Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
Stand: 05.02.2024
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Infektionsschutzgesetz und Meldewesen
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Labore müssen den Nachweis des Erregers der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) nach § 7 Abs. 1 IfSG melden, soweit er auf eine akute Infektion hinweist.
Stand: 25.01.2018
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Der Nachweis von FSME-spezifischen IgM- und IgG-Antikörpern im Blut oder Liquor ist beweisend für eine FSME-Infektion (siehe S3 Leitlinie unter http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/030-035.html und Holzmann H. Vaccine 2003;21:36-40). Isoliert auftretende oder nur leicht erhöhte FSME-spezifische IgM-Antikörper (ohne IgG-Antikörper) finden sich auch als Kreuzreaktion gegen andere Flaviviren oder bei anderweitigen Immunstimulationen (z.B. EBV-Infektion, Lymphom) und sichern daher alleine nicht die Diagnose. Bei Vorliegen alleiniger IgM-Antikörper sollte ca. 1–4 Wochen später eine erneute Bestimmung der IgG-Antikörper zur Diagnosesicherung erfolgen. In seltenen Fällen (z.B. bei Immundefekten/-suppression, Impfversagen) werden trotz einer FSME-Infektion keine IgM-Antikörper und bei schwerer Immunsuppression auch keine IgG-Antikörper nachgewiesen. Dann sollte der FSME-RNA-Nachweis im Liquor mittels PCR durchgeführt werden. In einer zweiten Blutprobe nach >2 Wochen kann versucht werden, einen Konzentrationsanstieg der IgG-Antikörper nachzuweisen. Zusätzlich können die Bestimmung der intrathekalen Synthese FSME-spezifischer IgG-Antikörper im Liquor (Antikörper-Index), der FSME-RNA-Nachweis im Liquor mittels PCR oder die Bestimmung der Avidität von IgG-Antikörpern zur Diagnosesicherung unterstützend eingesetzt werden.
Stand: 05.02.2024
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Sowohl Antikörper gegen das FSME-Wildvirus als auch gegen beide FSME-Impfviren werden in allen kommerziellen diagnostischen Tests erfasst. Es besteht eine ausgeprägte Kreuzreaktivität innerhalb aller Subtypen und Virusstämme des FSME-Virus.
Stand: 05.02.2024
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Nach einer FSME-Infektion können die diagnostisch wichtigen IgM-Antikörper in der Regel noch 6 bis 9 Monate - in Einzelfällen sogar bis zu 2 Jahre - nach der Infektion nachgewiesen werden.
Die IgG-Antikörper sind für die länger anhaltende Immunität verantwortlich und persistieren jahrelang.
Für die FSME-Diagnostik ist zudem bedeutsam, dass FSME-spezifische IgM-Antikörper auch nach der Impfung lange persistieren - in einer Studie konnten sie bei zwei Drittel der Geimpften noch nach 8 Monaten nachgewiesen werden (Hofmann et al. 1983. Infection; 11:164-6). Zudem kann es bei Auftreten anderer Infektionen durch eine polyklonale Stimulierung zu einem erneuten Anstieg von IgM-Antikörpern gegen FSME oder auch andere Erreger kommen, sofern der Patient schon einmal mit diesen Kontakt hatte (http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/030-035.html).Stand: 25.01.2018
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Die Bewertung der serologischen Diagnostik einer akuten FSME-Infektion wird durch die potenzielle Kreuzreaktivität mit Antikörpern gegen andere Flaviviren erschwert. Zur Familie der Flaviviren gehören neben den FSME-Viren auch Dengue-Viren, Zika-Virus, Gelbfieber-Viren, West-Nil-Viren (WNV), und Japanische-Enzephalitis-Viren (JEV), wobei Antikörper gegen die letzten drei Erreger ebenfalls durch die jeweilige Schutzimpfung induziert sein können. In Gebieten, in denen das FSME-Virus bisher nicht oder nur sehr selten nachgewiesen wurde, ist die Wahrscheinlichkeit einer falsch positiven Diagnostik erhöht. Daher sollte zusätzlich zur klinisch-labordiagnostischen Bestätigung auch ausgeschlossen werden, dass der Patient gegen Flaviviren geimpft wurde (FSME-Virus, Gelbfiebervirus, JEV, ggf. Denguevirus) oder sich vor kurzem oder auch in der Vergangenheit in Gebieten aufgehalten hat, in denen FSME-Viren oder andere Flaviviren endemisch sind.
Für eine genaue Abklärung eines solchen Falles ist es ratsam, ein Expertenlaboratorium einzubeziehen; z.B. das FSME-Konsiliarlabor am Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr (IMB), oder Labore am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bzw. dem Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg. Ein Einsendeschein (Probenbegleitschein) für den Versand von (Rückstell-)proben steht zur Verfügung: www.rki.de/fsme-einsendeschein
Stand: 05.02.2024
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Ein üblicher Titernachweis kann nicht zwischen Impf-Antikörpern und Antikörpern durch die natürliche Infektion unterscheiden. Jedoch ist die Unterscheidung mit einem speziellen Testverfahren, dem NS1-Antikörper-Test [1], am FSME-Konsiliarlabor am Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr (IMB) möglich. Bei allen FSME-Meldefällen mit vorheriger FSME-Impfung ist deshalb dringend empfohlen, eine Rückstellprobe bzw. eine neu entnommene Probe zur Nachtestung an das Konsiliarlabor zu senden. Dafür steht ein Einsendeschein (Probenbegleitschein) zur Verfügung: www.rki.de/fsme-einsendeschein
Im Zeitraum 2018 – 2020 wurden (Rückstell-)proben von 54 Personen mit vorheriger FSME-Impfung, bei denen aufgrund von Symptomatik und primärem Labornachweis eine akute FSME vermutet wurde, am Konsiliarlabor nachgetestet. Von den 54 Proben wurde bei 23 (43%) die FSME-Diagnose bestätigt, jedoch waren 31 Proben (57%) falschpositiv [2]. Dies unterstreicht den hohen Stellenwert der labordiagnostischen Abklärung am Konsiliarlabor.
Alternativ zum NS1-Antikörper-Test können sequenzielle Serumproben (d. h. mind. zwei Proben in einem Abstand von ca. 2 – 4 Wochen) entnommen werden. Ein signifikanter Anstieg FSME-spezifischer IgG-Antikörper weist auf eine akute Infektion hin und ist üblicherweise nicht bei vorbestehenden (kreuzreaktiven) Antikörpern zu erwarten.
Quellen
[1] Girl P, Bestehorn-Willmann M, Zange S, Borde JP, Dobler G, von Buttlar H. Tick-Borne Encephalitis Virus Nonstructural Protein 1 IgG Enzyme-Linked Immunosorbent Assay for Differentiating Infection versus Vaccination Antibody Responses. Journal of clinical microbiology 2020;58(4) (In eng). DOI: 10.1128/jcm.01783-19.
[2] Nygren TM, Pilic A, Böhmer MM, et al. Tick-borne encephalitis vaccine effectiveness and barriers to vaccination in Germany. Scientific Reports 2022;12(1):11706. DOI: 10.1038/s41598-022-15447-5.
Stand: 05.02.2024
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Über SurvStat@RKI 2.0 kann ein vereinfachter Datenbestand der nach Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Krankheitsfälle und Erregernachweise, die an das Robert Koch-Institut übermittelt werden, abzufragen.
Dabei ist zu beachten, dass die Variablen zum Ort (Bundesland / Gebietseinheit / Kreis) den Ort des für den Fall zuständigen Gesundheitsamtes darstellen. Dies ist nicht notwendigerweise der Ort, an dem auch die Infektion stattgefunden hat. Der Infektionsort kann in der SurvStat-Abfrage nicht angezeigt werden.
Der mögliche Infektionsort (d. h. bis zu 3 Aufenthaltsorte, an denen in den 4 Wochen vor Symptombeginn Zeckenstiche möglich waren) wird durch die Gesundheitsämter ermittelt und in dem jährlichen Bericht zur FSME im Epidemiologischen Bulletin detailliert ausgewertet. Bei ca. 90% der Meldefälle entspricht der Kreis des Wohnortes dem Kreis des möglichen Infektionsortes. Im jährlichen Bericht werden auch die Fälle aufgelistet, deren mögliche Infektionsorte außerhalb der bestehenden FSME-Risikogebiete liegen.
Stand: 05.02.2024