Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Ebolafieber

Stand:  06.03.2025

Detaillierte Angaben zu Virus, Erkrankung, Diagnostik, Behandlung und Schutzmaßnahmen sind im Rahmenkonzept Ebolafieber abrufbar. Für Ärztinnen und Ärzte stellt das RKI ein Flussschema zur Verdachtsabklärung bereit.  

Erreger und Erkrankung

  • Ebola ist eine seltene und lebens­bedrohliche Infektions­krankheit. Sie gehört zu den viralen hämorrha­gischen Fieber­erkran­kungen (VHF) und wird durch das Ebola­virus (EV) verursacht. In der Fach­literatur gängige Bezeichnungen für Ebola sind u.a. Ebola Virus Disease (EVD), Ebola Disease (EBOD) und Ebola­fieber.

    Die Gattung Ebolavirus gehört zur Familie der Filoviren und wird in fünf Spezies unterteilt: Zaire-Ebolavirus (EBOV), Sudan-Ebolavirus (SUDV), Taï Forest, Bundibugyo und Reston. Reston ist als einzige Spezies für Menschen in der Regel nicht gefährlich. Der bislang größte Ausbruch 2014/2015 in Westafrika mit mehr als 11.000 Todesopfern wurde durch das Zaire-Ebolavirus verursacht. 2022/2023 und 2025 kam es in Uganda zu Ebola-Ausbrüchen durch SUDV.

    Stand:  06.03.2025

  • Man nimmt an, dass Flughunde oder Fledermäuse das Reservoir für das Ebolavirus bilden. Allerdings ist diese Frage noch nicht abschließend geklärt.
    Für den Ausbruch 2014/2015 in Westafrika gibt es Hinweise, dass die Fledermaus-Art Mops condylurus eine mögliche Wildtier-Quelle für das Ebolavirus ist. Ein Wissenschaftlerteam unter Federführung des Robert Koch-Instituts konnte die Erbsubstanz der Mops condylurus im Umfeld des Indexfalls, also des wahrscheinlich ersten dort an Ebolafieber Erkrankten, nachweisen (Investigating the zoonotic origin of the West African Ebola epidemic, EMBO Molecular Medicine, Januar 2015).

    Stand:  17.05.2017

  • Ebolafieber-Ausbrüche sind bisher ausschließlich in Afrika südlich der Sahara aufgetreten. Seit 1976 – als das Ebolavirus in Zaire, der heutigen Demokratischen Republik Kongo, entdeckt wurde – sind Ausbrüche vor allem in Zentral- und Ostafrika registriert worden, darunter wiederholt in der Demokratischen Republik Kongo, in Gabun, der Republik Kongo, im heutigen Südsudan und in Uganda. Der große Ausbruch 2014/2015 dagegen betraf insbesondere die westafrikanischen Länder Guinea, Sierra Leone und Liberia. Davon ausgehend wurden auch Erkrankungen u.a. in Mali und Nigeria sowie einzelne Fälle in den USA und Europa verzeichnet. Siehe auch:

    Stand:  06.03.2025

  • Die frühen Symptome sind unspezifisch und ähneln einem grippalen Infekt: Fieber, Unwohlsein, Müdigkeit, Glieder­schmerzen. Nach 3 bis 10 Tagen können Schmerzen im Oberbauch, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall hinzukommen. Im Krankheits­verlauf können weitere Symptome auftreten: Rötung der Bindehaut, Ausschlag, Kopf- und Brust­schmerzen, Gelenk- und Muskel­schmerzen, Schluck­beschwerden, innere und äußere Blutungen (Hämorrhagien), Verwirrtheit, Krämpfe und Atemnot. Nach Genesung kann in Einzelfällen ein Post-Ebola-Syndrom mit verschiedenartigen Symptomen (u.a. Muskel- und Gelenk­schmerzen sowie durch Beteiligung des zentralen Nervensystems bedingte Symptome) auftreten.

    Stand:  06.03.2025

  • Ebolafieber kann durch verschiedene Ebolaviren ausgelöst werden. Aktuell sind nur für eine dieser Spezies, das Zaire-Ebolavirus (EBOV), Impfstoffe zugelassen. Für Informationen zu Sicherheit, Wirksamkeit und Impfschemata siehe die Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts. Siehe auch die Hinweise des STAKOB zu Therapie und Prophylaxe von Ebolafieber.  Weitere Impfstoffe, u.a. auch gegen das Sudan-Ebolavirus, befinden sich derzeit in unterschiedlichen Phasen der Entwicklung und werden zum Teil im Rahmen von klinischen Studien eingesetzt.

    Stand:  06.03.2025

  • Lange erfolgte die Behandlung ausschließlich symptomatisch – vor allem der Flüssigkeits-, Elektrolyt- und Glukosehaushalt der Patientinnen und Patienten muss stabil gehalten werden. Seit 2020 sind in den USA verschiedene monoklonale Antikörper gegen Zaire-Ebolavirus-Infektionen zugelassen, für die ein Überlebensvorteil nachgewiesen wurde.

    Diese Antikörper verfügen in Deutschland bislang über keine Zulassung.

    Es ist zu beachten, dass die o.g. monoklonalen Antikörper nur für das Zaire-Ebolavirus (EBOV) spezifisch sind. Für die Behandlung von Ebolafieber durch das Sudan-Virus (SVD durch SUDV) gibt es keine ausreichend untersuchten und zugelassenen Medikamente. Mehrere gegen diese Virusvariante gerichtete monoklonale Antikörper (mAB) befinden sich in unterschiedlichen Entwicklungsphasen.

    Siehe auch die Hinweise des STAKOB zur Therapie und Prophylaxe bei Ebolafieber.

    Stand:  06.03.2025

  • Eine unbehandelte Ebolafieber-Erkrankung verläuft in 30% bis 90% der Fälle tödlich, bei Sudan-Ebolavirus-Ausbrüchen in ca. 50% der Fälle. Je früher und qualitativ besser die Betroffenen medizinisch versorgt werden, desto höher sind die Überlebenschancen.

    Stand:  06.03.2025

Übertragung

  • Ebolaviren sind zoonotische Viren, in der Regel beginnt ein Ausbruch in einem Endemiegebiet mit einer einzelnen Übertragung von Tier zu Mensch. Die Folgefälle sind dann aber meist Folge von Mensch-zu-Mensch-Übertragungen. Sie erfolgt durch direkten körperlichen Kontakt zu Ebolafieber-Erkrankten oder -Verstorbenen, insbesondere durch direkten Kontakt mit deren Körper­flüssigkeiten, z.B. Blut, Speichel, Schweiß, Urin, Stuhl oder Erbrochenem und Tröpfchen davon. Mit dem Ebolavirus infizierte Menschen sind jedoch erst dann ansteckend, wenn sie Krankheits­symptome zeigen (siehe auch: " Was sind die Symptome einer Ebolafieber-Erkrankung?"). Je stärker die Symptome im Krankheitsverlauf werden, umso stärker ist die Ansteckungs­gefahr. Siehe auch " Wie lange besteht Ansteckungsgefahr?" und " Wie hoch ist das Risiko, sich bei erkrankten Personen anzustecken?".

    Eine Übertragung ist für eine gewisse Zeit auch über kontaminierte Gegenstände möglich, die mit infektiösen Flüssigkeiten in Kontakt gekommen sind, z.B. Nadeln, Operations­besteck, Kleidung oder Bettwäsche.

    Für eine Übertragung durch die Luft im Sinne einer Aerosol­übertragung (wie bei Influenzaviren oder SARS-CoV-2) gibt es keine Hinweise (siehe auch " Ebola wird nicht aerogen übertragen, warum wird dennoch die Atemluft der Ärzte und Pfleger auf Isolierstationen gefiltert?").

    Auch bei Kontakt mit infizierten Tieren oder infektiösen Tierprodukten kann das Ebolavirus auf den Menschen übertragen werden, zum Beispiel bei der Jagd oder bei der Schlachtung, Zubereitung und dem Verzehr von unzureichend erhitztem Fleisch von infizierten Wildtieren (sogenanntes "Bushmeat") aus betroffenen Gebieten.

    Eine frühzeitig nach einer Exposition gegenüber dem Zaire-Ebolavirus (EBOV) verabreichte Impfung schützt vor dem Ausbruch der Krankheit, weswegen bekannten Kontaktpersonen im Ausbruch­gebiet die Impfung angeboten wird. Impfstoffe gegen das Sudan-Ebolavirus befinden sich in der Entwicklung bzw. Testung.

    Stand:  06.03.2025

  • Die Inkubationszeit beträgt zwischen 2 und 21 Tagen, im Mittel 6 bis 10 Tage.

    Stand:  03.06.2020

  • Sehr hohe Ansteckungsgefahr besteht nur bei ungeschütztem direktem Kontakt mit Körperflüssigkeiten und Körper­ausscheidungen von Ebolafieber-Patienten und -Verstorbenen, z.B. Blut, Speichel, Schweiß, Urin, Stuhl oder Erbrochenem. Aufgrund der Übertragungswege und der hohen Sterblichkeit müssen im Umgang mit Erkrankten und Verstorbenen, aber auch bei Laboruntersuchungen höchste Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, u.a. das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (siehe auch " Welche Schutzmaßnahmen müssen im Umgang mit Ebolafieber getroffen werden? ").

    Stand:  06.03.2025

  • Wann Patienten im normalen Umgang als nicht mehr ansteckend gelten, wird in Abhängigkeit von der Rückbildung der Symptome und mehrfachen negativen Tests entschieden. Übertragungen durch Sperma beim Geschlechtsverkehr sind noch mehrere Monate (in Einzelfällen bis zu 18 Monate) möglich. Die Betroffenen müssen darüber aufgeklärt und zu erforderlichen Präventionsmaßnahmen beraten werden.

    Ebolaviren können nach Genesung auch im Fruchtwasser, in der Muttermilch, im Kammerwasser des Auges und im Hirnwasser (Liquor) wochen- bzw. in einzelnen Fällen jahrelang überdauern. Ausgehend von diesen subklinischen Infektionen sind seltene späte Rückfälle mit dann wieder systemischer Infektion und Virämie möglich, die Ausgangspunkt neuer Mensch-zu-Mensch-Übertragung sein können. Nach großen Ebolafieber-Ausbrüchen werden solche Wieder­auf­flammen-Cluster berichtet. Siehe auch: Sind Menschen, die eine Ebola-Infektion überstehen, danach vor der Erkrankung geschützt?

    Stand:  06.03.2025

  • Die wenigen zu dieser Frage existierenden Studienergebnisse deuten darauf hin, dass eine durchgemachte Ebolafieber-Erkrankung zu einer längeren, vermutlich Jahre anhaltenden Immunität führt. Die angenommene Immunität besteht möglicherweise nur gegen die spezifische Ebolavirus-Spezies, die die Erkrankung verursacht hat (z.B. Zaire-Ebolavirus). Personen, die ein Ausbruchsgeschehen überlebt haben, sind also möglicherweise nicht sicher vor einer Infektion mit anderen Ebolavirus-Spezies geschützt. Für eine abschließende Aussage ist die aktuelle Datenlage jedoch zu gering. Überlebende, die später Kontakt zu Ebolafieber-Erkrankten haben, müssen trotzdem Schutzmaßnahmen ergreifen, allein schon deshalb, damit sie keine Erreger des Erkrankten über ihre Kleidung oder Haut verschleppen.

    Stand:  06.03.2025

  • Es gibt keine Hinweise, dass das Ebola-Virus von Haustieren wie Hunden auf den Menschen übertragen wird.

    Stand:  06.03.2025

  • Niemand kann vorhersagen, welche Mutationen im Erbgut eines Virus in Zukunft tatsächlich auftreten und ob diese zu einer veränderten Übertrag­barkeit führen. Das Ebolavirus wird seit dem ersten Bekannt­werden größerer Ausbrüche im Jahr 1976 untersucht. Bisher gibt es keine Hinweise, dass Mutationen im Erbgut zu einem veränderten Übertragungs­weg des Ebolavirus führen.

    Stand:  06.03.2025

Verdachts­abklärung, Diagnostik, Infektions­schutz­maßnahmen

  • Die Erkrankten sind entsprechend dem Infektionsschutz­gesetz abzusondern und in einer geeigneten Einrichtung (Sonder­isolierstation) zu behandeln (IfSG §30 (1)). Die Labor­untersuchung auf Ebolaviren darf bei einem begründeten Verdacht auf Ebolafieber orientierend in einem geeigneten Labor der Schutzstufe 3 (S3-Labor) erfolgen. Bei bestätigter Ebolavirus-Infektion muss die Labor­untersuchung in einem Schutzstufe-4-Labor (S4-Labor) durchgeführt werden. Siehe hierzu das Flussschema und das Rahmenkonzept Ebolafieber, Abschnitt "Bewältigen".

    Stand:  06.03.2025

    • Meldewesen / Klinische Diagnostik / klinisches Management / Infektions­epidemiologie:

    Die Gesundheitsämter sind für das seuchenhygienische Management zuständig und sofort über einen begründeten Verdachtsfall zu informieren. Für Fragestellungen zum klinischen und seuchenhygienischen Management gibt es in Deutschland ein Experten­netzwerk, welches auf den Umgang mit hochpathogenen, lebensbedrohlichen Infektions­krankheiten spezialisiert ist, den Ständigen Arbeitskreises der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger, kurz: STAKOB. Mitglieder dieses Netzwerkes sind einmal die sieben Sonderisolierstationen Deutschlands (Behandlungszentren) sowie die jeweils dafür zuständigen Gesundheitsämter (Kompetenzzentren) und stehen zur Beratung für Ärztinnen und Ärzte sowie Mitarbeitende des ÖGD jederzeit zur Verfügung. Die STAKOB-Geschäftsstelle befindet sich im Robert Koch-Institut. Die Kontaktdaten der jeweiligen STAKOB-Zentren (nur für Fachpersonal!) finden Sie unter www.rki.de/stakob.

    Für die Beratung bei speziellen infektionsepidemiologischen Fragestellungen steht im Robert Koch-Institut ausschließlich für die Fachöffentlichkeit eine 24-stündige Rufbereitschaft zur Verfügung, die über die Telefonzentrale erreichbar ist.

    • Labordiagnostik:

    Erste Ansprechpartner für Fragen zur Diagnostik sind das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin in Hamburg (BNITM) als Nationales Referenzzentrum für tropische Infektionserreger und das Institut für Virologie der Universität Marburg als Konsiliarlabor für Filoviren. Für Notfälle existiert ein 24-stündiger Notdienst, der beim BNITM über die Telefonzentrale erreichbar ist, die Telefonnummer der Marburger Virologie ist auf deren Internetseiten abrufbar. Auch das Speziallabor für hochpathogene virale Erreger am Robert Koch-Institut steht bei Anfragen zur Diagnostik zur Verfügung.

    Stand:  06.03.2025

  • Die Wahrscheinlichkeit wird als sehr gering eingeschätzt. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass eine infizierte Person etwa während der Inkubationszeit nach Deutschland reist, hier erkrankt und im engen Umfeld der oder des Betroffenen auch (wenige) Sekundärinfektionen auftreten könnten. Eine Weiter­verbreitung des Ebolavirus in der Bevölkerung wäre jedoch auch dann sehr unwahrscheinlich, da in Deutschland alle Voraussetzungen zur raschen Unterbrechung von Infektions­ketten und zur sicheren Versorgung Betroffener gegeben sind.

    Der bislang größte Ebolafieber-Ausbruch 2014/2015 in Westafrika hat gezeigt: Das Risiko, dass ein/e mit Ebolavirus Infizierte/r nach Deutschland einreist, ist selbst dann sehr gering, wenn afrikanische Großstädte mit inter­nationalen Flug­verbindungen von einem Ausbruch betroffen sind. Während des Ausbruchs 2014/2015 haben nur einzelne Personen mit einer Ebolavirus-Infektion die betroffenen west­afrikanischen Länder mit dem Flugzeug verlassen.

    Siehe auch: Wo würde ein Patient oder eine Patientin mit Ebolafieber behandelt? und Was würde passieren, wenn bei einem Fluggast Ebolafieber-typische Symptome auftreten?.

    Stand:  06.03.2025

  • Wenn bei einem Flugreisenden während des Fluges Ebolafieber-typische Symptome auftreten, muss der Pilot dies gemäß dem Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV-DG) der Flugverkehrskontrollstelle melden; diese informiert den Zielflughafen und das Gesundheitsamt. Das zuständige Gesundheitsamt kann anordnen, dass das Flugzeug einen gemäß IGV-DG benannten Flughafen ansteuern muss, der für infektiologische Gefahrenlagen besonders vorbereitet ist (ehem. "Sanitätsflughafen"). Dort würde der Patient isoliert und von einem Arzt des zuständigen Gesundheitsamts befragt werden. Bei Erhärtung des Verdachts auf Ebolafieber würde der Reisende zur Diagnostik und Behandlung in eine Sonderisolierstation gebracht. Gleichzeitig würden Personen, die in engem Kontakt mit solchen Patienten waren (Sitznachbarn und Personen, die den Patienten direkt betreut haben), vom Gesundheitsamt registriert und über das weitere Vorgehen aufgeklärt werden (insbesondere Selbstbeobachtung auf Krankheitssymptome innerhalb der nächsten 21 Tage).

    Stand:  17.05.2017

  • Der oder die Betroffene sollte telefonisch Kontakt mit einer Ärztin oder einem Arzt aufnehmen, auf den Ebolafieber-Verdacht hinweisen und die aufgetretenen Symptome beschreiben, sowie die Reiseorte und Reisedauer nennen. Das weitere Vorgehen wird dann besprochen. Mögliche Differenzial­diagnosen (insbesondere die viel häufiger bei Reiserück­kehrenden auftretenden Malaria) sollen durch die Ärztin/den Arzt abgeklärt werden. Die dafür notwendigen Schritte (z.B. stationäre Aufnahme, eventuelle Notwendigkeit einer Absonderung etc.) werden dann ggf. zusammen mit dem zuständigen Gesundheitsamt festgelegt. Selbst bei einer Reise in ein Ebolafieber-Ausbruchsgebiet ist die Wahrscheinlichkeit einer Ebolavirus-Infektion sehr gering, wenn kein enger Kontakt mit einer an Ebolafieber erkrankten oder verstorbenen Person bestand.

    Stand:  06.03.2025

  • Bei Verdacht auf eine Ebolafieber-Erkrankung sind verschiedene Abklärungsschritte zu beachten und Maßnahmen einzuleiten. Als Informationshilfe stellt das RKI für Ärztinnen und Ärzte ein Flussschema zur Verdachtsabklärung und Erstmaßnahmen zur Verfügung.

    Wichtig ist es, das zuständige Gesundheitsamt schnellstmöglich zu informieren (nachts und am Wochenende ggf. über die Rettungsdienstleitstelle). Bei Fragen zum klinischen und seuchenhygienischen Management oder zur differential­diagnostischen Abklärung steht dem zuständigen Gesundheitsamt sowie dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin der STAKOB jederzeit zur Verfügung. Die Kontaktdaten einmal der Geschäftsstelle des STAKOB und der jeweils zuständigen STAKOB-Zentren (nur für Fachpersonal!) finden Sie unter www.rki.de/stakob. Meist können Verdachtsfälle bereits im Telefonat mit einem STAKOB-Zentrum oder dem Gesundheitsamt ausgeschlossen werden.

    Als wichtige Differenzialdiagnose sollte eine auch zusätzlich mögliche Infektion mit Malaria unbedingt beachtet werden (siehe auch " Welche Krankheiten müssen differenzial­diagnostisch ausgeschlossen werden?"). Bei einem begründetem Verdachtsfall räumt allerdings die Differenzial­diagnose von Malaria den Verdacht nicht aus. Eine Ausschluss­diagnostik ist trotzdem erforderlich.

    Bis zur Klärung des Verdachts verbleibt der Patient/die Patientin zunächst am Vorstellungsort und wird dort vorübergehend isoliert, z.B. in einem eigenen Raum in einer Praxis oder auf einer Krankenhaus­station, oder zu Hause, wenn es der Zustand erlaubt. Eine Beratung zur praktischen Umsetzung der vorübergehenden Isolierung kann bei dem jeweiligen STAKOB-Zentrum eingeholt werden. Bis eine Klärung des Verdachtes erfolgt ist, sollte keine Einweisung in eine Rettungsstelle erfolgen; Transporte sollten, wenn möglich, vermieden werden. Erst nach Aussprechen eines begründeten Verdachtsfalls und Anordnung einer Absonderung durch das Gesundheitsamt wird nach Rücksprache mit dem zuständigen Behandlungs- und Kompetenz­zentrum des STAKOB der Transport auf die Sonderisolierstation organisiert.

    Siehe auch Rahmenkonzept Ebolafieber, Abschnitt 5 Erkennen.

    Stand:  06.03.2025

  • Ein begründeter Verdacht auf eine Ebolafieber-Erkrankung liegt nur bei Personen vor, die in den letzten 21 Tagen aus Gebieten mit Ebolafieber-Erkrankungen eingereist sind, mindestens Fieber oder erhöhte Temperatur mit Ebolafieber-typischen Begleit­symptomen haben UND vor Ort Kontakt zu Ebolafieber-Erkrankten oder -Verstorbenen, mit deren Körper­flüssigkeiten oder mit (kranken) Wildtieren gehabt haben.

    Stand:  06.03.2025

  • Die Diagnose erfolgt molekulargenetisch (PCR). Serologische Verfahren zum Antigen- und Antikörper-Nachweis sowie die Virusisolierung in Zellkultur können zur Bestätigung dienen. Die Virusanzucht wird nur von wenigen Laboren und nur unter höchsten Sicherheitsstandards (Schutzstufe 4) durchgeführt, sie spielt für die Primärdiagnostik jedoch eine untergeordnete Rolle.

    Für detaillierte Hinweise zur Labordiagnostik siehe Rahmenkonzept Ebolafieber, Abschnitt 5.3. Labordiagnostik.

    Stand:  06.03.2025

  • Bei allen Patientinnen und Patienten, die aus aktuellen Ebolafieber-Ausbruchs­gebieten nach Deutschland eingereist sind, sollte zunächst eine Infektion mit Malaria ausgeschlossen werden. In Deutschland wurden in den letzten Jahren jährlich zwischen rund 400 und 1000 Malaria-Erkrankungen erfasst, der weitaus größte Anteil der Fälle nach Aufenthalten in Subsahara-Afrika – inklusive Ländern, in denen es in der Vergangenheit auch zu Ebolavirus-Ausbrüchen gekommen ist. Bei Reise­rückkehrenden aus Subsahara-Afrika mit Fieber sollte die Malaria-Diagnostik unverzüglich erfolgen; eine Malaria tropica muss rasch behandelt werden, da sie sonst schnell tödlich verlaufen kann. Eine positive Malaria-Diagnose schließt allerdings eine gleichzeitige Infektion mit Erregern viraler hämorrhagischer Fiebererkrankungen nicht grundsätzlich aus. Bei Reise­rück­kehrenden aus Westafrika, vor allem den Ländern entlang der Küste des Golfs von Guinea, von Guinea bis Nigeria, sollte bei fieberhaften Erkrankungen neben Ebola- auch unbedingt Lassafieber in Betracht gezogen werden – vor allem wenn schon bekannt sein sollte, dass die Betroffenen nicht auf eine Malaria-Therapie ansprechen. In Ostafrika sind Marburgvirus-Infektionen und -Ausbrüche mindestens so häufig wie Ebolafieber.

    Stand:  06.03.2025

  • Kontaktpersonen des/der Erkrankten würden für die Dauer der Inkubationszeit durch das zuständige Gesundheitsamt überwacht werden, um bei der Entwicklung von Krankheits­symptomen frühzeitig weitere diagnostische und ggf. benötigte Behandlungs­maßnahmen einleiten zu können. Siehe hierzu Rahmenkonzept Ebolafieber, Abschnitt 7.1.2 Umgang mit symptomfreien Kontaktpersonen.

    Stand:  06.03.2025

Behandlung auf einer Sonder­isolierstation

  • Die Behandlung eines an Ebolafieber erkrankten Patienten würde in Deutschland in einer Klinik mit einer extra hierfür konzipierten Sonder­isolier­station erfolgen. Diese Sonder­isolier­stationen befinden sich in den Behandlungszentren des STAKOB. Siehe auch Rahmenkonzept Ebolafieber, Abschnitt 7 Bewältigen.

    Sie sind sowohl von der medizinischen Expertise als auch von den technischen Voraussetzungen für die Behandlung von Erkrankungen wie Ebolafieber ausgelegt. Das Personal ist speziell ausgebildet, trägt besondere Schutzkleidung und trainiert regelmäßig die Versorgung von Patienten unter Isolationsbedingungen. 

    Stand:  06.03.2025

  • Sonderisolierstationen sind konzipiert zur Versorgung und Behandlung von Patienten mit verschiedenen hochansteckenden und lebens­bedrohlichen Infektions­erkrankungen. Für alle Erkrankungen, die dort behandelt werden, werden dieselben Sicherheits­maßnahmen angewendet. Unter anderem tragen die Ärztinnen, Ärzte und das Pflegepersonal einen Ganzkörper-Schutzanzug mit eigener Luftzufuhr.

    Das Ebolavirus verbreitet sich nicht über die Atemluft. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass beim Freiwerden von Körper­flüssigkeiten, z.B. durch Erbrechen, infektiöse Aerosole bzw. Tröpfchen entstehen. Deswegen ist das Tragen von Atemschutz bei der Behandlung symptomatischer Ebola-Patienten erforderlich.

    Stand:  06.03.2025

  • Ein Patient mit begründetem Ebolafieber-Verdacht wird auf eine Sonderisolier­station verlegt. Dort werden alle anfallenden Abfälle und das Abwasser vor der Entsorgung sicher inaktiviert. Bei der ersten Versorgung eines Ebolafieber-Verdachtsfalls außerhalb von Sonderisolier­stationen – beispielsweise weil er noch nicht auf eine Sonder­isolier­station verlegt wurde – können Urin und Stuhl über eine separat genutzte Toilette in das normale Abwassersystem entsorgt werden. Es ist von einem starken Verdünnungseffekt auszugehen, wenn die Exkrete in die Kanalisation eingeleitet werden. Zudem können Ebolaviren in der Kanalisation nicht lange überdauern. Andere anfallende Abfälle werden gesammelt, sicher verpackt und vor Ort oder in Sonder­abfall­verbrennungs­anlagen thermisch inaktiviert (siehe auch Maßnahmen zur Desinfektion und Abfall-/Abwasserentsorgung im Zusammenhang mit einem begründeten Ebolafieber-Verdachtsfall in Deutschland).

    Stand:  17.05.2017

Weitere Informationen

  • Das Auswärtige Amt informiert auf seinen Internetseiten über medizinische Risiken im Ausland. Es stellt Hinweise zu Ländern und Merkblätter zu Krankheiten zur Verfügung. Eine individuelle Beratung Reisender bieten neben spezialisierten niedergelassenen Ärzten insbesondere Tropeninstitute und teilweise Gesundheitsämter an.

    Stand:  01.11.2022

  • Informationen rund um das Thema Ebolafieber für Bürger gibt es unter infektionsschutz.de.

    Stand:  06.03.2025