Ist das Tragen künstlicher Fingernägel für Personen, die Patienten behandeln oder pflegen, unbedenklich?
Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) und das Robert Koch-Institut (RKI) können zwar keine Verbote, sondern nur Empfehlungen aussprechen. Die Veröffentlichungen der KRINKO und des RKI haben jedoch erhebliche Auswirkungen, weil sie häufig die Grundlage von Regelungen in Einrichtungen des Gesundheitswesens darstellen und auf publizierten Daten und Erfahrungen beruhen.
In der KRINKO-Empfehlung "Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens" heißt es in Kapitel 3.3 zu den Voraussetzungen für die hygienische Händedesinfektion: "Kurzgeschnittene, mit den Fingerkuppen abschließende Fingernägel gewährleisten die Reinigung der subungualen Spatien und minimieren die Gefahr der Handschuhperforation an den Fingerkuppen. Nagellack ist abzulehnen, weil er die Sichtbeurteilung der Nägel behindert und mit steigender Tragedauer die Kolonisation auf den Nägeln zunimmt. Obwohl dieser Einfluss bei frischem Nagellack nicht nachweisbar war, ist die Empfehlung, keinen Nagellack im Gesundheitswesen zu tragen, berechtigt, weil das Alter des Nagellacks und dessen Güte (Mikrorisse u.ä.) in praxi nicht beurteilbar sind [111]. Die Bakteriendichte ist auf künstlichen Nägeln höher als auf natürlichen. Zugleich beeinträchtigen künstliche Nägel den Erfolg der Händehygiene und erhöhen die Perforationsgefahr für Einmalhandschuhe [112 -116]. Wiederholt konnten künstliche Nägel als Quelle für nosokomiale Infektionen bei immunsupprimierten Patienten und für Ausbrüche postoperativer Wundinfektionen identifiziert werden [117 – 123]." In Kapitel 11 der Empfehlung heißt es weiter: "Nagellack ist nicht zulässig [Kat. II]. Das Tragen künstlicher und gegelter Fingernägel ist unzulässig [Kat. IB]."
Weitere Aspekte, die nicht primär den Patientenschutz sondern den Personal- oder Arbeitsschutz betreffen, sind der aktuellsten Fassung der TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" zu entnehmen.