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  • Im Laufe der Pandemie sind bis Juni 2023 rund 174.400 Menschen in Verbindung mit COVID-19 gestorben. Vor allem bei älteren Menschen und Menschen mit Grunderkrankungen ist auch weiterhin mit schweren Verläufen und Todesfällen durch COVID-19 zu rechnen. Aktuell an das RKI übermittelte Todesfälle mit COVID-19 werden regelmäßig im ARE-Wochenbericht des RKI berichtet. In der Saison 2023/24 (erste reguläre Saison nach der Aufhebung des internationalen Gesundheitsnotstands wegen COVID-19 durch die WHO) wurden rund 7.500 Todesfälle mit SARS-CoV-2 ans RKI übermittelt (siehe ARE-Wochenbericht 39/2024).  

    In die Statistik des RKI gehen die COVID-19-Todesfälle ein, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 (direkter Erregernachweis) vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind. Das Risiko an COVID-19 zu versterben ist bei Personen, bei denen bestimmte Vorerkrankungen bestehen, höher. Daher ist es in der Praxis häufig schwierig zu entscheiden, inwieweit die SARS-CoV-2-Infektion direkt zum Tode beigetragen hat. Sowohl Menschen, die unmittelbar an der Erkrankung verstorben sind ("gestorben an"), als auch Personen mit Vorerkrankungen, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lässt, was die Todesursache war ("gestorben mit"), werden derzeit erfasst. Generell liegt es immer im Ermessen des Gesundheitsamtes, ob ein Fall als verstorben an bzw. mit COVID-19 ans RKI übermittelt wird oder nicht. Bei einem Großteil der an das RKI übermittelten COVID-19-Todesfälle wurde "verstorben an der gemeldeten Krankheit" angegeben. Dies wurde auch durch Obduktionen bestätigt: Daten aus dem deutschen Autopsie-Register beispielsweise zeigen, dass 86% der Fälle, bei denen vor oder nach Eintritt des Todes eine SARS-CoV-2-Infektion festgestellt wurde, aufgrund der COVID-19-Erkrankung verstorben waren (von Stillfried, Lancet Regional Health 2022).

    Darüber hinaus wird in fast allen Bundesländern der vertrauliche Teil der Todesbescheinigung an das Gesundheitsamt gesendet. Dort kann ein Abgleich mit den Meldedaten erfolgen, wenn auf der Todesbescheinigung als Todesursache eine Infektionskrankheit angegeben ist.

    Stand:  22.10.2024

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  • Die STIKO empfiehlt für Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf oder einem erhöhtem Infektionsrisiko eine jährliche Auffrischimpfung im Herbst. Zu dieser Personengruppe gehören:

    • Personen im Alter ≥60 Jahre
    • BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
    • Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht
    • Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und/oder pflegenden Versorgung mit direktem PatientInnen- oder BewohnerInnenkontakt
    • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von 6 Monaten von Personen, bei denen durch eine COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist.

    Zu den Grundkrankheiten mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf können z. B. gehören:

    • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. chronisch obstruktive Lungenerkrankung [COPD])
    • Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
    • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
    • Adipositas
    • Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS), wie z. B. chronische neurologische Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen
    • Trisomie 21
    • Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. Human Immunodeficiency Virus-(HIV-)Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, Z. n. Organtransplantation)
    • Aktive neoplastische Krankheiten

    Die Entscheidung zur Impfung soll gemeinsam zwischen PatientInnen und behandelnden ÄrztInnen getroffen werden. Dabei sollte das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs einerseits und die Abwägung des Nutzens durch die Impfung und möglicher Nebenwirkungen andererseits berücksichtigt werden.

    Stand:  11.01.2024

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  • Ende 2019 wurde eine Häufung atypischer Lungenentzündungen in Wuhan, China, bekannt. Bald danach wurde ein neuartiges Virus als Ursache gefunden, das später als SARS-CoV-2 bezeichnet wurde. Weil in der Bevölkerung weltweit keinerlei Immunität gegen SARS-CoV-2 bestand, konnte sich das hochansteckende Virus sehr rasch über den Erdball verbreiten und Erkrankungen – COVID-19 – verursachen, die in vielen Fällen einen schweren Krankheitsverlauf hatten oder sogar tödlich waren. Am 11. März 2020 hat die WHO das COVID-19-Geschehen zur Pandemie erklärt. 2023 ging die Pandemie allmählich in ein endemisches Geschehen über.

    In Deutschland wurden – wie in vielen anderen Ländern – frühzeitig Infektionsschutzmaßnahmen ergriffen, da sich sonst innerhalb kürzester Zeit sehr viele Menschen angesteckt hätten. Ziel der Maßnahmen war es, die Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu verlangsamen, um die Zahl der Erkrankungen und damit auch ein großflächiges Auftreten von schweren Krankheits- und Todesfällen so weit wie möglich zu verhindern, um das Gesundheitssystem und andere kritische Infrastrukturen vor Überlastung zu schützen und Zeit zu gewinnen, bis ein Impfstoff verfügbar ist. Bereits Ende 2020 waren Impfstoffe verfügbar, im Laufe des Jahres 2021 und 2022 fanden Massenimpfungen u.a. in Impfzentren statt. Ebenfalls seit Ende 2020 traten weltweit nach und nach neue Varianten von SARS-CoV-2 auf (u.a. Alpha, Delta, Omikron), die einen bereits vorhandenen Immunschutz teils umgehen konnten. Die COVID-19-Pandemie war in Deutschland von 2020 bis 2022 von heftigen Infektions- und Krankheitswellen geprägt. Im Verlauf entwickelte der Großteil der Menschen – durch Impfung und/oder Infektion – ein gewisses Maß an Immunität, sodass das pandemische Geschehen allmählich in ein endemisches Geschehen überging. In den drei Pandemiejahren 2020, 2021 und 2022 registrierte das RKI für Deutschland mehr als 37 Millionen labordiagnostisch bestätigte Infektionen, rund 161.500 Menschen wurden in Verbindung mit COVID-19 als verstorben übermittelt.

    SARS-CoV-2 wird, wie andere Atemwegserreger, weiterhin weltweit zirkulieren. Auch neue Varianten sind möglich. Die Entwicklung des SARS-CoV-2-Infektionsgeschehens lässt sich generell nicht vorhersagen. Viele Fachleute gehen davon aus, dass sich die Auswirkungen – ähnlich wie nach den Influenzapandemien des 20. Jahrhunderts – perspektivisch im Laufe der kommenden Jahre weiter reduzieren werden.

    Stand:  18.09.2023

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  • In den drei Pandemiejahren 2020, 2021 und 2022 sind rund 161.500 Menschen mit laborbestätigten Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion in Verbindung mit COVID-19 gestorben. In die Statistik des RKI gehen die COVID-19-Todesfälle ein, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 (direkter Erregernachweis) vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind. Das Risiko an COVID-19 zu versterben ist bei Personen, bei denen bestimmte Vorerkrankungen bestehen, höher. Daher ist es in der Praxis häufig schwierig zu entscheiden, inwieweit die SARS-CoV-2-Infektion direkt zum Tode beigetragen hat. Sowohl Menschen, die unmittelbar an der Erkrankung verstorben sind ("gestorben an"), als auch Personen mit Vorerkrankungen, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lässt, was die Todesursache war ("gestorben mit"), werden erfasst. Generell liegt es immer im Ermessen des Gesundheitsamtes, ob ein Fall als verstorben an bzw. mit COVID-19 ans RKI übermittelt wird oder nicht. Bei einem Großteil der an das RKI übermittelten COVID-19-Todesfälle wurde "verstorben an der gemeldeten Krankheit" angegeben. Im Zeitraum 2020-2021 wurde bei ca. 90% der übermittelten COVID-19-Todesfälle, bei denen Angaben dazu gemacht wurden, angegeben, dass die betroffene Person aufgrund von COVID-19 verstorben sei, im Jahr 2022 lag der Anteil bei 77%, im Jahr 2023 (Januar-April) bei 70%. Dies wird auch durch Obduktionen bestätigt: Daten aus dem deutschen Autopsie-Register beispielsweise zeigten, dass in den ersten drei Pandemiewellen (bis Oktober 2021) 86% der Fälle, bei denen vor oder nach Eintritt des Todes eine SARS-CoV-2-Infektion festgestellt wurde, aufgrund der COVID-19-Erkrankung verstorben sind (von Stillfried, Lancet Regional Health 2022).

    Darüber hinaus wird in fast allen Bundesländern der vertrauliche Teil der Todesbescheinigung an das Gesundheitsamt gesendet. Dort kann ein Abgleich mit den Meldedaten erfolgen, wenn auf der Todesbescheinigung als Todesursache eine Infektionskrankheit angegeben ist.

    In Deutschland wurden bezogen auf die Gesamtbevölkerung weniger Todesfälle verzeichnet als in vielen anderen europäischen Ländern (siehe u.a. Dashboard der Johns Hopkins University, Todesfälle je Land pro 100.000 Einwohner).

    Stand:  18.09.2023

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  • Ausführliche Informationen zur COVID-19 für Bürgerinnen und Bürger sind im Gesundheitsportal des Bundes gesund.bund.de/covid-19 und beim BIÖG abrufbar.

    Stand:  18.09.2023

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  • Das RKI hat psychosoziale Faktoren in der COVID-19-Pandemie frühzeitig betrachtet, das Thema auch frühzeitig wissenschaftlich bearbeitet und seine Erkenntnisse publiziert, unter anderem in einer Evidenzsynthese von 2020 (Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der Eindämmungsmaßnahmen auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, JoHM 4/2020) und in einer Reihe von eigenen Studien, zum Beispiel:

    • die Ende Juli 2020 begonnene CORONA HEALTH APP-Study,
    • die Antikörperstudien Corona Monitoring lokal und bundesweit, in denen auch verhaltensbezogene und soziale Einflussfaktoren erhoben und ausgewertet wurden und die im Frühjahr 2020 gestartet wurden
    • die Mental Health Surveillance (MHS), bei der 2021 eine Methodik für ein kontinuierliches Rapid-Review zur Entwicklung der psychischen Gesundheit entwickelt und durchgeführt wurde, gefolgt von einer engmaschigen Beobachtungen mehrerer Indikatoren der psychischen Gesundheit (z.B. depressive und Angstsymptome)
    • Gesundheit in Deutschland aktuell (GEDA), wo bereits 2020 zur Entwicklung depressiver Symptome und weiterer Indikatoren berichtet wurde,
    • Corona-Kita-Studie, in der 2020 und 2021 Befragungen bei Familien zum Thema „psychosoziale Belastung während der Pandemie“ sowie „psychische Belastung, Angst und Stresserleben während der Quarantäne“ durchgeführt wurden (Ergebnisse im Abschlussbericht in den Kapitel 3.9.2 und 3.9.3.)

    Viele der Ergebnisse sind auch im „Journal of Health Monitoring“ in der Publikationsreihe zur COVID-19-Pandemie abrufbar.

    Unabhängig davon hat das RKI auch externe Erkenntnisse berücksichtigt, beispielsweise aus dem Corona-Monitor des BfR (in der die Teilnehmenden seit Juni 2020 kontinuierlich nach der psychischen Gesundheit und anderen sozialen Faktoren gefragt wurden) und der COSMO-Studie (in der ein ganzes Spektrum an psychosozialen Belastungen abgefragt wurde).

    Bereits im Oktober 2020 hat das RKI in seiner Strategie-Ergänzung „Die Pandemie in Deutschland in den nächsten Monaten – Ziele, Schwerpunktthemen und Instrumente für den Infektionsschutz“ geschrieben: „Übergeordnetes Ziel ist es, die Ausbreitung sowie die gesund­heitlichen Auswirkungen der Pandemie zu minimieren, während das gesamt­gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben (inklusive Bildungs­einrichtungen) in Deutschland möglichst wenig beeinträchtigt wird. Die evtl. erforderlichen Maßnahmen und Einschränkungen werden dem spezifischen Risiko angepasst und regional und zeitlich beschränkt. Die Maßnahmen sollen rechtlich und organisatorisch verhältnis­mäßig sowie praktisch umsetzbar sein.“

    Im Frühjahr 2021 hat das RKI in seiner ControlCOVID-Strategie betont, dass ungewollte Folgen für die Gesellschaft minimiert werden müssen: „Alle eingesetzten Maßnahmen müssen kontinuierlich darauf überprüft werden, dass sie verhältnismäßig sind und nur weiter durchgeführt werden, wenn sie notwendig sind und die negativen Folgen nicht überwiegen.“ Sogenannte Nicht-COVID-Effekte – „z. B. soziale, psychologische, und andere gesellschaftliche Auswirkungen bei Beschränkungen oder Schließungen der jeweiligen Settings“ – werden im Stufenkonzept ControlCOVID (S. 6) tabellarisch aufgeführt.

    Psychosoziale Faktoren waren auch Teil der RKI-Forschungsagenda zur SARS-CoV-2-Pandemie (2021, Abschnitt „Nicht-infektionsbedingte gesundheitliche Auswirkungen der Pandemie“).

    Zu beachten ist, dass mögliche psychosoziale Folgen der Eindämmungsmaßnahmen möglichen psychosozialen Folgen von deutlich mehr schweren Verläufen, Todesfällen und Long-COVID gegenüber stehen – und dass psychischen Belastungen, die unter der Pandemie verstärkt wahrgenommen wurden, ein multifaktorielles Geschehen zu Grunde liegt, welches nicht ausschließlich in Zusammenhang mit den pandemiebezogenen Maßnahmen gebracht werden kann (siehe auch die Frage Warum waren Maßnahmen gegen Corona wichtig? in den FAQ zur COVID-19-Pandemie).

    Stand:  26.11.2024

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  • Vor allem im Internet kursiert eine Fehlinformation, die besagt, dass die Impfung gegen COVID-19 mit mRNA- oder Vektorimpfstoffen unfruchtbar macht oder machen kann1. Diese Aussage ist falsch.

    Mit welchen Daten lässt sich diese Falschaussage widerlegen?

    • In den umfangreichen nicht-klinischen Prüfungen, die vor der Zulassung der Impfstoffe durchgeführt wurden, gab es keine Hinweise auf das Auftreten von Unfruchtbarkeit nach COVID-19-Impfung (siehe auch FAQ „Können COVID-19-mRNA-Impfstoffe die Fruchtbarkeit beeinträchtigen?“ des Paul-Ehrlich-Instituts).
    • In der Zulassungsstudie von z.B. Comirnaty (BioNTech) wurden 12 Frauen in der Gruppe mit COVID-19-Impfung und 11 Frauen in der Gruppe mit Placebo-Impfung (ohne mRNA) innerhalb des Nachbeobachtungszeitrums von 2 Monaten schwanger – es konnte somit zwischen den beiden Gruppen kein Unterschied bezüglich der Zahl der eingetretenen Schwangerschaften beobachtet werden.
      Eine Studie aus Israel zeigt Daten von 36 Paaren, die sich im Zeitraum der COVID-19-Impfung in einer Kinderwunschbehandlung für eine künstliche Befruchtung (IVF) befanden. Dabei wurden Dauer und charakteristische Parameter der ovariellen Stimulation, die Anzahl und die Qualität der gewonnenen Eizellen sowie die untersuchten Spermienparameter vor und nach der Impfung verglichen. Es zeigte sich, dass in dem Beobachtungszeitraum von 7-85 Tagen nach Impfung kein Unterschied zwischen diesen Parametern bestand. In einer amerikanischen Studie, die bei 45 Männern Spermienparameter untersuchte, wurde vor und nach der Impfung mit 2 Dosen eines mRNA-Impfstoffs kein Unterschied gefunden.

    Wie lässt sich diese Falschinformation immunologisch widerlegen?

    Durch den mRNA-Impfstoff werden unsere Körperzellen angeregt, Proteine zu bilden, die den Spike-Proteinen auf der Oberfläche der Viren ähneln. Das Spike-Protein weist in sehr geringem Umfang eine strukturelle Ähnlichkeit mit dem Protein Syncytin-1 auf, das während einer Schwangerschaft in der Plazenta gebildet wird. Daraus wird der falsche Schluss gezogen, dass sich die gebildeten Antikörper nicht nur gegen das Coronavirus, sondern auch gegen das Protein Syncytin-1 richten und so zur Unfruchtbarkeit führen könnten. Nach dieser Logik müsste auch die Infektion mit COVID-19 unfruchtbar machen, denn auch nach Infektion mit COVID-19 kommt es zur Bildung von Antikörpern gegen das Spike-Protein - statt von einer Impfung durch das Virus selbst ausgelöst. Das wurde jedoch weltweit nicht beobachtet.

    Die strukturelle Ähnlichkeit zwischen dem Corona-Spike-Protein und dem menschlichen Protein Syncytin-1 wurde zudem vollständig untersucht. Sie beschränkt sich lediglich auf 0,75% der Aminosäuren (5 Aminosäuren von 1273 Aminosäuren im Corona-Spike-Protein bzw. 5 ähnliche, aber nicht gleiche, von 538 Aminosäuren im Syncytin-1 Protein) (siehe auch: Universität Jena: Impfmythen zu Corona - UKJ-Experten stellen klar).

    Es deutet also nichts auf eine mögliche Unfruchtbarkeit nach einer COVID-19-Impfung hin.

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    1) Was bedeutet eigentlich „unfruchtbar“?

    Der Begriff der „Unfruchtbarkeit“ umfasst verschiedene Sachverhalte. Mediziner sprechen von einer primären Sterilität, wenn eine Frau trotz ungeschütztem Geschlechtsverkehr noch nie schwanger geworden ist oder ein Mann noch nie ein Kind gezeugt hat. Eine sekundäre Sterilität liegt dagegen vor, wenn nach einer früheren Schwangerschaft keine weitere zustande kommt. Beide Fälle betreffen die gemeinsame Fruchtbarkeit von Mann und Frau. Davon abzugrenzen ist der Begriff der Infertilität. Er beschreibt die Problematik einer schwangeren Frau, kein lebensfähiges Kind auszutragen zu können. Mehrmalige Fehlgeburten deuten auf eine Infertilität hin.

    Laut WHO gelten Frauen und Männer als unfruchtbar, die trotz ungeschütztem und regelmäßigem Sexualverkehr auch nach 12 Monaten keine Schwangerschaft erreichen. Unfruchtbarkeit ist mit bis zu 30% nicht selten: etwa 15% der Paare in Mitteleuropa haben Schwierigkeiten, innerhalb eines Jahres ein Kind zu zeugen, 10 % der Paare benötigen länger als zwei Jahre, 3–4 % der Paare bleiben dauerhaft ungewollt kinderlos.

    Die Ursachen für eine Unfruchtbarkeit sind vielfältig. Neben dem späten Kinderwunsch oder organischen Ursachen, die eine ärztliche Behandlung erfordern, gibt es eine Reihe von Einflussfaktoren, die sich temporär oder längerfristig auf das Zyklusgeschehen der Frau bzw. die Samenproduktion beim Mann und damit auch auf die Fruchtbarkeit auswirken können. Dazu gehören z.B. übermäßiger Stress und psychische Belastungen, aber auch ein ungesunder Lebensstil, der z.B. mit Alkohol-, Nikotin- und Drogenkonsum oder mit Über- und Untergewicht einhergeht.

    Stand:  26.09.2024

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  • Das RKI führt fortlaufend die wissenschaftliche Evidenz zu Long COVID zusammen und stellt diese in regelmäßig aktualisierten Dokumenten auf der Long COVID Homepage des RKI zur Verfügung (FAQs). Zudem wurde ein Übersichtsartikel zu Long COVID im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht (Nübel et al. 2022). Darüber hinaus werden am RKI auch systematische Bestandsaufnahmen der Literatur in Kooperation mit externen Partnern durchgeführt, um Häufigkeit und Art gesundheitlicher Langzeitfolgen von COVID-19 besser einschätzen zu können (Franco et al. 2022a; Franco et al. 2022b).

    Darüber hinaus wurden in die aktuell laufenden Verlaufsstudien des Corona-Monitorings am RKI sowohl auf regionaler Ebene (CoMoLo) als auch auf bundesweiter Ebene (CoMoBu) Fragen zu Long COVID eingebracht. Dies soll Vergleiche von Personen mit und ohne SARS-CoV-2-Infektion in Hinblick auf Symptome, Lebensqualität, Inanspruchnahme medizinischer Versorgung und gesundheitsbedingte Einschränkungen im Alltag ermöglichen. Darüber hinaus wurden Fragestellungen zu Long COVID soweit wie möglich in verschiedene laufende epidemiologische Studien des RKI zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen eingebracht. Hierzu zählen die Studie „Kindergesundheit in Deutschland aktuell“ (KIDA) und die Nachbeobachtungsphase zur Corona-KiTa-Studie, zu welcher auch das Modul COALA zählt.

    Zudem werden unter Beteiligung des RKI Daten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) genutzt, um Häufigkeit, Dauer und Beeinträchtigungsgrad von Long COVID in Deutschland bei Erwachsenen als auch bei Kindern und Jugendlichen zu untersuchen (Roessler et al. 2022; Tesch et al. 2023). In Kooperation mit sechs Krankenkassen und wissenschaftlichen Partnern in der Versorgungsforschung konnte in einer ersten Analyse von Daten aus dem Jahr 2020 gezeigt werden, dass nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch bei Kindern und Jugendlichen noch Monate nach einer dokumentierten SARS-CoV-2-Infektion signifikant häufiger körperliche und psychische Gesundheitsprobleme neu diagnostiziert wurden als bei sorgfältig gematchten Vergleichspersonen ohne dokumentierte SARS-CoV-2-Infektion.

    Auf der Grundlage dieser Arbeiten war das RKI in der zweiten Jahreshälfte 2021 aktiv an der Arbeit der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) zur Synthese von Forschungs- und Handlungsbedarf zu Long COVID beteiligt. Darüber hinaus konnte Ende 2021 mit Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit das Projekt „Postakute gesundheitliche Folgen von COVID-19“ (Projektlaufzeit: 01.12.2021–31.12.2023) am RKI aufgenommen werden.

    Stand:  22.08.2023

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  • Nein. Zunächst ist es generell keine Aufgabe des RKI, über Maßnahmen zu entscheiden (siehe „ Warum hat sich das RKI nicht öffentlich von COVID-19-Maßnahmen distanziert?“). Das RKI hat sich insbesondere am Anfang des Geschehens, als noch wenig über Geschehen und Erreger bekannt war, neben vielen anderen Quellen (z. B. weiteren Staaten, ECDC, WHO), auch bei chinesischen Stellen nach Daten zu Erreger und Patienten sowie aktuellen Entwicklungen und Einschätzungen erkundigt, um die zu erwartende Entwicklung für Deutschland besser einschätzen zu können. Das RKI hat die Informationen aus diesen verschieden Quellen analysiert und eigene Schlussfolgerungen gezogen. Im Übrigen waren die Vorgehen in Deutschland weniger restriktiv als in vielen anderen Staaten, auch europäischen.

    Stand:  26.11.2024

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  • Nein. Generell ist die Bewertung der Sicherheit von Impfstoffen in Deutschland Aufgabe des Paul-Ehrlich-Instituts (u.a. zur Frage, wie COVID-19-Impfstoffe so schnell zugelassen werden konnten, siehe die FAQ des PEI). Das RKI erhebt keine eigenen Daten, befasst sich aber z.B. als Sitz des Wissenschaftlichen Sekretariats der Ständigen Impfkommission und der Risiko-Nutzen-Bewertung der STIKO auch mit der Sicherheit von Impfungen.

    Das RKI hat auch in den Krisenstabsbesprechungen über Sicherheitsfragen und Signale gesprochen, zum Beispiel bestimmte seltene Thrombose-Fälle nach der Impfung mit Vektor-Impfstoffen. Es gab aber nie Anlass für grundsätzliche Bedenken gegen die COVID-19-Impfung, im Gegenteil, das RKI war und ist ebenso wie die wissenschaftliche Gemeinschaft der Auffassung, dass die Impfung unverzichtbar für die Bewältigung der Pandemie war (siehe dazu auch die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Pandemie, dort die Frage Warum waren und bleiben Impfungen wichtig?).

    Stand:  05.03.2025

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