Schutzimpfung gegen Tetanus: Häufig gestellte Fragen und Antworten
Stand: 04.07.2016
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Alle Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollten entsprechend dem Impfkalender der Ständigen Impfkommission einen vollständigen Impfschutz gegen Tetanus aufweisen. Personen mit unvollständiger Grundimmunisierung sollten unverzüglich einen vollständigen Impfschutz erhalten. Fehlende Auffrischimpfungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sollten nachgeholt werden.
Stand: 16.09.2012
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Ja, wenn die Mutter des Neugeborenen immungesund ist, gegen Tetanus grundimmunisiert wurde und Auffrischimpfungen wie empfohlen erhalten hat.
Tetanuserkrankungen in den ersten Lebensmonaten manifestieren sich vorwiegend (ca. 90%) als sogenannter Neugeborenentetanus, d.h. in den ersten 28 Lebenstagen. Dabei dient der Nabel-Stumpf als Eintrittspforte für den Erreger Clostridium tetani. In den Industrieländern stellt der Neugeborenentetanus eine Rarität dar (z.B. 4 Fälle von Neugeborenentetanus seit 1984 in den USA, kein Fall in Deutschland seit Jahrzehnten), seit in der Geburtshilfe die Nabelschnurdurchtrennung mit aseptischem Werkzeug durchgeführt wird und die große Mehrheit der Gebärenden einen ausreichenden Impfschutz gegen Tetanus aufweist. Somit können die Mütter ihren Neugeborenen maternale Antikörper gegen Tetanus mitgeben, und es kann von einem zuverlässigen Nestschutz gegen Tetanus ausgegangen werden.
In den ersten Lebensmonaten ist das Verletzungsrisiko äußerst gering und eine Infektion mit Clostridium tetani äußerst selten. Falls es dennoch zu einer potentiell kontaminierten Verletzung kommt, muss in der Regel nicht wie sonst üblich eine Postexpositionsprophylaxe gegen Tetanus eingeleitet werden. Es sollte jedoch immer eine individuelle Risiko-Bewertung erfolgen. Wenn die Mutter nicht vollständig gegen Tetanus geimpft ist oder in den letzten 10 Jahren keine Auffrischimpfung erhalten hat, sollte bei einer potentiell kontaminierten Verletzung die Gabe von Tetanusimmunglobulin erwogen werden. Die Grundimmunisierung gegen Tetanus im Rahmen der Sechsfach-Impfung soll in jedem Fall nach dem von der STIKO empfohlenen Impfschema begonnen (Mindestalter 2 Monate) bzw. weitergeführt werden (wenn mindestens 1 Monat seit der letzten Dosis vergangen ist).Literatur:
Plotkin, Orenstein, Offit. Vaccines 6th Edition, 2013. Chapter 33 Tetanus toxoid: pp. 754.Stand: 04.07.2016
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Auffrischungsimpfungen für Erwachsene mit vollständiger Grundimmunisierung sollen alle 10 Jahre erfolgen. Bei der nächsten fälligen Impfung gegen Diphtherie und Tetanus sollte mit einem Kombinationsimpfstoff auch gegen Pertussis (Keuchhusten) geimpft werden. Für Säuglinge, Kinder und Jugendliche gelten die Empfehlungen im Impfkalender (Grundimmunisierung im Säuglingsalter, Auffrischung im Vorschulalter, erneute Auffrischung mit 9-17 Jahren).
Stand: 16.09.2012
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Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), die Sie auf unseren Internetseiten einsehen können, legen hier klare Vorgehensweisen fest. Es gilt, dass jede Impfung zählt und eine einmal erfolgte Grundimmunisierung auch bei Intervallen, die mehr als zehn Jahre betragen, nicht wiederholt werden muss. Um einen sicheren Schutz gegen Tetanus zu erzielen, empfiehlt die STIKO die Auffrischungsimpfung gegen diese Erkrankung alle zehn Jahre. Sollte ein begründeter Verdacht vorliegen, dass z.B. wegen anderer Erkrankungen schlecht auf die Impfungen reagiert wird oder ein besonders hohes Expositionsrisiko besteht, so ist bei einem sehr langen Abstand zur letzten Dosis gegebenenfalls nach der Auffrischimpfung eine Titerbestimmung nach vier bis sechs Wochen hilfreich. In der Regel sollte eine Auffrischungsimpfung jedoch einen sicheren Schutz gewährleisten. Bei extrem langen Intervallen (z.B. 40 Jahre und länger) kann eine zweite Dosis z.B. im Abstand von 6 Monaten diskutiert werden.
Stand: 16.09.2012
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Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur regelmäßigen Auffrischimpfung im Abstand von zehn Jahren bezieht sich auf Erwachsene. Für Kinder und Jugendliche gilt der Impfkalender, den Sie auf unseren Internetseiten einsehen können.
Im Impfkalender wird die erste Auffrischimpfung gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis (Keuchhusten) für Kinder im Alter von fünf bis sechs Jahren (d.h. vor dem Schulbeginn) empfohlen. Hintergrund für diese Empfehlung ist die in dieser Altersgruppe nicht ausreichend bekannte Antikörperprävalenz gegen Tetanus, vor allem aber die bekannte hohe Verletzungsgefahr. Bei einer Verletzung soll entsprechend den Empfehlungen der STIKO und auch der Bundesärztekammer bereits fünf Jahre nach der letzten vorausgegangenen Dosis eine Auffrischimpfung erfolgen. Die generelle Auffrischimpfung bei den Fünf bzw. Sechsjährigen erspart deshalb bei bekanntem Impfstatus ggf. Arztbesuche nach Bagatellverletzungen z.B. beim Sport oder schulischen Aktivitäten. Außerdem werden dadurch auch die vielen Kinder geschützt, die bei einer im häuslichen Umfeld erfolgten Bagatellverletzung von ihren Eltern keinem Arzt vorgestellt, und damit auch keine Auffrischimpfung erhalten. Eine weitere Auffrischungsimpfung ist für Jugendliche im Alter von 9-17 Jahren empfohlen.
Stand: 16.08.2012
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Das Risiko nur zu impfen, wenn "ein Unfall" eingetreten ist, sollte nicht eingegangen werden. Gerade bei sogenannten Bagatelleverletzungen wird oft kein Arzt aufgesucht und damit auch aktuell nicht geimpft. Im Falle einer Exposition kommt bei einem Ungeimpften die aktive Impfung bereits zu spät, weshalb im Verletzungsfalle bei Ungeimpften dann eine aktive und passive Impfung notwendig wird, deren Wirksamkeit jedoch stark vom Zeitabstand nach Exposition abhängt. Die Impfung gegen Tetanus kann sehr effektiv als Kombinationsimpfung mit den anderen Impfungen erfolgen und muss nach einmal erfolgter Grundimmunisierung einmal im Vorschulalter und dann nur noch alle zehn Jahre aufgefrischt werden.
Stand: 16.08.2012
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Es gilt die Empfehlung der STIKO, die Tetanusimpfung alle zehn Jahre aufzufrischen. Die allgemeinen Empfehlungen der STIKO basieren auf einer medizinisch-epidemiologischen Nutzen-Risiko-Abwägung und Praktikabilitätserwägungen. Es wird nicht empfohlen, vor der Impfung eine Antikörperbestimmung durchzuführen, so dass konsequenter Weise die Empfehlung zur Auffrischung unabhängig von der Höhe eines Titers ist. Es besteht keine Gefahr, dass bei einer Impfung nach Impfkalender "zuviel" geimpft wird. Die Gefahr einer "Überimpfung" und damit einer verstärkten Lokalreaktion besteht nur bei Personen, die auf Grund ständiger Verletzungen einen Arzt konsultieren und von diesem wegen der nicht vorhandenen Impfdokumentation in kurzen Abständen wiederholt geimpft werden.
Stand: 16.08.2012
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Grundsätzlich kann man eine Tetanus-Schutzimpfung sowie die Gabe von Tetanusimmunglobulin in Abhängigkeit von der Schwere, dem Verschmutzungsgrad der Verletzung, den Durchblutungsverhältnissen und dem Alter des Verletzten um einige Stunden verschieben, wenn man aus den anamnestischen Angaben des Patienten glaubhaft entnehmen kann, dass er zumindest über eine Grundimmunisierung verfügt und den Impfnachweis nachreichen kann.
Dies dürfte bei der Mehrzahl der Kinder und Jugendlichen der Fall sein. Die Patienten sollten jedoch nachweisbar entsprechend aufgeklärt werden. Die Vorlage des Impfausweises sollte möglichst innerhalb von 24 Stunden erfolgen, denn nach diesem Zeitraum würde man entsprechend den gültigen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) bei einer Person mit bisher nur zwei nachweisbaren Impfungen im Verletzungsfall eine kombinierte Schutzimpfung durchführen müssen. Wenn nur der Zeitpunkt der letzten Boosterung unklar ist, die Grundimmunisierung (mindestens drei Dosen) aber höchst wahrscheinlich durchgeführt wurde, so ist ggf. die Gabe einer Auffrischdosis mit dem Tetanus-Impfstoff (Td) die einfachste Verfahrensweise. Man muss bei Personen mit hohem Verletzungsrisiko jedoch damit rechnen, dass sie aufgrund von häufigen (unnötigen) Boosterungen im Abstand von weniger als fünf Jahren stärkere Lokalreaktionen entwickeln.
Wenn der Impfstatus völlig unklar und/oder eine Verständigung mit dem Patienten kaum möglich ist, so sollte wie bei einer ungeimpften Person verfahren werden.
Stand: 14.12.2012