern (z.B. Holzsplitter, Nägel, Dornen) unter die Haut gebracht werden. Die Wunden müssen dabei nicht offen sein, auch bei kaum sichtbaren Verletzungen können Sporen unter die Haut gelangen. Daher sollten Helfer:innen und betroffene Bewohner:innen im Flutkatastrophengebiet ihren Tetanus-Impfstatus überprüfen. Bei vorhandener Grundimmunisierung (bestehend aus 3 Impfungen) empfiehlt die STIKO alle 10 Jahre eine Auffrischung der Tetanus-Impfung. Sollte es zu einer Verletzung gekommen sein, verweist die STIKO auf ihre Empfehlungen zur postexpositionellen Tetanus-Immunprophylaxe.

Durch die Zerstörungen könnten Helfende und Betroffene in Kontakt mit Abwasser kommen, dadurch steigt das Risiko für Hepatitis-A-Infektionen. Hepatitis A wird fäkal-oral durch Kontakt- oder Schmierinfektion sowie durch kontaminierte Lebensmittel, Wasser oder Gebrauchsgegenstände übertragen. Epidemische Ausbrüche werden meist durch kontaminiertes Trinkwasser, Badewasser oder kontaminierte Lebensmittel hervorgerufen. Helfer:innen und Betroffene, die direkten Kontakt zu Abwasser haben, sollten sich gegen Hepatitis A impfen lassen. Ein vollständiger Impfschutz besteht aus zwei Impfungen gegen Hepatitis A oder drei Impfungen, falls eine Kombinationsimpfung zusammen mit Hepatitis B gegeben wurde. Eine Auffrischimpfung ist nicht notwendig.

Helfer:innen und Betroffene sind zudem aufgrund vermehrter enger Kontakte möglicherweise einem erhöhten Ansteckungsrisiko für SARS-CoV-2 ausgesetzt. Personen, die noch keine COVID-19-Impfung erhalten haben, sollten sich impfen lassen.

Die STIKO empfiehlt einen Mindestabstand von 14 Tagen vor und nach jeder COVID-19-Impfstoffdosis zu anderen planbaren Impfungen. Die STIKO weist allerdings darauf hin, dass Notfallimpfungen davon ausgenommen sind. Helfer:innen und Betroffene der Flutkatastrophe können also zeitgleich zu einer COVID-19-Impfung andere notwendige Impfungen erhalten.

Stand: 30.07.2021

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