Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Schutzimpfung gegen Windpocken (Varizellen)
Stand: 29.10.2024
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Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt allen Kindern die Varizellenimpfung mit 2 Impfstoffdosen vorzugsweise im Alter von 11 bis 14 Monaten (1. Impfung) und 15 bis 23 Monaten (2. Impfung). Die erste Impfung kann entweder simultan mit der ersten Masern-Mumps-Röteln-Impfung (MMR) durchgeführt werden oder frühestens vier Wochen nach dieser erfolgen. Die zweite Impfung kann mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen (MMRV) verabreicht werden. Siehe dazu die Empfehlungen der STIKO.
Erfolgte die Impfung nicht im empfohlenen Alter, kann sie zu jedem Zeitpunkt bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden.
Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Varizellen außerdem Personen mit besonderen gesundheitlichen Risiken, die bisher ungeimpft sind und noch keine Varizellen durchgemacht haben oder bei denen bei serologischer Testung keine spezifischen Antikörper gefunden wurden (= empfängliche Personen). Dazu gehören z.B. seronegative Patienten vor immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation sowie empfängliche Personen mit schwerer Neurodermitis und alle empfänglichen Personen, die engen Kontakt zu diesen besonders gefährdeten Personen haben. Besondere Bedeutung für den Schutz des Ungeborenen oder Neugeborenen hat die Impfung von seronegativen Frauen mit Kinderwunsch.
Darüber hinaus empfiehlt die STIKO auch seronegativem Personal im Gesundheitsdienst die Impfung gegen Varizellen. Insbesondere in den Bereichen Pädiatrie, Onkologie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Intensivmedizin und im Bereich der Betreuung von Immundefizienten sowie bei Neueinstellungen in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter sollte eine Impfung erfolgen (siehe auch die Stellungnahme der STIKO zu Impfungen von Personal in medizinischen Einrichtungen in Deutschland).
Stand: 28.01.2021
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Vor Einführung der Varizellen-Impfempfehlung erkrankten in Deutschland jährlich etwa 750.000 Personen an Varizellen. Die Mehrzahl der Fälle trat bei Kindern unter 5 Jahren auf. Daten einer Erhebung in deutschen Arztpraxen zeigen, dass es innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nach Impfempfehlung zu einem Rückgang der diagnostizierten Varizellenerkrankungen um etwa 90 % kam.
Bei bis zu 5% der an Windpocken Erkrankten treten Komplikationen auf. Mit dem Alter nimmt die Häufigkeit von Komplikationen zu. Auftreten können bakterielle Superinfektionen der Haut, Mittelohrentzündung, Bronchitis, seltener auch Lungenentzündungen und sehr selten Erkrankungen des Zentralen Nervensystems (cerebelläre Ataxie, aseptische Meningitis, Enzephalitis, Myelitis) oder Arthritis, Myokarditis und Glomerulonephritis. Besonders gefährdet sind immunsupprimierte Personen. Bei Erkrankungen in der Schwangerschaft kann ein Fehlbildungssyndrom (kongenitales Varizellensyndrom) auftreten. Erkrankungen von Neugeborenen sind besonders gefährlich.
Die generelle Impfempfehlung hat nicht nur dazu beigetragen, die hohen Erkrankungszahlen an Varizellen in Deutschland zu reduzieren. Auch die Zahl der Varizellen-assoziierten Komplikationen und der Hospitalisierungen ist stark rückläufig. Bei ausreichend hohen Impfquoten (> 80%) profitieren aufgrund der sogenannten "Herdenimmunität" auch Personen indirekt von der Impfempfehlung, die nicht selbst geimpft werden können, wie Säuglinge, Schwangere und Patienten aus klinisch relevanten Risikogruppen, wie z.B. Patienten mit Leukämie bzw. Patienten unter intensiver immunsuppressiver Therapie.
Die ausführliche Begründung der STIKO zur Impfempfehlung gegen Varizellen sowie zur Empfehlung einer zweiten Impfdosis ist auf der RKI-Internetseite zur Varizellen-Impfung abrufbar.
Stand: 13.12.2018
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Für einen vollständigen Impfschutz sind unabhängig vom Alter zwei Impfstoffdosen notwendig, die in einem Abstand von mindestens einem Monat verabreicht werden sollten. Kinder und Jugendliche, die bisher keine oder nur eine Varizellenimpfung erhalten haben, sollten die fehlenden Varizellenimpfungen als Nachholimpfung schnellstmöglich und spätestens vor Erreichen des 18. Geburtstags bekommen. Nach den bisherigen Erfahrungen kann davon ausgegangen werden, dass die Impfung eine lang anhaltende Immunität induziert.
Fall-Kontroll-Studien zeigen, dass bereits nach einer Impfung mehr als 95% der Geimpften vor schweren Varizellen geschützt sind und bei 70 bis 90 % eine Erkrankung verhindert wird; 2 Impfungen können bei etwa 95 % der Geimpften eine Varizellen-Erkrankung verhindern. Zusätzliche Hinweise finden sich im Epidemiologischen Bulletin 1/2013.
Stand: 13.12.2018
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Die Übertragung des Impfvirus von einem Impfling auf eine andere Person ist extrem unwahrscheinlich. Sie kann im Fall des Auftretens eines spezifischen Exanthems beim Impfling nicht völlig ausgeschlossen werden und ist in sehr seltenen Einzelfällen bei immungeschwächten oder schwangeren Kontaktpersonen beobachtet worden.
Stand: 13.12.2018
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Eine Übertragung des Impfvirus von einer geimpften auf eine ungeschützte Person ist ein sehr seltenes Ereignis und bisher nur dokumentiert, wenn infolge der Impfung ein Hautausschlag mit Bläschen auftrat. Im Vergleich dazu ist das Ansteckungsrisiko einer seronegativen Schwangeren an ihrem ungeimpften und damit ansteckungsgefährdeten Kind (insbesondere bei Kita- oder Schulbesuch des Kindes) ungleich höher. Diese Risikoabwägung spricht für die Impfung des Kindes einer seronegativen Schwangeren.
Stand: 13.12.2018
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Die STIKO empfiehlt die Impfung frühestens ab dem vollendetem 11. Lebensmonat (siehe Fachinformation). Fehlende Impfungen sollten zu jedem Zeitpunkt nachgeholt werden.
Bei bevorstehender Aufnahme bzw. bei Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Kita) können Säuglinge bereits ab dem Alter von 9 Monaten geimpft werden. Wenn die Erstimpfung im Alter von 9-10 Monaten erfolgte, sollte die 2. Varizellenimpfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres durchgeführt werden.
Da Varizellen bei Jugendlichen und Erwachsenen komplikationsreicher verlaufen, sollte ein kompletter Impfschutz mit 2 Impfungen rechtzeitig vor Erreichen des Jugendalters hergestellt werden. Außerdem sollten seronegative Frauen mit Kinderwunsch gegen Varizellen geimpft werden, da Varizellen-Erkrankungen während der Schwangerschaft Schädigungen des Säuglings bedingen können.
Stand: 13.12.2018
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Bei allen Varizellenimpfstoffen handelt es sich um Lebendimpfstoffe, die in der Schwangerschaft aus theoretischen Überlegungen grundsätzlich kontraindiziert sind. Nach einer Impfung mit Lebendimpfstoff sollte eine Schwangerschaft für 1 Monat vermieden werden. Eine versehentliche Impfung mit Varizellen-Impfstoff in oder kurz vor einer Schwangerschaft stellt jedoch nach nationalen und internationalen Empfehlungen keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar.
In der Stillzeit können sowohl die Stillende als auch der gestillte Säugling alle von der STIKO empfohlenen Impfungen bekommen.
Zur Varizellenimpfung im Umfeld einer seronegativen Schwangeren siehe: " Kann ein Kind gegen Varizellen geimpft werden, wenn die Mutter schwanger ist und keinen Varizellenschutz (seronegativ bzw. keine Varizellenimpfung) besitzt?"
Zu Impfungen vor einer geplanten Schwangerschaft siehe auch die FAQ "STIKO-Impfempfehlungen für Frauen mit Kinderwunsch" sowie "Vorgehen bei Frauen im gebärfähigen Alter zur Vermeidung von Röteln und Varizellen in der Schwangerschaft".
Stand: 13.12.2018
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Von den in den Mutterschaftsrichtlinien vorgeschriebenen Untersuchungen des Immunstatus (Röteln, Lues und fakultativ HIV) bzw. den zusätzlich häufig gewünschten Untersuchungen (Toxoplasmose, Zytomegalie, Varizellen, Parvovirus B19) haben unter dem Gesichtspunkt einer gegenwärtig möglichen Immunprophylaxe Röteln und Varizellen eine besondere Bedeutung. Beide Infektionen können in der Schwangerschaft zu schwersten Schädigungen des Embryos oder Feten führen (kongenitales Röteln- und fetales/kongenitales Varizellensyndrom mit Beteiligung einzelner oder mehrerer Organe). Das Risiko einer Schädigung hängt vor allem vom Zeitpunkt der Infektion ab und ist umso größer, je früher während der Schwangerschaft die Infektion erfolgt, bei Röteln 50 bis 60% im ersten Schwangerschaftsmonat und absinkend bis zu 7 bis 10% im vierten Schwangerschaftsmonat, bei Varizellen insgesamt deutlich geringer. Ein weiteres Risiko besteht im Falle einer Varizellen-Erkrankung der Mutter 5 Tage vor bis 2 Tage nach der Geburt. Die Infektion des Kindes kann hier zu lebensbedrohlichen neonatalen Varizellen führen.
Die STIKO empfiehlt die zweifache Rötelnimpfung für ungeimpfte Frauen im gebärfähigen Alter oder für Frauen im gebärfähigen Alter mit unklarem Impfstatus. Frauen im gebärfähigen Alter, die bereits einmal gegen Röteln geimpft worden sind, sollten eine weitere Impfung gegen Röteln erhalten. Da in Deutschland kein Röteln-Einzelimpfstoff mehr zur Verfügung steht, sollte die Impfung mit einem Masern-Mumps-Röteln (MMR)-Kombinationsimpfstoff erfolgen. Die Anwendung des Dreifachimpfstoffes führt nicht zu vermehrten Nebenwirkungen, auch wenn bereits eine Teilimmunität gegen Mumps oder Masern besteht.
Laut Mutterschutzverordnung sollte die Immunität durch Kontrolle des Impfausweises überprüft werden. Liegt ein Nachweis über zwei durchgeführte Rötelnimpfungen vor, kann von einer Immunität ausgegangen werden; weitere Maßnahmen wie Titerkontrollen sind nicht erforderlich und werden nicht empfohlen.
Der serologische Antikörpernachweis wird nur bei Schwangeren ohne nachgewiesene Immunität (Ungeimpfte, einmal Geimpfte oder Impfanamnese unbekannt) empfohlen, da es keine Studien gibt, die einen bestimmten Antikörpertiter als protektives Korrelat oder als sicheren Schutz vor Embryopathien belegen. Antikörpertiter sind ein Surrogatmarker für den Immunschutz, da die Immunität gegen Röteln auch durch die zelluläre Immunantwort vermittelt wird, für die keine Routinemessverfahren zur Verfügung stehen. Die kommerziellen Testsysteme zur Bestimmung des Röteln-IgG sind untereinander schlecht standardisiert. Die Antikörperwerte geimpfter Personen fallen häufig niedriger aus; manche Testsysteme erkennen diese niedrigen Antikörperkonzentrationen nicht. Dies kann zu vermeintlich negativen Testergebnissen führen. Aus diesen Gründen wird zur Immunitätsfeststellung vorrangig die Kontrolle des Impfbuches empfohlen. Liegt dieses nicht vor, kann ein positiver Röteln-IgG-Befund als schutzvermittelnd angesehen werden.
Analog zur Rötelnimpfempfehlung der STIKO sollten zur Verhinderung eines kongenitalen Varizellensyndroms und einer neonatalen Varizelleninfektion seronegative Frauen im gebärfähigen Alter zweimal gegen Varizellen geimpft werden. Im Falle einer ungeklärten Immunitätslage ist eine Antikörperbestimmung bei Frauen im gebärfähigen Alter notwendig. Eine ungeklärte Immunitätslage ist dann gegeben, wenn bei unsicherer Varizellenanamnese keine oder nur eine dokumentierte Impfung oder ein unklarer Impfstatus vorliegen.
Auch bei Varizellen können die ELISA-Testergebnisse auf einen internationalen Standard bezogen und in IU/l angegeben werden. Seropositiv sind Proben mit einem Antikörpertiter > 100 IU/l. Grenzwertige Ergebnisse (50 bis 100 IU/l) sollten als negativ betrachtet werden. Bei Verwendung anderer Teste sind die Hinweise des untersuchenden Laboratoriums zu beachten bzw. ist Rücksprache mit dem Labor zu halten.
Lebendimpfstoffe sind in der Schwangerschaft kontraindiziert. Da es sich beim MMR- und Varizellen-Impfstoffe um Lebendimpfstoffe handelt, wird ein zeitlicher Abstand von 1 Monat zur Konzeption empfohlen. Eine versehentliche MMR- oder Varizellen-Impfung in der Frühschwangerschaft (da diese noch nicht bekannt war) stellt keinen Grund für einen Schwangerschaftsabbruch dar. Obwohl Mütter aufgrund der Datenlage grundsätzlich beruhigt werden können, sollte eine spezifische pränatale Ultraschalluntersuchung zusammen mit einem Neugeborenen-Röteln-Screening bei der Geburt angeboten werden.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Richtlinie des G-BA zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch hingewiesen.
Siehe dazu auch die allgemeine FAQ zu Impfungen bei Frauen mit Kinderwunsch.
Stand: 29.10.2024
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Die Impfung wird in der Regel gut vertragen. Wie bei jeder Impfung kann an der Injektionsstelle eine für 1 bis 3 Tage anhaltende Rötung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit auftreten. Zu den üblichen Impfreaktionen gehören außerdem leichte bis moderate Temperaturerhöhungen (<39,5°C bei rektaler Messung), Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein und Übelkeit. Gelegentlich tritt nach 1 bis 4 Wochen eine Impfkrankheit mit (flüchtigem) Hautauschlag und Fieber auf. Sehr selten können allergische Reaktionen im Zusammenhang mit der Impfung beobachtet werden.
Stand: 13.12.2018
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Eine postexpositionelle Impfung ist möglich und in Abhängigkeit vom zeitlichen Abstand zur Exposition (maximal 5 Tage) auch wirksam. Die STIKO empfiehlt die postexpositionelle Impfung für ungeimpfte Personen jeden Alters mit negativer Varizellen-Anamnese und Kontakt zu Risikopersonen.
Das zuständige Gesundheitsamt kann, je nach der Einschätzung der Gesamtsituation (z.B. Immunitätslage in einer Schule/ Kita), ein Betretungsverbot für ungeimpfte Kontaktpersonen zu einem an Varizellen Erkrankten aussprechen bzw. wieder aufheben. Das RKI empfiehlt, alle ungeimpften, nach 2004 geborenen, potenziellen Kontaktpersonen ohne sichere Varizellen-Anamnese für 16 Tage nicht zur Kita/Schule zuzulassen. Ausnahmen vom Betretungsverbot sind für Personen möglich, die eine sofortige postexpositionelle Impfung (insbes. nach 2. Impfung) erhalten haben.
Durch die lange Inkubationszeit von Varizellen können sich Ausbrüche in Kitas/Schulen ohne ein Betretungsverbot über Monate hinziehen. Ein Schutz besonders vulnerabler Personen, die nicht geimpft werden können, ist notwendig. Die Impfung bietet den besten Schutz vor Erkrankung und insbes. schweren Krankheitsverläufen.
Stand: 05.12.2023
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In mehreren Studien wurde eine gute Wirksamkeit der postexpositionellen Varizellenimpfung bei vorher Ungeimpften nachgewiesen, wenn die Impfung innerhalb von 3-5 Tagen nach Kontakt mit einem Erkrankten erfolgte (gerechnet ab Beginn der Hauterscheinungen). Die mit einer Impfstoffdosis postexpositionell Geimpften zeigten entweder gar keine (70-90%) oder nur sehr abgeschwächte Symptome (wenige Hautläsionen). Bei nur sehr wenigen Hautläsionen ist auch die Ansteckungsfähigkeit und damit das Risiko der Weiterverbreitung sehr gering.
Stand: 05.12.2023
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Informationen darüber, wie zu verfahren ist, wenn in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende aufgrund eines Windpocken-Ausbruchs eine Impfaktion gegen Windpocken geplant ist, nachdem bereits MMR-Impfungen verabreicht worden sind, gibt es >> hier.
Stand: 13.12.2018
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Eine Antikörperkontrolle nach der Impfung wird von der STIKO nicht empfohlen. Bei unbekannter Immunität gegen Varizellen ist die zweimalige Impfung einer Labordiagnostik vorzuziehen.
Personen, die vor 2004 geboren wurden und in Deutschland aufgewachsen sind, haben mit großer Wahrscheinlichkeit die Varizellen durchgemacht. Diese Personen gelten nach den Empfehlungen des RKI im Rahmen von Ausbrüchen in Gemeinschaftseinrichtungen als ausreichend immun. Eine durchgemachte Erkrankung kann mit einer Laboruntersuchung bestätigt werden. Der labordiagnostische Nachweis von Varizellen bei vorher geimpften Personen sollte durch eine PCR-Untersuchung aus Pustelabstrichen unter Einbeziehung des Konsiliarlabors erfolgen.
Bei Personen, die nach 2004 geboren sind, kann die Feststellung einer Immunität gegen Varizellen durch eine Kontrolle des Impfausweises erfolgen. Wurden darin zwei Impfungen gegen Varizellen dokumentiert, sind die Betroffenen sehr gut gegen Varizellen geschützt. Fehlende Impfungen sollen entsprechend den aktuellen STIKO-Empfehlungen nachgeholt werden.
Antikörper-Titer-Bestimmungen sind nach Impfungen gegen Varizellen nur begrenzt aussagekräftig, da die Impfung auch eine Immunität auf zellulärer Ebene auslöst, die mit den Antikörperspiegeln nicht gemessen werden kann. Zudem kann es nach 2-maliger Varizellen-Impfung vorkommen, dass die serologischen Tests falsch negative Ergebnisse liefern, weil die standardmäßig verfügbaren Tests für einen Antikörpernachweis bei Geimpften nicht sensitiv genug sind.
In Einzelfällen kann es aber vorkommen, dass Personen tatsächlich nicht oder nicht ausreichend auf die Impfung ansprechen. Wenn dies vermutet wird und eine Bestätigung des Verdachts wichtig ist, kann eine Serumprobe z.B. an das Konsiliarlabor für Herpes-simplex- und Varizella-Zoster-Viren gesendet werden, wo sensitivere Testverfahren zur Anwendung kommen. Nach Ansicht des US-amerikanischen CDC ist eine dokumentierte 2-malige Varizellen-Impfung höher zu bewerten als ein negatives Antikörper-Testergebnis.
Stand: 05.12.2023
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Die bisher mit der Varizellen-Impfung gesammelten Erfahrungen zeigen, dass auch gegen Varizellen geimpfte Personen an Herpes zoster erkranken können. Bei dem Varizellenimpfstoff handelt es sich um einen Lebendimpfstoff, der stark abgeschwächte Viren enthält. Wie das Varizella-zoster-Wildvirus kann auch das Impfvirus in den Nervenzellen verbleiben und Wochen bis Jahre später reaktivieren, um als Herpes zoster wieder in Erscheinung zu treten. Die Reaktivierungswahrscheinlichkeit des Impfvirus gegenüber der des Wildvirus ist jedoch deutlich vermindert. Außerdem verläuft ein durch das Impfvirus ausgelöster Herpes zoster meist leichter, so dass nach Varizellen-Impfung ein individueller Schutz gegenüber einer schwereren Verlaufsform des Herpes zoster besteht.
Gegen Varizellen geimpfte Personen verfügen über einen hohen Schutz vor der Primärinfektion durch das Varizella-zoster-Wildvirus. Wenn es trotzdem zu einer Herpes-zoster-Erkrankung kommt, die durch das Wildvirus und nicht das Impfvirus ausgelöst wurde, ist es möglich, dass eine Infektion mit dem Wildvirus bereits vor der Impfung stattgefunden hat oder die Impfung die Wildvirusinfektion nicht verhindern konnte.
Die Hypothese, dass der Wegfall der natürlichen Boosterung bei Impfung aller Kinder gegen Windpocken zu einem Anstieg der Zostererkrankungsrate in der Gesamtbevölkerung führen würde, konnte mit epidemiologischen Daten aus Ländern mit Varizellen-Impfprogrammen bisher nicht bestätigt werden. Die STIKO empfiehlt allen Personen ab einem Alter von 60 Jahren und Personen mit Grundkrankheiten oder Immunsuppression ab 50 Jahren die Impfung gegen Herpes zoster mit einem Totimpfstoff.
Stand: 13.12.2018