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Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Diagnostik von Masern, Mumps und Röteln

Stand: 23.02.2015

Wie soll ein Verdachtsfall auf Masern, Mumps oder Röteln bestätigt werden?

Aufgrund der unspezifischen Symptome der drei Erkrankungen sollte jeder sporadisch auftretende Verdachtsfall bei Erfüllung der Falldefinition im Labor abgeklärt werden. Zu diesem Zweck sollte eine PCR Untersuchung aus Rachenabstrich, Zahntaschenflüssigkeit oder Urin und eine IgM Bestimmung aus Serum veranlasst werden (s. unten).

Stand: 23.02.2015

Soll jeder einzelne Fall laborbestätigt werden?

Entwickelt sich ein größerer Ausbruch, soll für ausgewählte Fälle eine Laborbestätigung veranlasst werden. Im Rahmen von Ausbrüchen ist es meist nicht sinnvoll, alle erkrankten Personen aus einer betroffenen Gruppe zu analysieren (z.B. alle Fälle aus einer Schulklasse, einer Reisegruppe oder einer Familie). In dieser Situation ist es ausreichend, für den Indexfall und ausgewählte Folgefälle eine Laborbestätigung und eine Genotypisierung des Virus zu veranlassen.

Stand: 23.02.2015

Welches Material soll eingesetzt bzw. welcher Test angefordert werden?

Im NRZ MMR erfolgt die Diagnostik der akuten Infektion mit Masern-, Mumps oder Rötelnvirus je nach Zeitfenster und dem zur Verfügung stehenden Material durch eine der folgenden Methoden oder deren Kombination:

  • Nachweis des Virusgenoms mittels RT-PCR aus Rachenabstrich, Zahntaschenflüssigkeit (oral fluid) oder Urin, gewonnen innerhalb von sieben Tagen nach Symptombeginn,
  • Nachweis von IgM im Serum; IgM-Antikörper sind bei ca. 30% der Erkrankten erst drei Tage nach Symptombeginn nachweisbar,
  • Nachweis eines Anstiegs der IgG-Antikörper in zwei Serumproben, die im Abstand von ca. 10 Tagen gewonnen wurden und im selben Testansatz vermessen werden. Ein Anstieg > Faktor 4 gilt als beweisführend für eine Infektion.
  • Für eine Genotypisierung muss Rachenabstrich, Zahntaschenflüssigkeit (oral fluid) und/oder Urin vorliegen. Eine Genotypisierung wird nicht aus Blut oder Serum durchgeführt.
  • Liegt ein Verdachtsfall bei einem geimpften Patienten vor, wird zusätzlich zu den PCR-Proben eine Serumprobe benötigt.

Stand: 23.02.2015

In welchem Zeitraum lassen die Untersuchungen eine sichere Aussage zu?

Die IgM Bestimmung kann direkt nach Symptombeginn noch bei ca. 30% der Erkrankten negativ ausfallen. Nach mehr als drei Tagen schließt ein negatives Ergebnis eine akute Erkrankung aus.

Der Virusgenomnachweis (PCR) ist bei Proben zuverlässig, die bis zu einer Woche nach Symptombeginn entnommen worden sind; danach sinkt die Zuverlässigkeit des Nachweises.

Stand: 23.02.2015

Welche Kosten entstehen für die Untersuchung?

Untersuchungen zur molekularen Überwachung von aktuell zirkulierenden Masern-, Mumps- und Rötelnviren schließen den Nachweis einer Infektion per PCR bzw. Serologie mit ein und erfolgen ohne Rechnungsstellung.

Stand: 23.02.2015

Führt das NRZ MMR Immunitätsbestimmungen durch?

Untersuchungen zur Immunität, z.B. nach erfolgter Impfung oder im Rahmen der Arbeitsschutz- oder Schwangerenvorsorge, gehören nicht zu unseren Aufgaben und werden von uns nur in speziellen Fällen übernommen.

Stand: 23.02.2015

Wer erhält die Information über das Untersuchungsergebnis?

Der Laborbericht wird per Post an den Einsender geschickt. Darüber hinaus wird der Fall an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet. Der Bericht liegt werktags typischerweise innerhalb von 48h nach Erhalt der Proben vor und kann in dringenden Fällen telefonisch erfragt werden.

Das Ergebnis der Genotypisierung liegt meist nach drei bis vier Wochen vor und wird dem Gesundheitsamt in einem separaten Schreiben mitgeteilt.

Stand: 23.02.2015

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