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Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Masern

Stand: 23.02.2015

Wie wird eine Masernimmunität bestimmt?

Die Masernimmunität soll grundsätzlich durch eine Kontrolle des Impfausweises erfolgen. Sind zwei MMR- oder Masern-Impfungen dokumentiert, sind die Betroffenen zuverlässig gegen Masern geschützt. Eine Antikörperkontrolle ist in diesem Fall nicht erforderlich und wird nicht empfohlen.

Fehlende Impfungen sollen entsprechend den aktuellen STIKO-Empfehlungen verabreicht werden. Eine Antikörperkontrolle nach der Impfung wird nicht empfohlen.

Stand: 23.02.2015

Wie sind Masern-IgG Laborwerte in Bezug auf die Immunität zu interpretieren?

Die Diagnose einer zurückliegenden Masernvirusinfektion oder -impfung erfolgt durch den Nachweis von Masern-IgG. Der Nachweis von Masern-IgG zeigt bei gleichzeitig negativem Wert für Masern-IgM eine zurückliegende Infektion oder Impfung an. Bei einem positiven Nachweis für Masern-IgG kann von Schutz ausgegangen werden.

Stand: 23.02.2015

Welche Konsequenzen zur Immunität ergeben sich aus einem positiven Masern-IgG?

Beim Nachweis von Masern-IgG kann von einer zurückliegenden Infektion oder Impfung und dem daraus resultierenden Schutz ausgegangen werden. Es sind keine weiteren Maßnahmen notwendig.

Stand: 23.02.2015

Welche Konsequenzen ergeben sich aus einem negativen oder grenzwertigen Masern-IgG?

Sind zwei MMR- oder Masern-Impfungen dokumentiert, kann Schutz angenommen werden. Diese Einschätzung beruht auf der Erkenntnis, dass der Masernschutz sowohl von der Antikörper-vermittelten Immunität als auch von der zellulären Immunität vermittelt wird, für die kein Routinemessverfahren zur Verfügung steht. Eine individuelle Beratung des Patienten sollte die Wahrscheinlichkeit der Exposition, das Alter und die Daten zur Impfung miteinbeziehen.

Ist beim Nachweis von negativem oder grenzwertigem Masern-IgG keine oder nur eine MMR- oder Masern-Impfung dokumentiert, soll der Impfschutz entsprechend den aktuellen Impfempfehlungen der STIKO komplettiert werden. Eine Antikörperkontrolle nach der Impfung ist nicht erforderlich.

Stand: 23.02.2015

Soll ein Verdachtsfall auf Masern laborbestätigt werden?

Aufgrund der unspezifischen Symptome der Masernerkrankung sollte jeder auftretende Verdachtsfall im Labor abgeklärt werden. Zu diesem Zweck sollte eine PCR Untersuchung aus Rachenabstrich, Zahntaschenflüssigkeit oder Urin und eine IgM Bestimmung aus Serum veranlasst werden (s. Diagnostik).

Stand: 23.02.2015

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