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Abstract zur Publikation: Meldepflicht für Infektionskrankheiten

Krause G (2007): Meldepflicht für Infektionskrankheiten
Dtsch. Arztebl. 104 (41): A 2811-2820.

Die Meldepflicht für Infektionskrankheiten ist ein international etabliertes Instrument zur Krankheitskontrolle und -prävention. Methoden: Übersichtsarbeit auf Basis einer selektiven Literaturauswertung nach der Suche in Medline mit dem Stichwort „surveillance“. Einbezogen wurden Publikationen seit dem Jahr 2000. Ergebnisse: In Deutschland sind 19 zumeist seltene Krankheiten für Ärzte meldepflichtig. Unabhängig davon besteht eine Labormeldepflicht für Nachweise von 47 Erregern. Bis auf wenige Ausnahmen sind Fälle unverzüglich und namentlich an das zuständige Gesundheitsamt vor Ort zu melden. Die Daten werden nicht nur innerhalb der Behörden genutzt, sondern auch in unterschiedlichen Formaten der Fachöffentlichkeit zeitnah im Internet zur Verfügung gestellt. Laboruntersuchungen für meldepflichtige Erreger gehen nicht zulasten des Gesamtpunktvolumens niedergelassener Ärzte, weil der einheitliche Bewertungsmaßstab der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hier eine Ausnahmeindikation vorsieht. Diskussion: Mithilfe der Meldepflicht erkennt der öffentliche Gesundheitsdienst Infektionsgefahren und kann zeitgerecht geeignete Infektionsschutzmaßnahmen einleiten. Darüber hinaus werden die Daten genutzt, um Präventionskonzepte zu entwickeln und ihre Wirksamkeit zu überprüfen.

The Purpose and Practice of Notification in Infectious Diseases

The legal obligation to notify infectious diseases is an established tool of disease prevention and control. Methods: Medline review of publications since 2000, using the term „surveillance“. Results: In Germany 19 mostly rare diseases are notifiable by physicians. In addition, laboratories are obliged to notify detections of 47 pathogens. With a few exceptions notifications are to be made immediately and by name to the local health department in charge. The data is not only used internally by the public health service but is also made available publicly and timely in various formats on the Internet. Laboratory tests for notifiable pathogens are exempt from budgetary rules limiting the number of laboratory tests to be requested by physicians. Discussion: Disease surveillance via the notification system enables the public health services to detect infectious disease threats and to initiate timely control measures. Moreover data is used to develop preventive strategies and to assess their effectiveness.

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