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Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Röteln-Immunität

Stand: 21.08.2014

Wie wird eine Rötelnimmunität bestimmt?

Die Rötelnimmunität soll grundsätzlich durch eine Kontrolle des Impfausweises erfolgen. Sind zwei MMR- oder Röteln-Impfungen dokumentiert, sind Frauen im gebärfähigen Alter zuverlässig gegen Röteln bzw. eine eventuelle Rötelnembryopathie in der Frühschwangerschaft geschützt. Eine Antikörperkontrolle ist in diesem Fall nicht erforderlich und wird nicht empfohlen.
Fehlende Impfungen sollen vor der Schwangerschaft entsprechend den aktuellen STIKO-Empfehlungen verabreicht werden. Eine Antikörperkontrolle nach der Impfung wird nicht empfohlen.

Stand: 21.08.2014

In welchen Fällen soll eine labordiagnostische Überprüfung der Rötelnimmunität durchgeführt werden?

Eine Überprüfung der Rötelnimmunität soll bei Schwangeren durchgeführt werden, wenn im Impfausweis keine zwei MMR- oder Röteln-Impfungen dokumentiert sind oder kein Impfausweis vorliegt.

Stand: 21.08.2014

Welche Konsequenzen ergeben sich aus einem positiven Röteln-IgG?

Beim Nachweis von Röteln-IgG kann von einer zurückliegenden Infektion oder Impfung und dem daraus resultierenden Schutz ausgegangen werden. Es sind keine weiteren Maßnahmen notwendig.

Stand: 21.08.2014

Welche Konsequenzen ergeben sich aus einem negativen oder grenzwertigen Röteln-IgG?

Sind zwei MMR- oder Röteln-Impfungen dokumentiert, kann auch bei negativem oder grenzwertigen Röteln-IgG von Schutz ausgegangen werden. Es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Diese Einschätzung beruht auf der Erkenntnis, dass der Rötelnschutz sowohl von der Antikörper-vermittelten Immunität als auch von der zellulären Immunität vermittelt wird. Es steht kein Routinemessverfahren zur Verfügung, mit dem die zelluläre Immunität bestimmt werden kann. Darüber hinaus stützt sich diese Empfehlung auf die Beobachtung, dass in Deutschland Rötelnembryopathien nur noch sehr selten und stets bei ungeimpften Frauen auftraten.
Ist beim Nachweis von negativem oder grenzwertigem Röteln-IgG keine oder nur eine MMR- oder Röteln-Impfung dokumentiert, soll der Impfschutz entsprechend den aktuellen Impfempfehlungen der STIKO komplettiert werden. Eine Antikörperkontrolle nach der Impfung ist nicht erforderlich.
Ungeimpfte Schwangere bzw. Schwangere mit unklarem Impfstatus, bei denen ein grenzwertiges oder negatives Röteln-IgG festgestellt wurde, sollen den Kontakt zu Rötelnerkrankten und -verdachtsfällen meiden. Bei den Familienmitgliedern (Partner, Kinder) soll der MMR-Impfschutz entsprechend den aktuellen Impfempfehlungen der STIKO komplettiert werden.
Fehlende MMR-Impfungen sollen nach der Schwangerschaft vorzugsweise im Wochenbett ergänzt werden.

Stand: 21.08.2014

Wie sind Röteln-IgG Laborwerte in Bezug auf die Immunität zu interpretieren?

Die Diagnose einer zurückliegenden Rötelnvirusinfektion erfolgt durch den Nachweis von Röteln-IgG. Der Nachweis von Röteln-IgG zeigt bei gleichzeitig negativen Werten für Röteln-IgM eine zurückliegende Infektion oder Impfung an. Bei einem positiven Nachweis für Röteln-IgG kann von Schutz ausgegangen werden.
International wird ein Röteln-IgG Befund von 10 bis 15 IU/ml als schutzvermittelnd angesehen. Dieses Vorgehen erscheint als wenig belastbar, da die verschiedenen Röteln-IgG Testverfahren untereinander schlecht standardisiert sind. Darüber hinaus wird die zelluläre Immunität von diesem Verfahren nicht erfasst. Deswegen soll laut Mutterschutzverordnung die Immunitätsfeststellung über eine Kontrolle des Impfausweises vorgenommen werden.

Stand: 21.08.2014

Wie lange soll die Schwangerschaft aufgeschoben werden, nachdem eine MMR-Impfung durchgeführt wurde?

Ein zeitlicher Abstand von 4 Wochen zwischen MMR-Impfung und Konzeption wird als ausreichend angesehen. Eine versehentliche MMR-Impfung in der Frühschwangerschaft oder eine Empfängnis kurz nach der MMR-Impfung sind nicht mit einem erhöhten Risiko für die Schwangerschaft belastet.

Stand: 21.08.2014

Was ist bei einer akzidentellen Impfung in der Frühschwangerschaft zu tun?

Eine akzidentelle MMR-Impfung in der Schwangerschaft ist keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch, denn es sind weder für die Schwangere noch für den Fetus negative Folgen zu erwarten. Eine weitergehende Diagnostik in der Schwangerschaft oder postnatal ist nicht erforderlich.

Stand: 21.08.2014

Was ist bei einem Verdacht auf Rötelninfektion in der Frühschwangerschaft zu tun?

Bitte setzen Sie sich mit dem NRZ MMR unter der Nummer 030-18754 2516 oder 2308 in Verbindung, wir beraten Sie gerne.

Stand: 21.08.2014

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