Protokolle des RKI-internen Krisenstabs - Fragen und Antworten

Stand:  05.03.2025

  • Die Veröffentlichung der RKI-Krisenstabsprotokolle hat in Teilen der Gesellschaft und Medien intensive Debatten ausgelöst, u.a. um die wissenschaftlichen Grundlagen für die von der Politik getroffenen Maßnahmen und möglichen Einflussnahmen, die Notwendigkeit u.a. von Schulschließungen, Masken und Impfungen, Impfnebenwirkungen und den Umgang mit Impfgegnern und Maßnahmen-Gegnern. In den nachfolgenden FAQ geht das RKI auf die häufigsten Fragen zu den Krisenstabsprotokollen ein.

    Stand:  26.11.2024

  • Während der COVID-19-Pandemie wurden im Zuge des RKI-internen Lage- bzw. Krisenmanagements Besprechungen durchgeführt, in denen die Lage bewertet und RKI-Aktivitäten koordiniert wurden. Zu diesen Treffen wurden Protokolle angefertigt. Als interne Arbeitsdokumente haben sie dazu gedient, den Informationsfluss und die Abstimmung innerhalb des RKI sicherzustellen, sie waren nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Die Protokolle spiegeln den offenen wissenschaftlichen Diskurs wider, in dem verschiedene Perspektiven angesprochen und abgewogen werden. Die Bewertungen reflektieren den Stand des Wissens und auch der öffentlichen Debatte im Krisenstab zum jeweiligen Zeitpunkt. Einzelne Äußerungen im Rahmen solcher Diskussionen stellen nicht zwangsläufig eine abschließende wissenschaftliche Bewertung oder die abgestimmte Position des RKI dar. Die Krisenstabs-Protokolle sind daher nicht zu verwechseln mit offiziellen Veröffentlichungen oder Empfehlungen.

    Die Protokolle sind ohne Kenntnis der Zusammenhänge nicht immer verständlich. Kontext und Datengrundlagen werden nicht immer im Protokoll wiedergegeben, da diese den Teilnehmenden bekannt waren. Deshalb müssen die Protokolle immer in ihrem Kontext gesehen und interpretiert werden. Eine wichtige Quelle dafür sind die Tages- und Wochenberichte des RKI (weiterhin zugänglich unter www.rki.de/covid-19-pandemie) und andere Veröffentlichungen.

    Stand:  26.11.2024

  • Aufgrund einer Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurden die Protokolle im April 2023 unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausschlussgründe teilweise unkenntlich gemacht (geschwärzt) und dem Antragsteller zur Verfügung gestellt. Das IFG regelt den Zugang zu amtlichen Informationen der Behörden des Bundes. Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit gesetzliche Ausschlussgründe nach dem IFG vorliegen. Zu den Ausschlussgründen gehören unter anderem der Schutz personenbezogener Daten, des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie von besonderen öffentlichen Belangen wie der inneren und öffentlichen Sicherheit sowie internationalen Beziehungen. Dementsprechend sind die Protokolle vor der Herausgabe im April 2023 daraufhin geprüft worden. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses wurden die Protokolle im Jahr 2024 noch einmal daraufhin überprüft, welche zwingenden Ausschlussgründe nach dem IFG weiterhin vorliegen, und in diesem Zusammenhang auch Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt. In der sodann veröffentlichten Fassung sind nur noch personenbezogene Daten nach § 5 IFG sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter nach § 6 IFG geschwärzt.

    Die vom RKI weitestgehend entschwärzten Protokolle sind inzwischen auf der RKI-Internetseite veröffentlicht, der Zeitraum Januar 2020 bis April 2021 am 30.5.2024 und der Zeitraum Mai 2021 bis Juli 2023 am 18.12.2024.

    Stand:  18.12.2024

  • Das RKI hatte bereits am 6. Januar2020 seine Krisenstrukturen aktiviert – kurz nach Bekanntwerden der ersten Fälle von Lungenentzündungen unklarer Ursache in China. Zu diesem Zeitpunkt haben sich bereits verschiedene Fachgebiete des RKI mit dem Geschehen beschäftigt, u.a. mit diagnostischen Möglichkeiten, und sich international ausgetauscht. Ab dem 7. Januar 2020 wurden die verfügbaren Informationen zum damals noch unklaren Geschehen in China auf die RKI-Internetseite gestellt. Insgesamt hat das RKI während der gesamten Pandemie sehr schnell gehandelt und aktiv informiert, jahrelang mit täglichen Berichten und in der Anfangsphase sogar mit werktäglichen Presse-Briefings, die vom RKI live gestreamt und von Fernsehsendern übertragen wurden.

    Schnelligkeit gehört zu den wichtigsten Grundsätzen des RKI - unter Berücksichtigung der erforderlichen Sorgfalt.

    Stand:  26.11.2024

  • Nein, das RKI hat die Situation nicht unterschätzt. Gerade in den ersten Wochen des Geschehens, im Januar 2020, waren aber nur wenige Informationen verfügbar, anhand derer die Situation bewertet werden konnte. Das RKI hat deshalb von Anfang an darauf hingewiesen, dass sich die Einschätzungen auf den aktuellen Wissensstand beziehen und bei neuen Erkenntnissen angepasst werden. Im Verlauf der Pandemie mussten etliche neue Aspekte wie die Wirksamkeit von Impfungen, der Einfluss steigender Immunität in der Bevölkerung oder die Eigenschaften neuer Virusvarianten immer wieder neu bewertet werden, um angemessen auf die veränderte Situation reagieren zu können. (siehe auch FAQ zur COVID-19-Pandemie, Frage „ Warum kam es zu Änderungen bei Empfehlungen des RKI im Verlauf der Pandemie?“).

    Beim Auftreten eines neuen Erregers ist die relevanteste Frage, ob und wie leicht der Erreger von Mensch zu Mensch übertragen wird. Darauf gab es Ende 2019/Anfang 2020 über einen Zeitraum von mehreren Wochen keine klaren Antworten. Die zweite wichtige Frage bei einem neuartigen Erreger ist die Übertragbarkeit ohne Symptome. Wenn Menschen einen Erreger übertragen können, ohne dass sie sichtbar erkrankt sind, verringert das die Chance auf Eindämmung entscheidend – auch hier gab anfangs keine Hinweise auf eine relevante Übertragung durch (noch) nicht symptomatische Personen (Einzelfälle können nicht verallgemeinert werden).

    Das RKI hat bereits am 21. Januar 2020, vor Auftreten der ersten Fälle in Deutschland, ein Flussschema für Praxen zur Verdachtsabklärung veröffentlicht, gefolgt von einer Vielzahl weiterer Empfehlungen und Hinweise.

    Stand:  26.11.2024

  • Nein. Hintergrund für die geänderte Risikoeinschätzung (Protokoll vom 16.3.2020) waren die weiter steigenden Fallzahlen, also eine hohe Übertragungsdynamik (siehe tägliche Situationsberichte und insbesondere die beiden Berichte vom 15. und 16.3.2020, - jeweils Abbildung 3 „Epidemiologische Kurve“). Darunter waren schwere und sehr schwere Fälle auf Intensivstationen. Zudem gab es zunehmend Fälle, die sich nicht mehr auf bekannte Fälle zurückführen ließen, d.h. dass Infektionsketten sich zunehmend nicht mehr nachvollziehen ließen. In der Risikobewertung wird ausgeführt, dass die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung von Region zu Region variiert und auch die Belastung des Gesundheitswesens maßgeblich von der regionalen Verbreitung der Infektion, den vorhandenen Kapazitäten und den eingeleiteten Gegenmaßnahmen (Isolierung, Quarantäne, soziale Distanzierung) abhängt und örtlich sogar sehr hoch sein kann.

    Ergänzend lagen zu diesem Zeitpunkt bereits die Ergebnisse einer Modellierung des RKI vor, die eine Abschätzung von Szenarien der erwartbaren Dynamik des weiteren Pandemieverlaufs ermöglichten. Diese Modellierung wurde wenige Tage später am 20.03.2020 veröffentlicht.

    Und schließlich zeigte eine in Eurosurveillance veröffentlichte RKI-Analyse zur Erkrankungsschwere von COVID-19 im Vergleich zur saisonalen Influenza einen hohen Anteil von Patienten, die einer Beatmung bedurften, sowie eine längere Beatmungsdauer bei Patienten mit COVID-19 im Vergleich zur saisonalen Influenza.

    Mitte März 2020 gab es auch einen klaren Anstieg der Positivenrate bei den Coronatests, siehe dazu Epid Bull 47/2021, Abb. 1 „Anzahl der durchgeführten SARS-CoV-2-Testungen und der Positivenquote in Deutschland sowie Testkapazitäten der übermittelnden Labore pro Kalenderwoche“. Da die Positivenrate gestiegen ist, handelt es sich nicht um ein Artefakt durch vermehrte Testung.

    Die weltweite Situation stellte sich seinerzeit so dar, dass die WHO am 11. März 2020 die Pandemie ausgerufen hat, dass mehrere Länder kurz vorher ein Einreiseverbot verhängt haben (darunter die USA), dass mehrere Länder das öffentliche Leben heruntergefahren haben (Spanien, Italien) und dass in Bergamo im Februar/März 2020 sehr viele Menschen an COVID-19 starben (im März 0,6% der Einwohner, 670 Tote bei 120.000 Einwohnern; Deutsches Ärzteblatt vom 18.3.2021). Auf Deutschland übertragen wären das 480.000 Todesfälle in einem Monat gewesen.

    Stand:  26.11.2024

  • Nicht die tatsächliche Kapazitätsauslastung Mitte März 2020 war der relevante Punkt, sondern die damals absehbare Entwicklung der Fallzahlen, falls keine Maßnahmen getroffen werden. Ein Anstieg dieser Fälle und damit eine deutliche Tendenz hatte sich abgezeichnet (siehe auch die Frage „ War die Höherstufung der Risikoeinschätzung im März 2020 übertrieben?“). Ziel war es zum damaligen Zeitpunkt, die Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu verlangsamen, um die Zahl der Erkrankungen und damit auch ein großflächiges Auftreten von schweren Krankheits- und Todesfällen so weit wie möglich zu verhindern, um das Gesundheitssystem und andere kritische Infrastrukturen vor Überlastung zu schützen und Zeit bis zur Verfügbarkeit eines Impfstoffes zu gewinnen. Dies ist gelungen, so konnte in Deutschland im Gegensatz zu beispielsweise Italien, dem Vereinigten Königreich und Spanien insbesondere während der ersten weltweiten Infektionswelle im Frühjahr und Frühsommer 2020 eine sehr hohe Zahl an Todesfällen verhindert werden.

    Stand:  26.11.2024

  • Die Risikobewertungen beruhten grundsätzlich auf den Kriterien Übertragbarkeit / Übertragungsdynamik (Fallzahlen und Trends zu gemeldeten Fällen), Schwereprofil der Erkrankungen sowie Ressourcenbelastung des Gesundheitswesens. Dabei mussten nicht alle Kriterien in gleichem Maße erfüllt sein, auch ein führendes Kriterium konnte Anlass sein, die Risikobewertung anzupassen. Die Risikobewertungen des RKI sind fachliche Einschätzungen. Aus ihnen folgen nicht notwendig unmittelbar bestimmte politische Entscheidungen oder Maßnahmen. Eine ausführliche Darstellung der Grundlagen für die COVID-19-Risikoeinschätzung hatte das RKI bereits früh in der Pandemie auf seiner Internetseite veröffentlicht.

    Das RKI unterliegt - wie jede Einrichtung der Ressortforschung des Bundes - der Rechts- und Fachaufsicht des übergeordneten Ministeriums. Dies bedeutet, dass Ressortforschungseinrichtungen wie das RKI in der Auswahl der Methoden und der Bewertung der wissenschaftlichen Ergebnisse frei sind, nicht aber im Hinblick auf die Auswahl der Forschungsthemen und der Umsetzung der Forschungsergebnisse. Das RKI ist mit seiner Rolle als Ressortforschungseinrichtung stets transparent umgegangen.

    Die Risikobewertungen des RKI beruhen auf wissenschaftlichen Kriterien, können aber nicht als grundgesetzlich geschützte Wissenschaft im Sinne des Artikel 5 GG verstanden werden, die sich einer fachaufsichtlichen Überprüfung entziehen. Dies ergibt sich daraus, dass neben der rein wissenschaftlichen Interpretation der erhobenen Messwerte und verfügbaren Daten auch eine Abschätzung der gesellschaftlichen Folgen im Rahmen der Risikobewertung erforderlich ist, die einen normativen Charakter hat und am Übergang zum Krisenmanagement liegt. Üblicherweise gab das RKI seine Risikobewertungen vor Veröffentlichung dem BMG zur Kenntnis. Aus den genannten Gründen kann das BMG jedoch von seiner Fachaufsicht Gebrauch machen.

    Stand:  26.11.2024

  • Die rechtliche Stellung des Robert Koch-Instituts (RKI) und seine Aufgaben auf den Gebieten der Infektionskrankheiten und der nicht übertragbaren Krankheiten sind grundlegend in § 2 des Gesetzes über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-NachfG) geregelt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als oberste Bundesbehörde übt die Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht über das RKI (§ 3 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)) nach den hierfür geltenden Regelungen aus.

    Zur Erfüllung seiner Aufgaben betreibt das RKI als Ressortforschungseinrichtung des BMG wissenschaftliche Forschung entsprechend den Bestimmungen des § 4  Abs. 3 BGA-NachfG und wendet hierbei die Leitlinie „Gute wissenschaftliche Praxis“ an. Was die Wahl der Themen für seine Ressortforschung angeht, ist das RKI insofern weisungsgebunden. Auch können Vorgaben in Bezug auf Empfehlungen zum Management erfolgen. Es ist klassische Aufgabe eines Ressortforschungsinstituts, eine gesetzlich legitimierte Schnittstelle von Wissenschaft zu Politikberatung zu sein. Das RKI geht mit seiner Funktion als Ressortforschungseinrichtung offen um, z.B. stehen auf der Internetseite und in E-Mail-Signaturen, dass das RKI ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des BMG ist.

    Entscheidend ist indes, dass das RKI "frei in der Wahl der Methoden und der Interpretation der Ergebnisse" (siehe „Empfehlungen zur Rolle und künftigen Entwicklung der Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben" des Wissenschaftsrates, hier Seite 11, 2. Spiegelstrich, und Seite 42 unter I.5 Forschungspraxis sowie BBAW-Leitlinien Politikberatung", S. 28 unter 2. Grundrechtsschutz) ist. Die hier dargelegten Freiheiten in der Methodenwahl und Interpretation der Ergebnisse haben auch für das RKI jederzeit – auch während der Corona-Pandemie – uneingeschränkt gegolten.

    Die gesetzlichen Grundlagen sind auch auf der Internetseite des RKI nachzulesen bzw. direkt unter https://www.gesetze-im-internet.de/bga-nachfg/BJNR141610994.html.

    Stand:  26.11.2024

  • Es ist nicht Aufgabe des RKI, Entscheidungen der Politik - die andere Aspekte neben dem Infektionsschutz berücksichtigen muss - öffentlich zu kommentieren.

    Aufgabe der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im RKI ist es, auf der Grundlage verfügbarer Daten, eigener Forschung und wissenschaftlicher Arbeit Empfehlungen zu geben. Das RKI konzentriert sich auf Gesundheit und Infektionsschutz, darin hat es Expertise, dazu äußert es sich. Über Maßnahmen entscheidet die Politik. Die Politik steht in einem schwierigen Abwägungsprozess und muss neben dem Infektionsschutz viele andere Aspekte einbeziehen, etwa die Wirtschaft oder gesellschaftliche Akzeptanz.

    Ganz allgemein gilt, dass Maßnahmen notwendig waren, um schwerwiegende Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung, aber auch für die Wirtschaft und die Gesellschaft möglichst gering zu halten (siehe auch FAQ zur Pandemie, dort die Frage „ Warum waren Maßnahmen gegen Corona wichtig?“). In seiner Stellungnahme „Vorbereitung auf den Herbst/Winter 2021/22“ vom 22.7.2021 formulierte das RKI: „Das Ziel der infektionspräventiven Maßnahmen ist weiterhin die Minimierung schwerer Erkrankungen durch SARS-CoV-2 unter Berücksichtigung der Gesamtsituation der Öffentlichen Gesundheit (Minimierung der Krankheitslast, Verfügbarkeit von ausreichend medizinischen Kapazitäten zur Versorgung der Bevölkerung, Reduktion der langfristigen durch Long COVID verursachten Folgen sowie non-COVID-19 Effekte). Hierfür ist wichtig, die Infektionszahlen nachhaltig niedrig zu halten.“ Ein Großteil der Bevölkerung hat die Maßnahmen befürwortet und befolgt, siehe „Cosmo-Studie zu Wissen, Risikowahrnehmung, Schutzverhalten und Vertrauen während des COVID-19-Ausbruchsgeschehens“.

    Stand:  26.11.2024

  • Die Protokolle zeigen die intensiven Diskussionen im RKI-Krisenstab, es werden jedoch oftmals Einzeläußerungen einer internen Diskussion und keine abgestimmten RKI-Meinungen wiedergegeben. Wesentliche fachliche Einschätzungen hat das RKI immer veröffentlicht, unter anderem auf seiner Internetseite.

    Die RKI-Protokolle taugen nicht dazu, ein „geheimes Wissen“ oder gar eine gezielte Täuschung zu belegen. Das RKI war auch nicht die einzige Quelle für fundierte wissenschaftliche Einschätzungen. Es gab zu allen wesentlichen Maßnahmen öffentliche Diskussionen und Äußerungen wissenschaftlicher Fachgesellschaften, Akademien oder Berufsverbände. International gab es weitgehend einheitliche Einschätzung der Staaten zum Geschehen. Die relevanten Forschungsergebnisse zur Pandemie waren öffentlich zugänglich.

    Das RKI hat seine Empfehlungen weiterentwickelt, wenn es neue Erkenntnisse gab, z.B. wurden Masken empfohlen, als sich herausstellte, dass ein relevanter Teil der Infizierten das Virus weitergeben kann, bevor Symptome auftreten. Es wurde aber keine Empfehlungen des Robert Koch-Instituts von der Wissenschaftlichen Gemeinschaft als generell falsch kritisiert.

    Stand:  26.11.2024

  • Nein. Zunächst ist es generell keine Aufgabe des RKI, über Maßnahmen zu entscheiden (siehe „ Warum hat sich das RKI nicht öffentlich von COVID-19-Maßnahmen distanziert?“). Das RKI hat sich insbesondere am Anfang des Geschehens, als noch wenig über Geschehen und Erreger bekannt war, neben vielen anderen Quellen (z. B. weiteren Staaten, ECDC, WHO), auch bei chinesischen Stellen nach Daten zu Erreger und Patienten sowie aktuellen Entwicklungen und Einschätzungen erkundigt, um die zu erwartende Entwicklung für Deutschland besser einschätzen zu können. Das RKI hat die Informationen aus diesen verschieden Quellen analysiert und eigene Schlussfolgerungen gezogen. Im Übrigen waren die Vorgehen in Deutschland weniger restriktiv als in vielen anderen Staaten, auch europäischen.

    Stand:  26.11.2024

  • Das RKI hat psychosoziale Faktoren in der COVID-19-Pandemie frühzeitig betrachtet, das Thema auch frühzeitig wissenschaftlich bearbeitet und seine Erkenntnisse publiziert, unter anderem in einer Evidenzsynthese von 2020 (Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der Eindämmungsmaßnahmen auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, JoHM 4/2020) und in einer Reihe von eigenen Studien, zum Beispiel:

    • die Ende Juli 2020 begonnene CORONA HEALTH APP-Study,
    • die Antikörperstudien Corona Monitoring lokal und bundesweit, in denen auch verhaltensbezogene und soziale Einflussfaktoren erhoben und ausgewertet wurden und die im Frühjahr 2020 gestartet wurden
    • die Mental Health Surveillance (MHS), bei der 2021 eine Methodik für ein kontinuierliches Rapid-Review zur Entwicklung der psychischen Gesundheit entwickelt und durchgeführt wurde, gefolgt von einer engmaschigen Beobachtungen mehrerer Indikatoren der psychischen Gesundheit (z.B. depressive und Angstsymptome)
    • Gesundheit in Deutschland aktuell (GEDA), wo bereits 2020 zur Entwicklung depressiver Symptome und weiterer Indikatoren berichtet wurde,
    • Corona-Kita-Studie, in der 2020 und 2021 Befragungen bei Familien zum Thema „psychosoziale Belastung während der Pandemie“ sowie „psychische Belastung, Angst und Stresserleben während der Quarantäne“ durchgeführt wurden (Ergebnisse im Abschlussbericht in den Kapitel 3.9.2 und 3.9.3.)

    Viele der Ergebnisse sind auch im „Journal of Health Monitoring“ in der Publikationsreihe zur COVID-19-Pandemie abrufbar.

    Unabhängig davon hat das RKI auch externe Erkenntnisse berücksichtigt, beispielsweise aus dem Corona-Monitor des BfR (in der die Teilnehmenden seit Juni 2020 kontinuierlich nach der psychischen Gesundheit und anderen sozialen Faktoren gefragt wurden) und der COSMO-Studie (in der ein ganzes Spektrum an psychosozialen Belastungen abgefragt wurde).

    Bereits im Oktober 2020 hat das RKI in seiner Strategie-Ergänzung „Die Pandemie in Deutschland in den nächsten Monaten – Ziele, Schwerpunktthemen und Instrumente für den Infektionsschutz“ geschrieben: „Übergeordnetes Ziel ist es, die Ausbreitung sowie die gesund­heitlichen Auswirkungen der Pandemie zu minimieren, während das gesamt­gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben (inklusive Bildungs­einrichtungen) in Deutschland möglichst wenig beeinträchtigt wird. Die evtl. erforderlichen Maßnahmen und Einschränkungen werden dem spezifischen Risiko angepasst und regional und zeitlich beschränkt. Die Maßnahmen sollen rechtlich und organisatorisch verhältnis­mäßig sowie praktisch umsetzbar sein.“

    Im Frühjahr 2021 hat das RKI in seiner ControlCOVID-Strategie betont, dass ungewollte Folgen für die Gesellschaft minimiert werden müssen: „Alle eingesetzten Maßnahmen müssen kontinuierlich darauf überprüft werden, dass sie verhältnismäßig sind und nur weiter durchgeführt werden, wenn sie notwendig sind und die negativen Folgen nicht überwiegen.“ Sogenannte Nicht-COVID-Effekte – „z. B. soziale, psychologische, und andere gesellschaftliche Auswirkungen bei Beschränkungen oder Schließungen der jeweiligen Settings“ – werden im Stufenkonzept ControlCOVID (S. 6) tabellarisch aufgeführt.

    Psychosoziale Faktoren waren auch Teil der RKI-Forschungsagenda zur SARS-CoV-2-Pandemie (2021, Abschnitt „Nicht-infektionsbedingte gesundheitliche Auswirkungen der Pandemie“).

    Zu beachten ist, dass mögliche psychosoziale Folgen der Eindämmungsmaßnahmen möglichen psychosozialen Folgen von deutlich mehr schweren Verläufen, Todesfällen und Long-COVID gegenüber stehen – und dass psychischen Belastungen, die unter der Pandemie verstärkt wahrgenommen wurden, ein multifaktorielles Geschehen zu Grunde liegt, welches nicht ausschließlich in Zusammenhang mit den pandemiebezogenen Maßnahmen gebracht werden kann (siehe auch die Frage Warum waren Maßnahmen gegen Corona wichtig? in den FAQ zur COVID-19-Pandemie).

    Stand:  26.11.2024

  • Dass Maßnahmen gegen COVID-19 erforderlich waren, ist unstrittig (siehe auch FAQ zur Pandemie, dort die Frage „Warum waren Maßnahmen gegen Corona wichtig?“). Ein Großteil der Bevölkerung hat die Maßnahmen auch befürwortet und befolgt, siehe „Cosmo-Studie zu Wissen, Risikowahrnehmung, Schutzverhalten und Vertrauen während des COVID-19-Ausbruchsgeschehens“. Im Großen und Ganzen waren die Maßnahmen in Deutschland verglichen mit anderen europäischen Ländern milder.

    Maßnahmen sind nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Landes- und kommunaler Ebene entschieden worden. Die Erfahrungen aus der Pandemie sollten von allen Akteuren ausgewertet werden. Wichtig ist dabei, den damaligen Wissenstand und die damalige Situation, in der die Entscheidung getroffen wurde, zu berücksichtigen. Generell ist - gerade am Anfang einer Pandemie - vieles noch nicht bekannt und bei großer Unsicherheit ein Handeln nach dem Vorsichtsprinzip sinnvoll. Durch das Ergreifen von Maßnahmen konnten in Deutschland beispielsweise während der ersten weltweiten Infektionswelle im Frühjahr und Frühsommer 2020 eine sehr hohe Zahl an Todesfällen verhindert werden.

    Stand:  26.11.2024

  • Nein. Die in einem RKI-Krisenstabsprotokoll (16.12.2020) skizzierte Diskussion bezog sich auf Afrika mit einer im Vergleich zu Deutschland sehr jungen Bevölkerung (Altersdurchschnitt in Afrika 19,4 Jahre, Deutschland 44,6 Jahre) und einer nicht mit Deutschland vergleichbaren medizinischen Infrastruktur. Zudem war es ein Diskussionsbeitrag und keine abgestimmte Position des RKI. Auch war von „zum Teil schwerere[n] Konsequenzen“ die Rede. Der entsprechende Abschnitt aus dem Protokoll lautet: „Indirekte negative Effekte des Lockdowns durch Lücken bei der Behandlung von Tuberkulose, Aussetzung von Routineimpfprogrammen. Steigende Kindersterblichkeit zu erwarten. Konsequenzen des Lockdowns haben zum Teil schwerere Konsequenzen als COVID selbst.“ Dieser Kontext wurde im manchen Medienberichten nicht erwähnt.

    Stand:  26.11.2024

  • Man muss hier unterscheiden zwischen einer Pflicht – das ist eine Maßnahme der Politik, für deren Entscheidung unterschiedliche Aspekte und Einschätzungen eine Rolle spielen – und einer Empfehlung aus der Wissenschaft für die Nutzung einer Maske. Es gab Evidenz zur Schutzwirkung von Masken, die in die Empfehlungen des RKI eingeflossen sind, siehe hierzu die Frage im Anschluss „Belegen die Krisenstabsprotokolle, dass das RKI FFP-2-Masken nur für Fachpersonal als sinnvoll angesehen hat?“ und in den FAQ zur COVID-19-Pandemie die Frage „Warum und ab wann hat das RKI das Tragen von Masken empfohlen?“.

    Stand:  26.11.2024

  • In der Sitzung des RKI-Krisenstabs vom 30. Oktober 2020 wurde u.a. die Frage behandelt, ob der Einsatz von FFP2-Atemschutzmasken im privaten Bereich einen Vorteil im Vergleich zu medizinischem Mund-Nasen-Schutz (MNS, "OP-Maske") hat. Über den Einsatz von MNS und FFP-2-Atemschutzmasken im privaten Bereich wurde im weiteren Verlauf der Pandemie wiederholt im RKI-Krisenstab unter Einbeziehung aktueller Erkenntnisse beraten. Die Einschätzung zu FFP2-Masken hat sich dabei nicht substanziell geändert. Aktuell nimmt das Robert Koch-Institut zu dieser Frage in den FAQ "Masken zur Infektionsprävention" Stellung. Beide Maskenarten können das Übertragungsrisiko reduzieren. FFP2-Masken haben eine höhere Filtrationswirkung, die auch in Laborstudien gezeigt werden kann. Ein größerer Schutzeffekt von FFP2-Masken im Vergleich zu MNS hinsichtlich der Reduktion von Transmissionen für Laien (die nicht geschult in der Anwendung sind) in Alltagssituationen ist jedoch nicht belegt.

    Stand:  26.11.2024

  • Die Europäische Kommission hatte nach positiver Bewertung in Bezug auf Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) eine bedingte Zulassung für mehrere Impfstoffe verschiedener Hersteller erteilt. Primäres Ziel war die Verhinderung von COVID-19-Erkrankungen. Der Schutz Dritter, also das Vermeiden einer Weitergabe des Virus an Dritte, war nicht Gegenstand der Zulassung der COVID-19-Impfstoffe; das bedeutet aber nicht, dass die COVID-19-Impfstoffe gar keinen Schutz vor Übertragung boten bzw. – in geringerem Umfang – weiterhin noch bieten. Diese Schutzwirkung hat sich im Lauf der Pandemie verändert. Dazu hat das RKI zu den jeweiligen Zeitpunkten auch jeweils (öffentlich) kommuniziert:

    • Bereits kurz vor Beginn der ersten Impfungen in Deutschland, im Pressebriefing des RKI am 22.12.2020, hatte der Leiter des Fachgebiets Impfprävention des RKI betont, wie wichtig es sei, dass weiterhin alle – auch die Geimpften – die AHA+L-Regeln berücksichtigen (Abstand halten, Hygieneregeln beachten, im Alltag Maske tragen und Lüften), unter anderem weil noch nicht bekannt war, in welchem Maß die Impfung auch Übertragungen (ausgehend von einer geimpften Person) verhindern kann.
    • Im Mai 2021 hat das RKI einen systematischen Review zur Frage „Wie gut schützt die COVID-19-Impfung vor SARS-CoV-2-Infektionen und SARS-CoV-2-Transmission?“ im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/19_21.pdf?__blob=publicationFile, ab S. 13), in dem die zum damaligen Zeitpunkt verfügbaren Daten der ersten Phase der Impfkampagne bewertet wurden. Als Einschränkung wurde dort bereits angegeben, dass zu diesem Zeitpunkt noch keine Evidenz zu damals ganz neuen Virusvarianten (Delta) vorlag. Als Schlussfolgerung wurde dort bereits festgehalten: "(…) Aus Public Health-Sicht erscheint das Risiko einer Virusübertragung nach gegenwärtigem Kenntnisstand sehr stark durch die Impfung reduziert, so dass davon ausgegangen werden kann, dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung keine wesentliche Rolle mehr spielen. Auch wenn das Risiko einer Infektion deutlich reduziert ist, so handelt es sich nicht um eine sog. sterile Immunität. Es muss davon ausgegangen werden, dass einige Menschen nach SARS-CoV-2-Exposition trotz Impfung PCR-positiv getestet werden und potenziell das Virus auch weiterverbreiten können. Das Restrisiko einer Übertragung kann jedoch durch zusätzliche Maßnahmen (Einhalten der AHA+L-Regeln, Selbstisolierung bei Symptomen) zusätzlich reduziert werden."
    • Im weiteren Verlauf der Pandemie zeigten weitere Studien, dass die Impfung die Wahrscheinlichkeit sowohl von asymptomatischen als auch von symptomatischen Infektionen jeder Schwere deutlich reduziert, einschließlich der bis Ende 2021 dominierenden Alpha- und Deltavariante. Geimpfte haben sich also seltener infiziert, wodurch auch die Übertragung (Transmission) signifikant reduziert wurde. Unabhängig von der zirkulierenden Virusvariante lässt der Schutz vor Infektion und Transmission jedoch nach einigen Wochen bis Monaten nach (siehe hierzu u.a. die Publikationen unter https://www.eurosurveillance.org/content/10.2807/1560-7917.ES.2021.26.41.2100920, https://www.frontiersin.org/journals/immunology/articles/10.3389/fimmu.2022.940562/full und https://www.nature.com/articles/s41591-022-01816-0).
    • Die Frage nach dem Schutz vor Transmission wurde 2021 und 2022 auch in den FAQ des RKI zu COVID-19 und Impfen (www.rki.de/covid-19-faq-impfen) adressiert und fortlaufend an den jeweiligen Wissensstand angepasst. So hat das RKI hat bereits ab Januar 2022 dort dargestellt, dass der Impfschutz vor Infektion sowie Transmission insbesondere seit Auftreten der Omikron-Variante – im Vergleich zur Delta-Variante – reduziert war bzw. sein könnte. Aus der FAQ Können Personen, die vollständig geimpft sind, das Virus weiterhin übertragen? vom 24.01.2022 (nicht mehr online): „(…) Erste Erkenntnisse zur Impfstoffwirksamkeit gegenüber der Omikron-Variante zeigen, dass die Wirksamkeit gegenüber symptomatischen Erkrankungen durch die Omikron-Variante nach Grundimmunisierung deutlich reduziert ist (…). Nach einer Auffrischimpfung wurde allerdings eine gute Wirksamkeit gegenüber Omikron festgestellt. In der Summe ist das Risiko, dass Menschen trotz Impfung PCR-positiv werden und das Virus übertragen, unter der Deltavariante deutlich vermindert. Wie hoch das Transmissionsrisiko unter Omikron ist, kann derzeit noch nicht bestimmt werden. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass Menschen nach Kontakt mit SARS-CoV-2 trotz Impfung PCR-positiv werden und dabei auch Viren ausscheiden und infektiös sind. Dabei können diese Menschen entweder Symptome einer Erkrankung (die zumeist eher milde verläuft) oder überhaupt keine Symptome entwickeln. Zudem lässt der Impfschutz über die Zeit nach und die Wahrscheinlichkeit trotz Impfung PCR-positiv zu werden nimmt zu. (…)“. In einer späteren Version vom FAQ-Version vom 26.10.2022 (nicht mehr online) heißt es: „(…) Über die Transmission unter Omikron gibt es bisher keine ausreichenden Daten; sie scheint bei Geimpften weiterhin reduziert zu sein, wobei das Ausmaß der Reduktion nicht vollständig geklärt ist. Haushaltsstudien aus Norwegen und Dänemark zeigen, dass eine Impfung auch unter vorherrschender Zirkulation der Omikron-Variante die Übertragbarkeit um ca. 6-21% nach Grundimmunisierung und nach Auffrischimpfung um weitere 5-20% reduziert. (…)“.

    Der Schutz vor Transmission ist im Laufe der Pandemie also bekanntermaßen insgesamt geringer geworden, er war (und ist) aber nicht gleich null. Insbesondere frisch Geimpfte infizieren sich seltener mit SARS-CoV-2 als Ungeimpfte und geben damit das Virus damit auch seltener weiter. Ein Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen war und ist durch die Impfung weiterhin gegeben, auch über einen längeren Zeitraum. Das gilt bis heute, siehe aktuelle wissenschaftliche Begründung der STIKO im EpidBull 2/2024 unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2024/Ausgaben/02_24.pdf?__blob=publicationFile.

    Stand:  26.11.2024

  • Nein. Generell ist die Bewertung der Sicherheit von Impfstoffen in Deutschland Aufgabe des Paul-Ehrlich-Instituts (u.a. zur Frage, wie COVID-19-Impfstoffe so schnell zugelassen werden konnten, siehe die FAQ des PEI). Das RKI erhebt keine eigenen Daten, befasst sich aber z.B. als Sitz des Wissenschaftlichen Sekretariats der Ständigen Impfkommission und der Risiko-Nutzen-Bewertung der STIKO auch mit der Sicherheit von Impfungen.

    Das RKI hat auch in den Krisenstabsbesprechungen über Sicherheitsfragen und Signale gesprochen, zum Beispiel bestimmte seltene Thrombose-Fälle nach der Impfung mit Vektor-Impfstoffen. Es gab aber nie Anlass für grundsätzliche Bedenken gegen die COVID-19-Impfung, im Gegenteil, das RKI war und ist ebenso wie die wissenschaftliche Gemeinschaft der Auffassung, dass die Impfung unverzichtbar für die Bewältigung der Pandemie war (siehe dazu auch die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Pandemie, dort die Frage Warum waren und bleiben Impfungen wichtig?).

    Stand:  05.03.2025

  • Der Begriff "Pandemie der Ungeimpften" stammt nicht vom RKI. Der Begriff wurde 2021 (u.a. im November) von verschiedener Stelle verwendet. Die Formulierung „Pandemie der Ungeimpften“ wurde zum damaligen Zeitpunkt von anderen öffentlich diskutiert und kritisiert. Im November 2021 zeigten die verfügbaren Daten und Studien, dass die Impfung einen hohen Schutz insbesondere vor schwerer COVID-19-Erkrankung bietet und zudem in einem gewissen Ausmaß auch die Übertragung von SARS-CoV-2 reduziert. Daraus folgt, dass Ungeimpfte signifikant häufiger schwere Krankheitsverläufe entwickelten und überproportional häufig auf Intensivstationen behandelt werden mussten als Geimpfte, und darüber hinaus auch mehr zur Virus-Transmission in der Bevölkerung beitrugen. Da die Impfung aber das Risiko einer Transmission nur reduziert, nicht aber vollständig bzw. nur zu einem gewissen Grade verhindert, konnte auch eine geimpfte Person potenziell eine Infektionsquelle darstellen (wenn auch mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit als eine ungeimpfte Person). Daher hat das RKI immer wieder betont, dass sich auch Geimpfte weiter an die AHA+L-Regeln halten sollten. Es waren also nicht nur (noch) Ungeimpfte für die weiter andauernde Pandemie verantwortlich, auch wenn es Untersuchungen gibt, dass sie in der 4. Welle überproportional zu Übertragungen beigetragen haben (https://www.nature.com/articles/s43856-022-00176-7). Es ist aber genauso klar, dass eine höhere Impfquote zu jenem Zeitpunkt besser gewesen wäre, insbesondere um das primäre Impfziel zu erreichen, nämlich die Verhinderung schwerer COVID-19-Erkrankungen in der Bevölkerung und die Überlastung des Gesundheitssystems.

    Stand:  26.11.2024

  • Diese Behauptung geht zurück auf Auszüge aus dem RKI-Krisenstabsprotokoll vom 8.1.2021. Zum damaligen Zeitpunkt lagen noch keinerlei Daten zum möglichen Effekt der Impfstoffe auf die Transmission bzw. zu den indirekten Effekten der Impfungen vor, auch wenn vermutet werden konnte, dass es solche Effekte – in noch unbekannten Umfang – geben wird. Im weiteren Verlauf wurden zunehmend Studien verfügbar, die zunächst einen klaren Effekt auf die Weiterverbreitung des Virus belegten und damit auch zeigten, dass indirekte Effekte (also Herdeneffekte) bei entsprechend hohen Impfquoten zu erwarten sind. Klar war aber auch, dass die Impfstoffe keine „sterile Immunität“ (vollständigen Infektionsschutz) bewirken. Auch standen Anfang 2021 noch Daten aus, wie lange die Dauer des Impfschutzes ist. Daher war das RKI nicht davon ausgegangen, dass die Impfung das Virus eliminieren kann, wohl aber durch indirekte Effekte die Transmission zumindest reduzieren. „Die Vorstellung des Erreichens einer „Herdenimmunität“ im Sinne einer Elimination oder sogar Eradikation des Virus ist jedoch nicht realistisch“ formulierte das RKI in seiner Strategie-Veröffentlichung Vorbereitung auf den Herbst/Winter 2021/22 (22.7.2021). Siehe auch die Frage „Hat die Impfung einen vollständigen Infektionsschutz („sterile Immunität“) bewirkt, waren Geimpfte nicht mehr ansteckend?

    Stand:  26.11.2024

  • Die Äußerung, COVID-19 sei „nicht schwerer als [eine] Grippewelle“, findet sich als einzelne Wortmeldung bei einer Diskussion im RKI-Krisenstab. Es handelt sich dabei nicht um eine offizielle Äußerung bzw. Position des RKI. Diese Äußerung ist zudem nicht durch Daten belegbar. Die Zahl der COVID-19-Todesfälle ist in der Summe deutlich höher als die Zahl von Todesfällen selbst in schweren Grippewellen, die es auch nur alle paar Jahre gibt. In den drei Pandemiejahren 2020, 2021 und 2022 sind rund 161.500 Menschen mit laborbestätigtem Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion in Verbindung mit COVID-19 gestorben (siehe die FAQ zur COVID-19-Pandemie, dort die Frage „Wieviele Todesfälle gab es in der Pandemie“). Bei den einzelnen Grippewellen schwankt die Zahl der Todesfälle stark, von mehreren hundert bis über 25.000 in der Saison 2017/18“ (siehe die Influenza-FAQ - dort die Fragen „Wie werden Todesfälle durch Influenza erfasst?“ und „Wie viele Menschen in Deutschland sterben jährlich an Influenza?“). Auch der Anteil schwerer Verläufe bei COVID-19 und langfristige Folgen wie Long COVID sind in diesem Ausmaß bei Influenza nicht bekannt.

    Stand:  26.11.2024

  • Der Begriff „Treiber“ bedeutet, dass ein Setting oder eine Gruppe am stärksten zur Verbreitung beiträgt. Das ist bei der COVID-19-Pandemie für Schulen nicht beobachtet worden. Aber das bedeutet nicht, dass das Setting gar nicht zur Verbreitung beigetragen hätte.

    Die Bedeutung von Schulen im Kontext des Infektionsgeschehens sind im RKI-Krisenstab öfter diskutiert worden. Im Protokoll vom 9.12.2020 heißt es zum Beispiel, das Ausmaß der Kontaktbeschränkungen „reiche nicht aus”, um die hohen Fallzahlen einzudämmen, dazu müssten unter anderem auch Schulen geschlossen werden. Doch darauf folgte die Anmerkung: „Schulen sind nicht das Mittel, um die Pandemie einzudämmen, das zeigen auch andere Länder.” Das Protokoll am 9.12. spiegelt eine Diskussion (und keine Empfehlung) wider, welche zusätzlichen Maßnahmen potentiell in Frage kämen, um ein weiteres Ansteigen der Fallzahlen zu vermeiden und adressiert dabei, dass der Einfluss von Schulschließungen begrenzt ist.

    Dass Kinder und Jugendliche empfänglich sind und das Virus auch übertragen können, wurde im weiteren Pandemieverlauf wissenschaftlich belegt (virologisch und durch Kontakt-Studien im Haushalt und im Schulsetting). Das RKI hat die Studienlage zur Rolle von Kindern und Jugendlichen sowie dem Schulsetting in der Pandemie fortlaufend engmaschig beobachtet und regelmäßig zu den Erkenntnissen berichtet (u.a. in den Updates des Erregersteckbriefes und später in den Quartalsberichten der Corona-KiTa-Studie).

    Mit dem zunehmenden Erkenntnisgewinn konnte die Rolle von Kindern im Infektionsgeschehen besser eingeordnet und vom RKI bewertet werden. Zum Thema Schule hat das RKI früh Empfehlungen veröffentlicht, unter anderem eine Stellungnahme zur Wiederöffnung von Bildungseinrichtungen von Mai 2020 (s. Epidemiologisches Bulletin 19/2020, „Wiedereröffnung von Bildungseinrichtungen – Überlegungen, Entscheidungsgrundlagen und Voraussetzungen“) und das Dokument „Präventionsmaßnahmen in Schulen während der COVID-19 Pandemie. Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für Schulen“, veröffentlicht am 12.10.2020 auf der RKI-Internetseite: „Kinder und jüngere Jugendliche sind jedoch seltener betroffen als Erwachsene und nicht Treiber der Pandemie…“ .

    In diesen RKI-Empfehlungen wurden u.a. folgende Ziele formuliert: „Die Aufrechterhaltung eines „regulären“, zuverlässigen, kontinuierlichen Unterrichtsangebots als Präsenzunterricht“ sowie die „Vermeidung von kompletten und präventiven oder reaktiven Schulschließungen…“. Diese Empfehlungen enthielten entsprechend Vorschläge für ein mögliches risikoadaptiertes Vorgehen (Orientierende Schwellenwerte bzw. alternative bzw. ergänzende Indikatoren (bezogen auf lokales/regionales Infektionsgeschehen) für infektionspräventive Maßnahmen in Schulen in Deutschland).

    Außerdem war das RKI an der Erstellung der S3-Leitlinie „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen“ beteiligt, deren Zielstellung die Vermeidung von Schulschließungen durch ein an das Infektionsgeschehen angepasstes Maßnahmenpaket war (zuerst veröffentlicht im Februar 2021).

    Es ist wichtig zu verstehen, dass Ausmaß der Empfänglichkeit und Übertragbarkeit im Kindes- und Jugendalter angesichts der im Pandemie-Verlauf vorherrschenden unterschiedlichen Virusvarianten nicht ohne weiteres von einer Variante auf die andere übertragbar war (ein vom RKI initiiertes und mit-verfasstes systematisches Review zu Wildtyp, Alpha- und Delta-Variante belegt das: Susceptibility and infectiousness of SARS-CoV-2 in children versus adults, by variant (wild-type, Alpha, Delta): a systematic review and meta-analysis of household contact studies). Daher wurde die Situation im gesamten Pandemieverlauf fortlaufend beobachtet.

    Im 2024 veröffentlichten RKI-Ratgeber zu COVID-19 heißt es: „Während Kinder vom Wildtyp seltener betroffen und weniger empfänglich waren und das Virus auch weniger häufig weitergaben als Erwachsene,[5,6] näherte sich ab der Alpha-Variante ihre Empfänglichkeit und Infektiosität derjenigen der Erwachsenen an.[5,7] Auch Änderungen von Kontrollmaßnahmen trugen dazu bei, dass Kinder im Infektionsgeschehen eine größere Rolle spielten. Schwere Erkrankungen blieben bei Kindern jedoch weiterhin selten, gleichzeitig nahmen schwere und tödlich verlaufende Erkrankungen in der älteren Bevölkerung durch die zunehmende Impfabdeckung ab.[8]“

    Die Entscheidungen zu Schulschließungen wurden von den Landesregierungen getroffen, wobei im Rahmen dieser Entscheidungen auch andere Aspekte berücksichtigt wurden.

    Stand:  26.11.2024