Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Schutzimpfung gegen RSV
Stand: 10.04.2025
-
Die STIKO empfiehlt allen Personen ≥ 75 Jahre eine 1-malige RSV-Impfung als Standardimpfung möglichst vor der RSV-Saison (d.h. idealerweise im September/Anfang Oktober).
Außerdem empfiehlt die STIKO Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren, die eine schwere Form einer der unten aufgeführten Grunderkrankungen haben (siehe auch Wer gehört zur Personengruppe mit Grunderkrankungen und sollte sich gegen RSV impfen lassen?) oder in einer Einrichtung der Pflege leben, eine 1-malige RSV-Impfung als Indikationsimpfung.
Stand: 08.08.2024
-
Eine Impfung gegen RSV ist für Personen ≥ 60 Jahre mit solchen Grunderkrankungen empfohlen, die mit einem deutlich erhöhten Risiko für eine schwer verlaufende RSV-Erkrankung einhergehen (s. Was ist unter einer "schweren Form einer Grunderkrankung" zu verstehen?).
Dazu gehören schwere Formen von:
- chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane,
- chronischen Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen,
- chronischen neurologischen und neuromuskulären Erkrankungen,
- hämato-onkologischen Erkrankungen,
- Diabetes mellitus (mit Komplikationen)
- angeborener oder erworbener Immundefizienz.
Leichte oder unkomplizierte bzw. medikamentös gut kontrollierte Formen dieser Erkrankungen gehen nach jetzigem Wissensstand nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf einher. Eine Impfung ist in diesen Fällen nicht empfohlen. Eine mögliche Einzelfallentscheidung für die Impfung außerhalb der Empfehlung ist nach individueller Abwägung mit der Ärztin/dem Arzt grundsätzlich möglich.
Stand: 08.04.2025
-
Die STIKO empfiehlt die RSV-Impfung u. a. für Personen zwischen 60 und 74 Jahren mit einer schweren Grunderkrankung, welche mit einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf einhergeht. Zu diesen Grunderkrankungen gehören schwere Formen von u. a. chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane, chronischen Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen, chronischen neurologischen und neuromuskulären Erkrankungen, hämato-onkologischen Erkrankungen, Diabetes mellitus mit Komplikationen sowie einer schweren angeborenen oder erworbenen Immundefizienz.
Die Bewertung des Schweregrades einer vorliegenden Grunderkrankung obliegt dabei der ärztlichen Einschätzung. Die individuelle Entscheidung zur Indikationsimpfung sollte nach Empfehlung der STIKO insbesondere unter Berücksichtigung der Schwere der Grunderkrankung und deren klinischer Relevanz getroffen werden. Die Impfindikation kann sich entweder alleine aus der Schwere einer einzelnen Grunderkrankung oder auch aus der Summe verschiedener Einzelerkrankungen ergeben. Dabei soll der Gesundheitszustand der Person unter der jeweiligen Therapie und unter den individuellen Lebensbedingungen ebenso berücksichtigt werden wie die Intensität und die Stabilität einer ggfs. vorgenommenen medikamentösen Therapie.
Stand: 08.04.2025
-
Personen ≥ 75 Jahre bzw. ≥ 60 Jahre mit bestimmten Grunderkrankungen haben ein erhöhtes Risiko, schwer an RSV-bedingten Atemwegsinfekten zu erkranken und dadurch bedingt hospitalisiert/intensivmedizinisch behandelt zu werden oder zu versterben. Eine RSV-Impfung kann dies verhindern und soll diese Personengruppe schützen. Darüber hinaus sollen in Einrichtungen der Pflege RSV-bedingte Ausbrüche und deren Folgen verhindert werden.
Stand: 08.08.2024
-
Die RSV-Impfung sollte möglichst im September/Anfang Oktober erfolgen, um bereits in der darauffolgenden RSV-Saison (Oktober-März) einen bestmöglichen Schutz zu bieten. Es handelt sich um eine 1-malige Impfung. Inwiefern zu einem späteren Zeitpunkt Auffrischungsimpfungen nötig sind, kann auf Basis der aktuellen Datenlage noch nicht beantwortet werden.
Es stehen derzeit zwei proteinbasierte RSV-Impfstoffe sowie ein mRNA-RSV-Impfstoff zur Verfügung. Eine präferenzielle Empfehlung für einen der Impfstoffe kann nicht ausgesprochen werden. Sie sind als gleichwertig zu betrachten.
Stand: 10.04.2025
-
Nach aktuellem Datenstand ist die RSV-Impfung eine 1-malige Impfung und muss nicht jährlich wiederholt werden. Zur Notwendigkeit von möglichen Auffrischimpfungen kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. Die STIKO wird die Datenlage weiterhin sorgfältig prüfen und ihre Empfehlung ggf. anpassen.
Stand: 08.08.2024
-
Die proteinbasierten RSV-Impfstoffe können gleichzeitig mit der saisonalen Influenza-Impfung gegeben werden. Zur Koadministration des mRNA-RSV-Impfstoffes mit der saisonalen Impfung liegen noch keine Daten vor. Bei anderen mRNA-Impfstoffen wie den COVID-19-Impfstoffen wurden bisher jedoch keine schwerwiegenden Unverträglichkeiten bei der Koadministration mit der Influenza-Impfung beschrieben.
Der proteinbasierte RSV-Impfstoff Abrysvo kann zudemgleichzeitig mit einem COVID-19-mRNA-Impfstoff verabreicht werden. Zur simultanen Gabe des anderen probeinbasierten RSV-Impfstoffs Arexvy bzw. des mRNA-RSV-Impfstoffs mit COVID-19-Impfstoffen fehlt es derzeit noch an Studienergebnissen. Gleiches gilt auch für die Koadministration von RSV-Impfstoffen mit anderen als den hier erwähnten Impfungen. Nur aus diesem Grund sollte zwischen der RSV-Impfung und anderen Impfungen ein mindestens 14-tägiger Abstand eingehalten werden. Sollte dies ärztlich begründet nicht umsetzbar sein, kann eine gleichzeitige Gabe in Betracht gezogen werden. Bisher gibt es hinsichtlich der zeitgleichen Gabe von Totimpfstoffen keine Sicherheitsbedenken. Für weitere Informationen sind die jeweiligen Fachinformation zu berücksichtigen.
Stand: 10.04.2025
-
Die RSV-Impfung ist auch nach einer überstandenen RSV-Infektion möglich. Re-Infektionen können bereits kurz nach einer RSV-Infektion auftreten, da die Infektion keine lange Immunität vermittelt. Daher können auch Personen, die bereits eine labordiagnostisch gesicherte RSV-Infektion durchgemacht haben, nach Genesung von einer 1-maligen RSV-Impfung in der RSV-Saison (meist Oktober-März) profitieren. Ist die Saison zu diesem Zeitpunkt bereits vorbei, sollte die RSV-Impfung vor der nächsten Saison im Spätsommer/Herbst erfolgen.
Stand: 20.12.2024
-
Die proteinbasierten und mRNA-RSV-Impfstoffe zeigen in den Studien bei Personen ab 60 Jahre eine hohe Wirksamkeit. Das Risiko für eine durch RSV-bedingte Erkrankung der unteren Atemwege wird durch die proteinbasierten Impfstoffe um etwa 75% reduziert (s. Epid Bull 32/2024).
Die Wirksamkeit des mRNA-Impfstoffes wird hierzu mit 84% von der STIKO als vergleichbar bewertet (s. Epid Bull 15/2025). Auch bei Personen mit Vorerkrankungen zeigt sich bei beiden Impfstofftypen eine hohe Wirksamkeit.
Neue Ergebnisse einer in der Fachzeitschrift Lancet publizierten Studie belegen auch die hohe Wirksamkeit der proteinbasierten RSV-Impfstoffe vor schweren Krankheitsverläufen bei Personen ab 60 Jahre. Demnach wird das Risiko vor schweren Verläufen wie Hospitalisierung, intensivmedizinische Behandlung oder Tod bei Personen dieser Altersgruppe um etwa 80% verringert. Bei Personen ab 75 Jahre und Personen ab 60 Jahre mit Immundefizienz konnten ähnlich hohe Wirksamkeiten gegenüber Hospitalisierung beobachtet werden (79% bzw. 73%). Die Wirksamkeit des mRNA-Impfstoffes vor schweren RSV-bedingten Krankheitsverläufen kann mit den bisher vorliegenden Daten für Personen ab 75 Jahre und Personen ab 60 Jahre mit schweren Grunderkrankungen nicht sicher beurteilt werden.
Stand: 10.04.2025
-
Die RSV-Impfstoffe sind im Allgemeinen gut verträglich und sicher. Es können übliche Impfreaktionen wie Schmerzen an der Einstichstelle oder Kopf- und Gliederschmerzen auftreten.
In der Postmarketing-Überwachung der proteinbasierten RSV-Impfstoffe wurde in den USA ein erhöhtes Auftreten von Guillain-Barré-Syndromen (GBS) im zeitlichen Zusammenhang zur Impfung beobachtet (bis zu 25 GBS-Fälle pro 1 Mio. verabreichter Impfungen). Verlässliche Schätzungen zur Höhe dieses Risikos, insbesondere in verschiedenen Altersgruppen, gibt es bisher nicht.
Außerdem wurde ein mögliches Sicherheitssignal für das Auftreten einer Immunthrombozytopenie nach Gabe der proteinbasierten RSV-Impfstoffe erfasst. Bisher konnte allerdings kein ursächlicher Zusammenhang mit der Impfung bestätigt werden.
Beim mRNA-RSV-Impfstoff wird als seltene Nebenwirkung eine periphere Fazialisparese beschrieben, wobei dieses schwere unerwünschte Ereignis in der zugrundeliegenden Studie in der Impfstoffgruppe und der Placebogruppe ähnlich häufig auftrat.
Wie bei allen anderen zugelassenen Impfstoffen auch, erfasst das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) kontinuierlich alle Meldungen mit Verdacht auf eine Nebenwirkung bzw. Impfkomplikation und wertet diese aus. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass zukünftige Signale möglichst schnell erkannt werden.
Stand: 10.04.2025