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Häufig gestellte Fragen zu Insulingabe

Verwendung von Injektionskanülen bei Insulin-Pens und Insulin-Einmalspritzen im häuslichen Bereich

Viele Diabetiker nutzen die Injektionskanülen (Injektionsnadeln) von Insulin-Pens oder Einmalspritzen mehrfach, obwohl diese von den Herstellern als Einmalprodukte deklariert und somit nach der Nutzung zu verwerfen sind. Die Mehrfachnutzung ist unter Aspekten der Infektionshygiene und Arzneimittelsicherheit kritisch zu betrachten; u.a. können Infektionen, Applikationstraumata und Dosierungenauigkeiten (z.B. durch verbleibende Gewebereste in der Kanüle) die Folge sein (Konsensuspapier der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) 2010).

Da die Forschungsdatenlage zur Thematik bisher nicht eindeutig ist (Zabaleta-del-Olmo et al. 2016), lassen sich derzeit für die Selbstanwendung im häuslichen Bereich nur schwer Empfehlungen für oder gegen die Mehrfachverwendung von Injektionskanülen für die Insulinapplikation ableiten.

Dennoch ist im Sinne einer Risikominimierung den Anwendenden im häuslichen Bereich die Einhaltung der allgemein geltenden medizinischen Standards für Injektionen wie z.B.

  • personenbezogene Nutzung der Applikatoren,
  • Wechsel der Kanüle nach einmaligem Gebrauch sowie
  • Beachtung der Herstellerangaben der verwendeten Produkte

anzuraten.

Sofern Patient:innen aus eigener Entscheidung hiervon abweichen wollen, sollten sie über die möglichen Risiken einer Mehrfachverwendung durch die behandelnden Ärzt:innen bzw. die Apotheker:innen aufgeklärt werden.

Für Menschen mit Diabetes stellt der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) einen umfassenden „Leitfaden zur Injektion bei Diabetes mellitus“ (2016) für weitere Informationen zur Verfügung.

Informationen für Injektionen und Punktionen, die vom medizinischen Personal verabreicht werden, sind der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) „Anforderungen an die Hygiene bei Punktionen und Injektionen“ (2011) und dem assoziierten Kommentar von 2021 zu dieser Empfehlung zu entnehmen.

Weitere Fachinformationen:

AWMF-S3-Leitlinie „Therapie des Typ-1-Diabetes“

Leitlinien und Praxisempfehlungen der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG)

Stand: 10.06.2024

Bedarf es einer Hautdesinfektion vor der subkutanen Insulininjektion im häuslichen Bereich?

"Viele Diabetiker führen vor der subkutanen Insulininjektion keine alkoholische Hautdesinfektion durch. Ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht hierbei erfahrungsgemäß nicht. Es ist daher nichts dagegen einzuwenden, dass ein Diabetiker bei sich selbst auf die Hautdesinfektion verzichtet. Voraussetzung ist jedoch eine einwandfreie Körperhygiene. Am besten sollte die Insulininjektion oder das Anlegen einer Pumpennadel nach der morgendlichen Dusche erfolgen. Bei Insulininjektionen im Laufe des Tages muss ggfs. die Injektionsstelle nochmals gereinigt und getrocknet werden.

In der Arztpraxis, im Krankenhaus oder in der ambulanten Pflege müssen jedoch andere Aspekte berücksichtigt werden. Bei bettlägerigen Patienten ist die Körperhygiene weniger verlässlich durchführbar. Im Krankenhaus können nosokomiale Infektionserreger vorkommen, die beispielsweise Intensivpatienten innerhalb kürzester Zeit besiedeln. Oft handelt es sich auch um Patienten in instabiler Stoffwechselsituation oder mit anderen, zusätzlichen Erkrankungen, welche die Infektabwehr beeinträchtigen. In medizinischen Einrichtungen und in der Altenpflege sollten daher eine alkoholische Hautdesinfektion vor jeder Insulininjektion vorgenommen werden. [...]

Es muss allerdings darauf geachtet werden, dass das Hautdesinfektionsmittel vollständig abgetrocknet ist, bevor die Insulininjektion vorgenommen wird, da es durch Eintrag von Alkoholresten in das Subkutangewebe bei noch nicht vollständig abgetrocknetem Desinfektionsmittel zu einer aseptischen Entzündung mit nachfolgendem Risiko einer Gewebsverhärtung kommen kann. […].“

(aus Trautmann M; Hautdesinfektion vor der Insulinapplikation. Hygiene und Medizin 31(2006):239-240) Gesetzliche Vorgaben zur Hautantiseptik (Hautdesinfektion) vor Injektionen sind teilweise in Hygiene- und Infektionspräventionsverordnungen der Bundesländer enthalten.

Im Leitfaden zur Injektion bei Diabetes mellitus (2016) vom Verband Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) heißt es „[…] Außer im Krankenhaus oder in Pflegeeinrichtungen ist eine Desinfektion der Injektionsstelle üblicherweise nicht erforderlich […].“ In einem Konsensuspapier der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) (2010) wird dagegen aufgeführt: […] „Für Injektion durch den Patienten selbst gibt es keine Richtlinien oder gesetzliche Grundlagen bezüglich der Hautantiseptik, wird aber von uns auch hier empfohlen. […].“

Weitere Informationen für Injektionen und Punktionen durch medizinisches Personal sind der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) Anforderungen an die Hygiene bei Punktionen und Injektionen (2011) und dem assoziierten Kommentar von 2021 zu dieser Empfehlung zu entnehmen.

Stand: 10.06.2024

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