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Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Diagnostik von Mumpsverdachtsfällen

Stand: 10.10.2014

Wie wird ein Mumpsverdacht laborbestätigt?

Die Labordiagnose der akuten Mumpsvirus-Infektion soll durch Kombination von PCR mit serologischen Methoden erfolgen. Beide Testprinzipien haben unterschiedliche Zeitfenster: Das Mumpsvirus-Genom wird mittels PCR insbesondere aus Abstrich-Materialien (Zahntaschenflüssigkeit und Rachenabstrich) oder aus Urin nachgewiesen. Diese Methode weist in den ersten sieben Tagen nach Symptombeginn eine hohe Zuverlässigkeit auf. Zusätzlich soll der Nachweis von Mumps-IgM aus Serum erfolgen, wobei diese Antikörper bei Geimpften häufig erst mit bis zu drei Wochen Verspätung ansteigen. Demzufolge kann der IgM-Test bei Geimpften kurz nach Symptombeginn eine falsch-negative Aussage erbringen. Darüber hinaus können gelegentlich auftretende unspezifische Reaktionen zu einem falsch-positiven IgM-Ergebnis führen. Die Kombination aus Virusgenomnachweis per PCR und IgM-Antikörpernachweis gibt deshalb die größte diagnostische Sicherheit.

Stand: 10.10.2014

Soll jeder Mumpsverdachtsfall im Labor untersucht werden?

Aufgrund der unspezifischen Symptome sollte jeder Mumpsverdachtsfall im Labor abgeklärt werden. Entwickelt sich ein größerer Ausbruch entwickelt, sollte zumindest für die ersten Fälle eine Laborbestätigung veranlasst und das weitere Vorgehen mit dem NRZ Masern, Mumps, Röteln abgestimmt werden.

Stand: 10.10.2014

Kann bei einem positiven Mumps-IgG von Schutz ausgegangen werden?

Bei einem positiven Mumps-IgG ist die Wahrscheinlichkeit eines Schutzes höher als bei einem negativen Befund. Da aber die in einem ELISA-Test ausgelesenen Antikörpertiter nur schlecht mit den durch die Impfung induzierten Mumpsvirus-neutralisierenden Antikörpern korrelieren, kann auch bei positivem Mumps-IgG nicht von einem uneingeschränkt sicheren Schutz ausgegangen werden. Zweifach MMR-geimpfte Personen gelten als bestmöglich (im Sinne von „besser ist nicht möglich“) geschützt.

Stand: 10.10.2014

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