Informationen für Gesundheitsämter

Stand:  11.12.2024

  • Jedes Gesundheitsamt kann bei Eingang einer Meldung eines kulturell-positiven TB-Falls das meldende Labor bitten, ein Kulturisolat an das NRZ zu senden. Für jede Probe, die sequenziert wird, vergibt das NRZ eine Typisierungs-ID und übermittelt sie via DEMIS an das zuständige Gesundheitsamt. Hier wird die Typisierungs-ID in die Fallmeldung in das Feld „Typisierungs-ID (Molekulare Surveillance)“ übernommen. Sie wird dann mit der Fallmeldung vom Gesundheitsamt über die Landesstellen an das RKI übermittelt. Hierdurch ermöglicht das Gesundheitsamt dem RKI die anschließende Zusammenführung der Meldedaten mit den Sequenzdaten des TB-Falls.

    Link SOP zur Probeneinsendung für die IMS-TB

    Stand:  12.05.2023

  • Es können Kulturisolate aller kulturell-positiven TB-Fälle zur Sequenzierung an das NRZ eingesendet werden. Es ist keine Vorauswahl der Fälle nötig.

    Stand:  27.02.2023

  • Die Ganzgenomsequenzierung der eingesandten TB-Isolate ist aktuell kostenfrei. Die Verpackungs- und Transportkosten der Isolate vom Labor an das NRZ werden derzeit nicht erstattet und müssen daher in Absprache mit dem Labor gegebenenfalls durch das Gesundheitsamt übernommen werden.

    Stand:  27.02.2023

  • Ab dem Zeitpunkt des Isolat-Eingangs am NRZ dauert es in der Regel circa 4-6 Wochen, bis das NRZ die Typisierungs-ID an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt, da dieser Schritt erst nach erfolgreicher Anzucht des Erregers und nach Vorbereitung des Isolats zur Sequenzierung erfolgt. Die Übermittlung der Typisierungs-ID ist nicht gleichbedeutend mit der Rückmeldung des Ergebnisses der Genomsequenzierung, sondern bildet nur die Grundlage für die spätere Verknüpfung der Daten.

    Stand:  27.02.2023

  • Die via DEMIS durch das NRZ übermittelte Typisierungs-ID wird im Gesundheitsamt in die Fallmeldung, und zwar im Bereich „Informationen zum labordiagnostischen Nachweis“ in das Feld „Typisierungs-ID (Molekulare Surveillance)“ übernommen (siehe auch SOP zur Probeneinsendung für die IMS-TB). Sie wird dann mit der Fallmeldung vom Gesundheitsamt über die Landesstellen an das RKI übermittelt. Die Übermittlung der Typisierungs-ID im Rahmen der Fallmeldung ist Voraussetzung für die Verknüpfung der Ergebnisse aus der Genomsequenzierung mit den Meldedaten und daher für eine weitergehende Analyse der Ergebnisse erforderlich.

    Stand:  12.06.2023

  • Manchmal kann es vorkommen, dass im Rahmen der Diagnostik von mehreren Proben eines TB-Patienten eine Ganzgenomsequenzierung durchgeführt wird. In diesem Falle werden dann ggf. durch das NRZ mehrere Typisierungs-IDs zu einem Meldefall an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt. Die zuerst erhaltene Typisierungs-ID wird im Gesundheitsamt in die Fallmeldung in das Feld "Typisierungs-ID (Molekulare Surveillance)" übernommen. Sie wird dann mit der Fallmeldung vom Gesundheitsamt über die Landesstellen an das RKI übermittelt. Alle zu einem späteren Zeitpunkt zu demselben Meldefall erhaltenen Typisierungs-IDs sollten dann in einem öffentlichen Kommentarfeld zu dem Fall eingetragen werden.

    Stand:  23.09.2024

  • Sobald die Meldedaten mit den Sequenzdaten zusammengeführt wurden und die Analysen zu Ergebnissen führen, die für Umgebungs- oder Ausbruchsuntersuchungen relevant sind oder das Einleiten von weiteren Maßnahmen erfordern, wird das zuständige Gesundheitsamt über die Landesstelle informiert. Zum aktuellen Zeitpunkt erfolgt somit nicht in jedem Falle eine Rückmeldung zu den Ergebnissen der Sequenzierung, sondern nur dann, wenn es sich um Public Health-relevante Ereignisse mit Bedeutung für das zuständige Gesundheitsamt handelt (z.B. Zugehörigkeit zu einem molekularen Cluster, komplexes Transmissionsgeschehen etc.).

    Die Rückmeldung erfolgt im Rahmen eines Berichts zum molekularen Cluster. Dieser Bericht enthält u.a. Informationen zu den Fällen des Clusters, einige Abbildungen zur epidemiologischen Beschreibung des Clusters sowie Erläuterungen und mögliche Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen.

    Eine darüber hinaus gehende Nutzung der Erkenntnisse aus den Datenanalysen für den öffentlichen Gesundheitsdienst wird in Zukunft weiter evaluiert werden. Auch werden aktuell die technischen Voraussetzungen für die Möglichkeit einer Rückmeldung der Ergebnisse aus den Sequenzanalysen an die zuständigen Gesundheitsämter über die Meldesoftware geschaffen.

    Stand:  11.12.2024